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Düngebedarfsermittlung Frühjahr 2021 - Jetzt mit neuen Video-Tutorials
Vor der ersten Düngungsmaßnahme ist sowohl bei der Düngung von Ackerland, als auch bei der Düngung von Grünland für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen.
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Düngebedarfsermittlung und Dokumentation - Was ist zu beachten?
Seit dem Jahreswechsel müssen sich landwirtschaftliche Betriebe mit neuen Regelungen bei der Düngung befassen. Über einige dieser Regelungen wurde in den letzten Ausgaben des Hessenbauers informiert (Nr. 3, 2021).
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Neue Regelungen für die Düngung (AvDÜV und DÜV)
Die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) vom 16.12.2020 gilt seit dem 31.12.2020. Sie löst damit die seit Mai geltende AVDüV ab. Im Zusammenspiel mit der Düngeverordnung (DüV) vom 30.08.2019 ergeben sich hiermit einige neue Regelungen, die im Folgenden beschrieben werden.
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Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!
Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.
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Herbstdüngung
Die Getreideernte ist abgeschlossen und die frei gewordenen Flächen werden in einigen Fällen genutzt, um organische Dünger aufzubringen. Dabei sollten die vorhandenen gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Die novellierte Düngeverordnung vom 30.04.2020 sieht eine Reihe von Beschränkungen vor, die es zu berücksichtigen gilt.
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Düngeverordnung 2020: Zwischenfruchtanbau in „Roten Gebieten“
BMEL und BMU stellen klar: Pflicht zum Zwischenfruchtanbau in belasteten Gebieten erst ab Herbst 2021
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