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Gemülldiagnose mit dem Bodenschieber

Die Varroadiagnose mit dem Bodenschieber ist eine zeitgemäße und bienenschonende Methode, um jederzeit den Befallsgrad von Bienenvölkern mit den Parasiten abzuschätzen.

Warum?

Um abschätzen zu können, wie hoch der Varroabefall eines Bienenvolkes ist, können die natürlicherweise sterbenden Milben (= „natürlicher Totenfall“) aufgefangen und gezählt werden. Die Gemülldiagnose mit dem Bodenschieber ist einfach und kann ohne Störung des Bienenvolks durchgeführt werden. Dafür wird für einige Tage ein Bodenschieber unter das Bienenvolk geschoben und anschließend die toten Milben gezählt. Damit Ameisen und Co. die toten Milben nicht wegtragen und das Ergebnis verfälschen, sollte der Bodenschieber unbedingt mit Öl eingestrichen werden. Dafür hat sich biologisch abbaubares Sägeketten-Haftöl (auf Pflanzenbasis) bewährt, weil es gleichmäßig am Bodenschieber haftet, später leicht zu entfernen und ökologisch unbedenklich ist.

Wann?

Tabelle 1: Zeitleiste

JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ

Ab der Sommersonnwende, also ab Mitte Juni, sollten Sie einmal im Monat einen Bodenschieber einsetzen. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, kann diese Methode nur bei Völkern mit normaler Brutaktivität durchgeführt werden. Künstliche oder natürliche Brutpausen verändern den natürlichen Totenfall enorm! Bis zu vier Wochen nach einer Varroabehandlung ist ein z.T. deutlich erhöhter Totenfall zu beobachten!

Wie lange soll der Bodenschieber unter dem Bienenvolk bleiben?

Juni bis Oktober: für 3 Tage

November und Dezember: 5 – 7 Tage

Was?

Wie?

Das Sägeketten-Haftöl mit der Farbrolle gleichmäßig auf den Bodenschieber auftragen (Abb. 5). Dann den geölten Bodenschieber unter den Gitterboden schieben. Nach 3 bis 7 Tagen, je nach Jahreszeit, alle toten Varroa-Milben – helle und dunkelbraune – auf dem Schieber zählen. Nach der Zählung das Öl mit dem Wischer abziehen (Abb.6).

Auswertung

Die Anzahl der gezählten Varroa-Milben durch die Anzahl der Tage teilen, welche die Bodeneinlage unter dem Gitterboden war.

Beispiel:  Im Juni wurde der Bodenschieber für 3 Tage eingeschoben und es waren am Ende 15 Milben zu finden.

Rechnung                                        15 : 3 = 5

Dies ergibt einen durchschnittlichen natürlichen Totenfall von 5 Milben pro Tag.

Was bedeutet das?

Die Schadschwelle: Die Zahl der Varroa-Milben, die ein Bienenvolk aushalten kann, ohne deutlichen Schaden zu nehmen, ändert sich im Laufe des Jahres, abhängig von der Anzahl der Arbeiterinnen und Brutzellen. Ist die Schadschwelle überschritten (Tabelle 1), sollte je nach Jahreszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Behandlung erfolgen.

Tabelle 2: Schadschwellen im Sommer und Herbst (Varroa-Milben pro Tag)

Anfang Juli bis Anfang August Anfang August bis Anfang September Anfang September bis Ende Oktober November – Dezember
Altvölker

Wirtschaftsvölker

10 5 2 0,5
Jungvölker

Ableger

5 2 2 0,5

Vor- und Nachteile

Wird diese Diagnosemethode richtig durchgeführt, bietet sie viele Vorteile:

  • Sehr genau
  • Ohne Störung des Volkes
  • Einfache Handhabung
  • Wenig Material nötig
  • Jederzeit durchführbar, auch in den Wintermonaten

Bei ungeeigneten Materialien oder falscher Durchführung werden unter Umständen nicht alle toten Milben erfasst und die Zählung wird ungenau.

Was beeinträchtigt die Zählung?

  • Ungeeigneter Boden, z.B. Gitterböden, die nicht die volle Fläche unter dem Volk abdecken, Stege, breite Ränder u.ä. Die Maschenweite des Gitters sollte 2,5 bis 3 mm weit sein. Lochblech ist ungeeignet, weil zu viele Milben auf den Blechrändern liegen bleiben.
  • Ungeeignetes Öl (z.B. Speiseöle, die sich zusammenziehen und ungleichmäßige „Öl-Pfützen“ bilden) und sich später schlecht abwischen lassen.
  • Der Bock ist zu niedrig, oder das Gras ist zu hoch (Tiere wie Ameisen und Ohrwürmer krabbeln leicht und in großer Zahl auf die Bodeneinlage und fressen dort Milben).
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Quellenangaben und Links:

Eine Videoanleitung für diese Methode finden Sie hier: –url folgt–

Weitere Informationen zu Varroa-Milben und mögliche Behandlungen finden Sie während der Websiteumgestaltung hier:

https://llh.hessen.de/bildung/bieneninstitut-kirchhain/beratung-und-dienstleistungen/info-und-arbeitsblaetter/03-krankheiten-seuchenrecht-vergiftungen/