Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Düngung

Rechtliche Regelungen DüV

Die Düngeverordnung präzisiert die Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Düngung und regelt, wie mit der Düngung verbundene Risiken (z.B. Nährstoffverluste) zu minimieren sind.
Seit dem 01.05.2020 ist die am 27.03.2020 vom Bundesrat beschlossene Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Gegenüber der früheren Fassung der DüV verändern sich einige Punkte, die die landwirtschaftliche Praxis z.T. doch erheblich betreffen. Die wesentlichen Änderungen sollen hinsichtlich der Dokumentation und der Regularien im Folgenden vorgestellt werden.

Den Gesetzestext finden Sie auf der Seite Gesetze im Internet. Entsprechende LLH-Zusammenfassungen finden Sie auf der Seite Düngebedarfsermittlung Frühjahr.

Aktuelle Themen

 

Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete nach hessischer AVDüV

Seit dem 01. Dezember 2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.
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Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt

In der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, gilt folgendes Aufbringungsverbot von Düngern mit wesentlichen N- und P-Gehalten.
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Düngebedarfsermittlung Frühjahr

Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.
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Stoff-Strom-Bilanz

Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.
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Neue AVDüV: Gebiete in der Geobox einsehbar

Ab dem 01. Dezember gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.
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Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht

Es naht der 31. März. Und mit diesem Datum nähern sich unweigerlich Erfassungspflichten für all die Betriebe, die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichtig sind. Wer von diesen Verpflichtungen befreit ist wird am Ende des Artikels ausgeführt.
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Wirtschaftsdüngerimporte: „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ geht an den Start

Landwirtschaftliche Betriebe in Hessen können ihren Melde- und Aufzeichnungspflichten bei der Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern ab sofort auf digitalem Wege nachkommen: Das „Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen“ ist ab sofort online nutzbar, teilt das Regierungspräsidium (RP) Kassel als hessenweit zuständige Behörde mit.
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Kernsperrfristen für stickstoffhaltige und phosphathaltige Düngemittel

(wesentlicher Nährstoffgehalt von mehr als 1,5 % N oder 0,5 % P2O5)Die Getreideernte ist abgeschlossen und die folgenden Kulturen weisen bereits im Herbst einen Düngebedarf auf der mit organischen oder mineralischen Düngern gedeckt werden könnte. Dabei dürfen die gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Hierzu gehören u. a. die Kernsperrfristen. Diese sind je nach ausgewiesener Gebietskulisse verschieden und deshalb ist eine differenzierte Betrachtung nötig.
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Nmin Untersuchung vor Winterraps in den mit Nitrat belasteten Gebieten

Im Herbst dürfen in mit Nitrat belasteten Gebieten keine Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung aufgebracht werden (§ 13a Absatz 2 Nr. 5 DüV). Dies gilt im Fall von Winterraps nicht, wenn durch eine repräsentative Bodenprobe auf dem jeweiligen Schlag oder der jeweiligen Bewirtschaftungseinheit nachgewiesen wird, dass die im Boden verfügbare Stickstoffmenge 45 Kilogramm Stickstoff je Hektar nicht überschreitet.
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Düngebedarfsermittlung Frühjahr 2021 - Jetzt mit neuen Video-Tutorials

Vor der ersten Düngungsmaßnahme ist sowohl bei der Düngung von Ackerland, als auch bei der Düngung von Grünland für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen.
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