Helfer/in der Landwirtschaft
Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Themenbereich, um die detaillierten Informationen einzusehen.
Verträge
Mit dem Berufsausbildungsvertrag ist eine Bestätigung der Agentur für Arbeit mit einzureichen, dass eine Ausbildung zum Helfer/zur Helferin nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgesehen ist.