Boden & Düngung
DÜV: Schnelle wichtige Änderungen
Dokumentationsinhalt | Hinweis auf gesetzliche Quelle | Zeitpunkt/Fristen | Hilfsmittel/Anmerkungen |
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Düngeverordnung | |||
Stickstoffmenge im Boden | § 4 Absatz 4 | Verwendung des Wertes in der N-DBE = vor der Aufbringung der Düngemittel | Nmin-Untersuchungsergebnisse der selbst bewirtschafteten Flächen; Nmin-Werte vergleichbarer Flächen aus dem Referenzflächenangebot des LLH |
Bodenuntersuchung auf P2O5 für Schläge >1 ha | § 4 Absatz 4 | Verwendung des Wertes in der P-DBE = vor der Aufbringung der Düngemittel | Grundnährstoffuntersuchungen der selbst bewirtschafteten Flächen |
Düngebedarfsermittlung –mit Berechnungen für N und P2O5 | § 10 Absatz 1 | vor der Aufbringung der Düngemittel | schriftl.: DBE Druckvorlage Ackerland schriftl.: DBE Druckvorlage Grünland elektr.: Düngebedarfsrechner Version elektr.: DBEdoku42 Version |
Gesamtstickstoffgehalt, Phosphatgehalt, bei organischen Düngemittel auch der Nitratgehalt oder verfügbare Stickstoffgehalt der eingesetzten Düngemittel | § 10 Absatz 1 | vor der Aufbringung der Düngemittel | Deklaration der aufgenommenen Düngemittel Untersuchungsergebnisse eigener Düngemittel Nährstoffgehalte nach Faustzahlen (LLH) |
Düngebedarfsermittlung mit Berechnung für erhöhten Düngebedarf für N und P2O5 mit Begründung (10 % Überschreitung der DBE) | § 10 Absatz 1 | vor der Aufbringung der Düngemittel und nur nach Vorgabe des RP Kassel | |
Dokumentation der Düngemaßnahmen | § 10 Absatz 2 | spätestens 2 Tage nach der Aufbringung | schriftl.: Schlagdokumentation Ackerland schriftl.: Schlagdokumentation Grünland elektr.: DBEdoku42 Version |
Weidehaltung | § 10 Absatz 2 | Erstellung nach dem Ende der Weidesaison | elektr.: DBEdoku42 Version |
Zusammenfassung des Düngebedarfsbedarfs auf Betriebsebene | Anlage 5 | 31. März des Folgejahres | elektr.: DBEdoku42 Version |
Zusammenfassung des jährlichen Nährstoffeinsatzes (aufgebrachte Mengen an N und P2O5) | Anlage 5 | 31. März des Folgejahres | elektr.: DBEdoku42 Version |
Berechnung der aufgebrachten Gesamtstickstoffmenge in kg/ha aus organischen Düngemitteln auf Ebene des Betriebes (max. 170 kg Gesamtstickstoff /ha) | Anlage 5 in Verbindung mit § 6 Absatz 4 | 31. März des Folgejahres | elektr.: DBEdoku42 Version |
Aufzeichnungen über die Zufuhr von Fleischmehl, Knochenmehl und Fleischknochenmehl | § 10 Absatz 4 | Innerhalb eines Monats nach der Düngungsmaßnahme | |
Nachweis, dass die Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen das geforderte Volumen haben; ggf. schriftl. Vereinbarungen mit Dritten | § 12 Absatz 6 | Vorlage bei Anforderung der Überwachungsbehörde | |
Zusätzliche Anforderung in mit Nitrat belasteten und mit Phosphat eutrophierten ausgewiesenen Gebieten in Hessen[1] | |||
Zusammenfassung aller Düngebedarfsermittlungsergebnisse der Flächen die in ausgewiesenen mit Nitrat belasteten Gebieten liegen und Verringerung des Gesamtwertes um 20 Prozent | § 13a Absatz 2 Nr. 1 | bis zum 31. März des laufenden Jahres | schriftl.: DBE Druckvorlage Ackerland schriftl.: DBE Druckvorlage Grünland elektr. Düngebedarfsrechner elektr.: DBEdoku42 |
Stickstoff- und Phosphatuntersuchungsergebnisse der eingesetzten Wirtschaftsdünger und Gärreste[2] | § 13a Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 | Analyseergebnisse dürfen zum Zeitpunkt der Aufbringung der Düngemittel nicht älter als zwei Jahre sein | Analyseergebnisse |
Stoffstrombilanz | |||
Zufuhr von Stickstoff und Phosphor | § 7 Abs. 1 | Innerhalb von drei Monaten | |
Abfuhr von Stickstoff und Phosphor | § 7 Abs. 1 | Innerhalb von drei Monaten | |
Jährliche Stoffstrombilanz mit gleitender 3-Jahresberechnung | § 7 Abs. 1 | 6 Monate nach Beendigung des Bezugsjahres | elektr.: StoffstrombBilanz-Rechner |
[1] Auf Flächen in anderen Bundesländer sind die dort geltenden Bestimmungen zu beachten!
[2] Bei Anwendung auf Rebflächen sind keine Analyseergebnisse erforderlich, dort können die Faustzahlen der Nährstoffgehalte dokumentiert werden.