Rechtsfragen

„Mein Haus, mein Grundstück, mein Garten – hier kann ich machen, was ich will!“ Das ist insbesondere auf Social Media eine häufig zu lesende Rechtsauffassung – die allerdings falsch ist. Das eigene Haus, das eigene Grundstück, und der eigene Garten werden von vielerlei Gesetzen tangiert – vom Baurecht über das Nachbarrecht, kommunale Satzungen, das Umweltrecht bis hin zu diversen Verkehrssicherungspflichten – um nur einige zu nennen.

Es mag auf den ersten Blick irritierend wirken, wenn ein Eigentümer über sein Eigentum nicht nach Belieben verfügen kann. Auf den zweiten Blick macht dies allerdings Sinn, sofern dem Rechte Dritter oder der Allgemeinheit entgegenstehen, wie es der Gesetzgeber in Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) und § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschreibt.

Die Hessische Gartenakademie erstellt für Sie unter dieser Rubrik die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die Freizeitgärtnerinnen und -gärtner kennen sollten.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
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