Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beitragsarchiv

Es wurden 17 Beiträge gefunden:

 

Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung startet zum 01.03.2024

Bis zum 01. August 2024 müssen alle Betriebe in Deutschland, die Mastschweine halten, den zuständigen Behörden ihre Haltungsform gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) mitteilen.

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Schweine: Wasserversorgung regelmäßig prüfen

Das Thema Tränkwasser für Schweine scheint im ersten Moment allseits bekannt. Dennoch zeigen sich in der Praxis immer wieder Probleme mit der Wasserversorgung und -qualität. Nicht selten finden sich zu hohe oder zu niedrige Durchflussraten, zu wenige oder ungünstig angeordnete Tränken sowie Wasser von nicht einwandfreier Qualität.

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Einsatz von Körnerleguminosen in der Schweinefütterung

Chancen des regionalen Anbaus eiweißhaltiger Futtermittel

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Schweinehaltung in Hessen: Wie sie zukünftig aussehen könnte

Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und Andreas Sandhäger, Direktor des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen, besuchten den Romroder Schweinebetrieb Kornmann

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Nachlese: LLH veröffentlicht "Praxishandbuch Kupierverzicht"

Am 7.6.2022 fand die vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) organisierte Informationsveranstaltung „Kupierverzicht in der Schweinehaltung“ statt. Dabei wurden Praktikerberichte und Kernaspekte aus dem „Praxishandbuch Kupierverzicht“ vorgestellt.

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Praxiserprobung: Hühnereipulver in der Ferkelfütterung

Schweine sind auf ein ideales Aminosäuremuster im Futterprotein angewiesen. Als besonders hochwertige pflanzliche Eiweißquellen gelten Sojaproteinkonzentrat oder Kartoffeleiweiß, hochverdauliche tierische Proteinquellen hingegen sind Fischmehl, Blutplasma, Proteinhydrolysat oder Hühnervollei.

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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Klarheit über zukünftige Haltung von Sauen im Deckzentrum

Seit Juli 2020 stehen die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bereits fest. Nun schafft die Bekanntgabe der Ausführungshinweise Klarheit über die Ausgestaltung der Haltungsbedingungen.

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