- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - https://llh.hessen.de -

Regelungen für § 13a-Gebiete „Rote Gebiete“

Für Flächen, die in § 13a-Gebieten liegen, gelten zusätzliche Anforderungen bei der DBE.

Ob sich Flächen in § 13a-Gebiete befinden, ist dem Agrarantrag oder auf https://geobox-i.de/GBV-HE/ (mit dem Browser Firefox) zu entnehmen.

Für diese Flächen gelten zusätzliche Anforderungen:

Es besteht die Möglichkeit, die reduzierte Gesamte-N-Menge individuell über alle Schläge, die im Nitrat belasteten Gebiet liegen, zu verteilen. Dabei darf der Gesamt-Stickstoffdüngebedarf der Schläge bzw. BWE, die in dem mit Nitrat belasteten (roten) Gebiet liegen, nicht überschritten werden.

Welche Konsequenzen resultieren hieraus für den Landwirt?

Um z. B. die Auflagen der Reduzierung des Stickstoffbedarfswertes um 20 % zu vermeiden, dürfte es für einige Betriebe interessant werden, den Düngebedarf in der Gesamtfläche der roten Gebiete im Mittel unter 160 kg N/ha zu halten. Da dies in Rapsfruchtfolgen schwer werden dürfte (siehe Tabelle 10), müssten in den Flächenanbau Kulturen integriert werden, die einen reduzierten Düngebedarf haben. Aufgrund des nicht vorhandenen Stickstoffdüngebedarfs der Körnerleguminosen wird deren Anbau vermutlich in diesen sensiblen Gebieten attraktiv werden (siehe Tabelle 9). Da maximal 80 kg Stickstoff von den möglichen 160 kg Stickstoff pro Hektar mineralisch gedüngt werden können, wird der Umfang der organischen Düngung in den nitratbelasteten Gebieten steigen.

In der öffentlichen Diskussion werden vornehmlich die nitratsensiblen Gebiete betrachtet. Phosphor-Gebietskulissen wurden neu ausgewiesen und erreichen einen erheblich größeren Umfang als die Nitratkulissen. Damit gelten in vielen Bereichen auch die Auflagen der Erweiterung der Abstandsauflagen und der Verpflichtung der Wirtschaftsdüngeruntersuchung. Aus diesem Grund sollte sehr intensiv die Lage der Flächen auf Bewirtschaftungsauflagen hin überprüft werden, bevor organischer Dünger ausbracht wird.

Tabelle 9: Beispiel Anbaufläche N-belastetes Gebiet in einer Rapsfruchtfolge

Kultur Winterraps Winterweizen A/B Wintergerste
Stickstoffbedarfswert kg N/ha 200 230 180
Bei einem Ertrag von dt/ha 40 80 70
Ertragsniveau der letzten fünf Jahre dt/ha 45 85 80
Ertragskorrektur kg N/ha 10 5 10
Nmin Menge (langjährige Mittelwerte) kg N/ha 33 51 36
N Nachlieferung org. Düngung Vorjahr kg N/ha 4 4 4
N Nachlieferung aus Düngung Herbst kg N/ha
Vorfrucht kg N/ha 10
Düngebedarf kg N/ha 173 170 150
Gesamtsollwert 164

 

Tabelle 10: Beispiel Anbaufläche N belastetes Gebiet in einer Leguminosenfruchtfolge

Kultur Ackerbohne Winterweizen A/B Wintergerste
Stickstoffbedarfswert kg N/ha 50 230 180
Bei einem Ertrag von dt/ha 35 80 70
Ertragsniveau der letzten fünf Jahre dt/ha 40 85 80
Ertragskorrektur kg N/ha 5 5 10
Nmin Menge (langjährige Mittelwerte) kg N/ha 53 51 36
N Nachlieferung org. Düngung Vorjahr kg N/ha 4 4 4
N Nachlieferung aus Düngung Herbst kg N/ha
Vorfrucht kg N/ha 10
Düngebedarf kg N/ha 0 170 150
Gesamtsollwert 107

 

Tabelle 11: Beispiel Anbaufläche N belastetes Gebiet in einer Silomaisfruchtfolge

Kultur Silomais Winterweizen A/B Wintergerste
Stickstoffbedarfswert kg N/ha 200 230 180
Bei einem Ertrag von dt/ha 450 80 70
Ertragsniveau der letzten fünf Jahre dt/ha 500 85 80
Ertragskorrektur kg N/ha 10 5 10
Nmin Menge (langjährige Mittelwerte) kg N/ha 37 51 36
N Nachlieferung org. Düngung Vorjahr kg N/ha 4 4 4
N Nachlieferung aus Düngung Herbst kg N/ha
Vorfrucht/ Zwischenfrucht kg N/ha 20 10
Düngebedarf kg N/ha 149 170 150
Gesamtsollwert 156