Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beitragsarchiv

Es wurden 17 Beiträge gefunden:

 

Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete nach hessischer AVDüV

Seit dem 01. Dezember 2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

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Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt

In der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, gilt folgendes Aufbringungsverbot von Düngern mit wesentlichen N- und P-Gehalten.

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Düngebedarfsermittlung Frühjahr

Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.

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Stoff-Strom-Bilanz

Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.

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Neue AVDüV: Gebiete in der Geobox einsehbar

Ab dem 01. Dezember gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

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Wirtschaftsdünger richtig anrechnen!

Die Düngeverordnung beschreibt an unterschiedlichen Stellen, wie die Düngewirkung angerechnet werden soll.

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Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht

Es naht der 31. März. Und mit diesem Datum nähern sich unweigerlich Erfassungspflichten für all die Betriebe, die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichtig sind. Wer von diesen Verpflichtungen befreit ist wird am Ende des Artikels ausgeführt.

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Wirtschaftsdüngerimporte: „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ geht an den Start

Landwirtschaftliche Betriebe in Hessen können ihren Melde- und Aufzeichnungspflichten bei der Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern ab sofort auf digitalem Wege nachkommen: Das „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ ist ab sofort online nutzbar, teilt das Regierungspräsidium (RP) Kassel als hessenweit zuständige Behörde mit.

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