Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Düngung

Verpflichtender Zwischenfruchtanbau in mit Nitrat belasteten Gebieten

Seit diesem Jahr greift erstmals die folgende Regelung (§13 a Abs. 2 Nr. 7) der Düngeverordnung in mit Nitrat belasteten Gebieten für die hessischen Landwirte.

Im Fall eines Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur ausgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) wird.

Dies gilt allerdings nicht für Flächen, auf denen Kulturen stehen, die erst nach dem 01. Oktober geerntet wurden und nicht in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm pro Quadratmeter beträgt.

Hierzu wurde in Hessen festgelegt, das zehnjährige Mittel der Niederschläge herangezogen werden soll, um die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus festzulegen. Hierfür wurde vom Deutschen Wetterdienst (DWD) eine Karte erstellt. Diese Karte ist im Internet einsehbar. Unter dem folgenden Link sind die Flächen ausgewiesen, die im 10-jährigen Mittel weniger als 550 mm aufweisen:

 

https://geobox-i.de/GBV-HE/

 

Geobox-Anwendung mit aktivierter Karte „jährlicher Niederschlag im 10-jährigen Mittel kleiner 550 mm“. Betroffene Areale sind mit den ockerfarbenen Kacheln hervorgehoben

Es wird empfohlen den Browser Firefox zu benutzen. Bei anderen Browsern werden nicht immer alle Kartenteile richtig dargestellt. Um Festzustellen, ob eine Fläche hiervon betroffen ist kann folgendermaßen vorgegangen werden:

  • Aktivieren der Karte „jährlicher Niederschlag im 10-jährigen Mittel kleiner 550 mm“
  • Aktivieren der Karte „Liegenschaftskarte“
  • Ab einem Maßstabsbereich von 1:500 können die Flurstück optisch zugeordnet werden (Siehe Bild)
Kartenausschnitt Areal mit weniger als 550 mm Niederschlag und hinterlegter Liegenschaftskarte. Areal mit weniger als 550 mm Niederschlag sind in Ockerfarbe hervorgehoben

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