Durch Bodenerosion wird der fruchtbarste Teil des Bodenkörpers, der Oberboden, an einer Stelle dezimiert und an anderer Stelle akkumuliert (Überdeckung des Bodens). Die Erodierbarkeit des Bodens hängt von vielen Faktoren ab. Zu den natürlichen Faktoren zählen
- die Bodenart (Erodierbarkeit ist höher bei sandigen und schluffigen Böden),
- die Erosivität des Niederschlages sowie
- die Topographie (Hangneigung).
Weitere maßgebliche Faktoren sind
- eine mangelnde Bedeckung des Bodens sowie
- Bodenverdichtungen, die ein rasches Infiltrieren des Wassers in den Bodenkörper behindern bzw. die Speicherfähigkeit insgesamt herabsetzen.
Die abgetragenen Bodenpartikel und Nährstoffe werden entweder an anderer Stelle wieder abgelagert oder in Oberflächengewässer hinein gespült. Dabei werden Ökosysteme einerseits mit Nährstoffen überfrachtet, andererseits aber Nährstoffe und Oberboden, dauerhaft aus dem landwirtschaftlichen Kreislaufsystem herausgetragen.
Da ein ausgeprägtes Bodenerosionsgeschehen Erträge negativ beeinflussen kann, ist der Erosionsschutz ein zentrales Thema.
Das folgende Gesetz- und Verordnungsblatt (Herausgeber: HMUKLV) gibt Auskunft über die aktuell geltenden Erosionsschutzbestimmungen in Hessen (Ausfertigung von 2010). Zudem erläutert es die Cross Compliance (CC)-Regelungen zum Erosionsschutz näher. Weitere Informationen zu den CC-Regelungen finden Sie bei „Unternehmen – CC & Dokumentation“.
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