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Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete nach hessischer AVDüV

Seit dem 01. Dezember 2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste.

Anhand des GeoBox-Viewers können die roten und gelben Gebiete in Hessen dargestellt werden

Die rechtsverbindlich ausgewiesene und verkündete Gebietskulisse der roten (mit Nitrat belasteten) und gelben (eutrophierten bzw. mit Phosphat belastete) Gebiete ist unveränderlich und darf nach aktuellem Stand keinen Veränderungen durch Verschneidungen o.ä. unterliegen. Demnach behalten die Grenzen auch ihr Gültigkeit, wenn sie Schläge durchqueren.

Die Umsetzung des Fachrechts obliegt in den ausgewiesenen Bereichen den Bewirtschaftern der Fläche, auch wenn die ausgewiesenen Bereiche nur Teilflächen eines Schlags ausmachen.

Die individuelle Betroffenheit kann über den GeoBox-Viewer ermittelt werden. Eine kurze Anleitung dazu ist zu finden unter:

Neue AVDüV: Gebiete in der GeoBox einsehbar

Alternativ ist eine Einsichtnahme in die Karten mit den ausgewiesenen Gebieten bei den drei hessischen Regierungspräsidien möglich.

Die Zugehörigkeit ist betriebsindividuell in der Verantwortung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu ermitteln.

Bitte beachten Sie dieses insbesondere bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung (DBE), den Dokumentationsverpflichtungen und wenn möglich bei der Antragstellung (vor allem wenn Grenzen durch Schläge gehen).

Im Rahmen der anstehenden Evaluierung der Verordnung werden Möglichkeiten geprüft, die Grenzen der Gebietskulissen stetig anzupassen.

Zur Info: Folgendes gibt es in mit Nitrat „belasteten“ und Phosphat „eutrophierten“ Flächen zu beachten:

Neue Regelungen für die Düngung (AvDÜV und DÜV)