- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - https://llh.hessen.de -

Düngebedarfsermittlung Frühjahr

Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.

Diese Planung der betrieblichen Düngung sollte nicht mit der Dokumentation der durchgeführten Düngung verwechselt werden. Gesetzliche Vorgaben für die Ermittlung des Stickstoff- und Phosphorbedarfs sind in § 3 und 4 in Verbindung mit der Anlage 4 (Tabelle 1 bis 7) in der Düngeverordnung geregelt.

In diesem Beitrag finden Sie Information zu folgenden Themen:


Wann muss die Düngebedarfsermittlung vorgenommen werden?

Grundsätzlich gilt eine generelle Aufzeichnungspflicht, sobald wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphor aufgebracht werden. Wesentliche Nährstoffmengen sind 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha. Diese Mengenangabe bezieht sich auf die zu einer Kultur auf einer Fläche aufgebrachten Nähstoffmenge und nicht auf Höhe einer Einzelgabe. Diese wesentlichen Nährstoffmengen können mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln aufgebracht werden. Die Düngebedarfsermittlung muss vor der Düngung einer Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit erstellt werden.

Im Falle von Ackerland, Gemüse und Erdbeeren erfolgt die erste Düngebedarfsermittlung in der Regel ab Vegetationsbeginn im Erntejahr bzw. zum Kulturbeginn der Bestände. Dies trifft dann auch für den Anbau einer Zweitkultur zu.

Es gilt:

Beispiel:

Schweinegülle

  •  Gesamt-N: 4 kg/m³;
  •  NH4-N: 2,2 kg/m³;
  •  P2O5: 2 kg/m³;

(Anteil Ammonium beträgt 55 %, Anlage 3 DüV 70 %)

13 m³ vor Raps gedüngt; DBE Frühjahr: 36,4 kg N/ha aus Herbst anrechnen
(Ammoniumgrenze wird überschritten!)

Beispiel:

Anbaujahr 2019/2020 Herbstdüngung zu Raps

Schweinegülle

  • Gesamtgehalt-N:  4 kg N/m³
  • Ausbringmenge: 13 m³/ha
  • Ausbringmenge: 52 kg N/ha vor Rapsaussaat!

Im Frühjahr 2021 müssen zur Nachfolgekultur 10 % vom Gesamt-N (= 5,2 kg N/ha) angerechnet werden.
In diesem Fall muss die gesamte N-Menge aus der organischen Düngung vom Herbst und Frühjahr der Vorjahreskultur ermittelt und davon 10 % angerechnet werden. Die mineralische Düngung wird hier nicht miteinbezogen.

Gibt es Kulturen, für die keine Düngebedarfsermittlung erstellt werden muss?

Flächen, auf denen

benötigen keine Düngebedarfsermittlung.

Welche Hilfsmittel gibt es zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung?

Bitte nutzen Sie aus Gründen der Rechtssicherheit immer nur die aktuelle Version der Excel-Anwendung, nicht die der Vorjahre.

Tabelle 1: Was kann welches Hilfsmittel – eine Übersicht

Name der Anwendung Beschreibung Stick-
stoff
Phos-
phor
Doku-
mentation
der Düngung
Anlage 5 (DüV) 170 kg N/ha aus organischen Düngern Kontrollwert
DBE DOKU 42 Excel Tool zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung und aller anderen Dokumentationsauflagen der Düngeverordnung X X X X X

Düngebedarfs-
rechner Frühjahr
Excel-Tool ausschließlich für die Düngebedarfsermittlung X X (X)
Düngebedarfs-
berechnung Ackerland
Vorlage zur Aufzeichnung mit Hand X

Düngebedarfs-
berechnung Grünland
Vorlage zur Aufzeichnung mit Hand X

Düngebedarfsermittlung: Was muss aufgezeichnet werden?

Tabelle 2: Düngebedarfsermittlung

Faktoren, die in der Düngebedarfsermittlung enthalten sein müssen Bemerkungen
1 Kultur Für Kulturen, die in der Düngeverordnung nicht beschrieben sind, werden können die Daten beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen nachgefragt werden.
2 Stickstoffbedarfswert in kg N/ha Bei Zweitkulturen sind die Bedarfswerte entsprechend des tatsächlichen Ertrages zu reduzieren.
3 Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/ha Sollten Kulturen angebaut werden, für die keine repräsentativen Ertragswerte vorliegen, können diese beim zuständigen LLH Berater angefragt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin externe repräsentative oder betriebsspezifische plausible Ertragswerte heranzuziehen. Dies ist zu dokumentieren
5 Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt/ha Es ist das Ertragsniveau der letzten fünf Jahre anzunehmen. Sollte ein Erntejahr in diesem Jahr mehr als 20 % vom Ertragsmittel abweichen, kann dies durch ein anderes (doppelt gezähltes) Erntejahr ersetzt werden. Erträge von Gemüsekulturen, die nicht gewichtsmäßig erfasst werden können (Bund, Schalen, Stück), sind die Ertragsvorgaben der DüV zu beachten, es sei denn, der Betrieb kann andere Werte vorweisen.
5 Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 4
Zu- und Abschläge in kg N/ha für
6 im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) Der Landesbetrieb Landwirtschaft veröffentlicht zu Beginn der Vegetation (Mitte Februar) die Ergebnisse von

a)       Referenzflächen (derzeit ca. 550)
b)       Ergebnissen der Nmin Analytik des LHL

Sollten zum Zeitpunkt keine eigenen Analyseergebnisse oder andere Nmin Werte veröffentlicht sein, können die langjährigen Nmin Mittelwerte verwendet werden, die für die wichtigsten Kulturen und deren Vorfrüchte vorhanden sind.

7 Ertragsdifferenz Sollte der fünfjährige Ertragsmittelwert von dem in der DüV angegebenen Erträge abweichen, ist der entsprechende Ab- oder Zuschlagsfaktor zur Ermittlung des Korrekturwertes heranzuziehen. In den mit Nitrat belasteten Gebieten ist der Zeitraum 2015 bis 2019 zur Ermittlung des Ertragsmittelwertes heranzuziehen.
8 Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Hier wird der Humusgehalt der betreffenden Fläche berücksichtigt. Sollte dieser über 4 % liegen ist ein Abschlag von 20 kg N/ha zu berücksichtigen.
9 Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre Von dem im Vorjahr (=Kalenderjahr) aufgebrachten organischen Düngern, wie Stallmisten, Güllen, Gärresten, Klärschlämmen usw. sind 10 % der Gesamtstickstoffmenge als N-Nachlieferung anzurechnen. Für Kompost sieht die Düngeverordnung eine Sonderregelung vor. Diese Menge sollte bei der DBE der ersten Hauptfrucht berücksichtigt werden. Eine Weidehaltung muss nicht berücksichtigt werden, da sie im Sinne der DüV nicht als Düngung gilt.

Folgende Sonderfälle sind zu beachten:

1)       Zwischenfrüchte
–       Zwischenfrucht ohne Nutzung,
–       Zwischenfrucht mit Nutzung im Ansaatjahr,
–       Zwischenfrucht mit Nutzung im Folgejahr,
2)       Anrechnung vom Kompost
3)       Gemüsebau mit mehreren Kulturen

(siehe Wirtschaftsdünger richtig anrechnen).

10 Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) Die jeweils der Kultur vorausgegangene Vorfrucht wird mit einem Abschlag auf die DBE berücksichtigt. In diesem Sinne stellt auch eine Zwischenfrucht eine Vorkultur dar.
11 Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung Es kann maximal ein Zuschlag von 20 kg N/ha angerechnet werden, wenn zur Ernteverfrühung die Kulturen mit einem Vlies oder einer Folie abgedeckt werden.
12 Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
13 Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse Für einzelne Flächen können bei Regierungspräsidium Kassel Anträge gestellt werden. Diese müssen einen höheren Düngebedarf nachweisen.

 

Düngebedarfsermittlung Ackerland und Grünland

Beispiele der Düngebedarfsermittlung anhand von Winterraps

Tabelle 3: Düngebedarfsermittlung, drei Beispiele der Berechnung Winterraps

Kultur Winterraps
1) in §13 A Absatz 4 festgelegten Gebieten ist der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019 zu berechnen. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau der vorangegangenen Jahre ab, kann das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung herangezogen werden.

2) die organisch oder organisch-mineralische Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres mit einem Abschlag von 10 % der ausgebrachten Menge an Gesamtstickstoff.

3) die Menge an verfügbaren Stickstoff, die zu Winterraps oder Wintergerste ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Ernte der letzten Hauptfrucht aufgebracht wurde.

4) Der Gesamtdüngebedarf in den belasteten Gebiet ist zu addieren und die Gesamtsumme um 20 % zu mindern. Die verminderte Summe kann auf den Schlägen im belasteten Gebiet bis zur Höhe des Düngebedarfs verteilt werden.

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3
Vorfrucht Wintergerste mit org. Düngung – Schweinegülle und Rindermist vor Aussaat Winterraps Vorfrucht Wintergerste mit org. Düngung – Schweinegülle Vorfrucht Wintergerste ohne org. Düngung, Rindermist vor Aussaat Winterraps
Bei einem Ertrag von dt/ha 40 40 40
Stickstoff-bedarfswert kg N/ha 200 200 200
Ertragsniveau der letzten fünf Jahre1) dt/ha 42 42 42
Ertragskorrektur kg N/ha 4 4 4
Nmin Menge (langjährige Mittelwerte) kg N/ha 33 33 33
N Nachlieferung 10 % der org. Dgg Vorjahr 2) kg N/ha 15 m³/ha Schweinegülle
(4,4 Kg Gesamt-N x 15 m³ x 10%) = 6,6
15 m³/ha Schweinegülle
(4,4 Kg Gesamt-N x 15 m³ x 10%) = 6,6
N Nachlieferung aus Düngung Herbst 3) kg N/ha 150 dt Rindermist
(0,5 kg N/dt)=75 kg N/ha x 25% = 19
150 dt Rindermist
(0,5 kg N/dt)=75 kg N/ha x 25% = 19
Düngebedarf kg N/ha 145 164 152
Düngebedarf in nitratbelasteten Gebieten
(minus 20 %) 4)
kg N/ha 116 131 122

Aktuelle Vorlagen finden Sie hier:

DBE-Rechner Frühjahr

DBE-Vorlagen Frühjahr

Düngebedarfsermittlung Gemüsebau

Düngebedarfsermittlung auf kleinen Flächen § 3, (2), § 4 (2) DüV

Für Gemüse und Erdbeeren gilt: mehrere Schläge und Bewirtschaftungseinheiten, die jeweils kleiner als 0,5 ha sind, können für die Düngebedarfsermittlung im Falle von N zusammengefasst werden, höchstens jedoch zu einer Fläche von 2 ha.

Wenn auf zusammengefassten Flächen verschiedene Kulturen angebaut werden, kann ein durchschnittlicher Stickstoffbedarfswert gebildet werden oder die Ermittlung für drei Gemüsekulturen mit unterschiedlichen Stickstoffbedarfswerten erfolgen.

Weitere Ausnahme: Keine Aufzeichnungspflicht bei Düngebedarfsermittlung P für Schläge < 1 ha.

Düngebedarfsermittlung bei satzweisem Anbau § 3, (2) DüV

Bei satzweisem Anbau von Gemüsekulturen sind bis zu drei Düngebedarfsermittlungen im Abstand von höchstens jeweils sechs Wochen durchzuführen, bei satzweisem Anbau auf zusammengefassten Flächen mindestens für eine der satzweise angebauten Gemüsekulturen.

Stickstoffbedarfswerte für Gemüsekulturen und Erdbeeren

(in Abhängigkeit vom Ertragsniveau; Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr)

Vorbemerkungen und Hinweise:

  1. Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.
  2. Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle 4 beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4.
  3. Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen.
  4. Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (Nmin) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden.
  5. Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist bei den in Spalte 3 mit „*“ gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und bei den in Spalte 3 mit „**“ gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.

Eine Vorlage zur Düngebedarfsermittlung Gemüsebau finden Sie hier: Vorlage 5.

Tabelle 4: Erläuterungen zur Düngebedarfsermittlung Gemüsebaukulturen

Kultur Kultur: aus Tabelle 7
Stickstoffbedarfswert (kg N/ha) Stickstoffbedarfswert (kg N/ha): aus Tabelle 7
Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten (dt/ha) Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten (dt/ha): aus Tabelle 6
betriebliches Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre (dt/ha) betriebliches Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre (dt/ha)
Ertragsdifferenz aus Zeile 3 und 4 (dt/ha) Ertragsdifferenz aus Zeile 3 und 4 (dt/ha)
im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin)  (kg N/ha) im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) (kg N/ha): Dies erfordert die Untersuchung einer repräsentativen Nmin-Bodenprobe bei Gemüse-Zweit- bzw. Drittkultur im Anbaujahr. Bei Erstkulturen kann eine Nmin-Ergebnisübernahme von vergleichbaren Standorten oder durch Berechnungs-, Schätzverfahren einer behördlich anerkannten Einrichtung genutzt werden.
Ertragsdifferenz (kg N/ha) Ertragsdifferenz (kg N/ha): Berechnung mit Hilfe von Tabelle 7
Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat (kg N/ha) Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat (kg N/ha): Bei einem Humusgehalt größer 4,0% ist ein Mindestabschlag von 20 kg N/ha vorzunehmen.
Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (kg N/ha) Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre (kg N/ha): Bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (außer Kompost), die im Vorjahr aufgebracht wurden, ist ein Abschlag von 10% des ausgebrachten Gesamt-N zu berücksichtigen. Bei im Vorjahr aufgebrachtem Kompost ist ein Abschlag von 4% des Gesamt-N abzuziehen und für eine Ausbringung aus dem zweiten und drittem Vorjahr ein Abschlag von jeweils 3%. Diese Werte sind bei einer Düngebedarfsermittlung pro Jahr zu berücksichtigen.
Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. -kultur (Ackerbau / Gemüse) (kg N/ha) Stickstoffnachlieferung aus der Vorfrucht bzw. -kultur (Ackerbau / Gemüse) (kg N/ha): N-Nachlieferung aus Hauptkultur des Vorjahres bzw. Zwischenfrüchten nach Tabelle 8 oder N-Nachlieferung aus der direkten Gemüsevorkultur des Anbaujahres nach Tabelle 7, Spalte 5
Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung (kg N/ha) Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung (kg N/ha): Wenn Kulturen zur Ernteverfrühung mit Folie oder Vlies abgedeckt werden, sind Zuschläge zu den Stickstoffbedarfswerten von höchstens 20 Kilogramm Stickstoff je Hektar zulässig.
Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation (kg N/ha) Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation (kg N/ha): Eine Aufteilung des einmalig ermittelten N-Düngebedarfs in zwei oder mehrere Gaben ist möglich und bei Kulturen mit hohem N-Bedarf empfehlenswert.
Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbes. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse (kg N/ha) Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbes. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse (kg N/ha)
Hinweis für die Folgekultur: Abschläge aufgrund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten (kg N/ha) Hinweis für die Folgekultur: Abschläge aufgrund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten (kg N/ha): Hier kann der Wert aus Tabelle 7, Spalte 5 eingetragen werden. Dann ist er bei der Berechnung für die Folgekultur im selben Jahr sofort greifbar.

 

Tabelle 5: Zu- und Abschläge bei abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsebaukulturen

Kultur Ertragsdifferenz in Prozent Zuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2 Abschläge bei niedrigeren Erträgen

in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2

Einlegegurken 20 40 40
Knollensellerie 20 40 40
Kopfkohl 20 40 40
Porree 20 40 40
Rettich 20 40 40
Rosenkohl 20 40 40
alle anderen in Tabelle 7 aufgeführten Kulturen 20 20 20

 

Tabelle 6:

Es müssen 10 % des in Form von org. oder org.-min. Düngers aufgebrachten Gesamt-N des Vorjahres in Abzug gebracht werden.
Im Fall einer Kompostanwendung wird die Nachlieferung auf 3 Jahre aufgeteilt:
Erstes Folgejahr 4 %, zweites und drittes Folgejahr jeweils 3 %.

 

Tabelle 7: Gemüsebaukulturen Ertragsniveau, Stickstoffbedarfswerte und Abschläge für die nachfolgende Kultur

Kultur Ertragsniveau Stickstoff-bedarfswert Probennahmetiefe Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten für die Folgekultur
in dt/ha in kg N/ha in cm in kg N/ha
Blumenkohl 350 300 60 80
Brokkoli 150 310 60 100
Buschbohnen 120 110 60 45
Chicoréerüben 450 135* 90 40
Chinakohl 700 210 60 45
Dill, Frischmarkt 200 85 30 5
Dill, Industrieware 250 105 30 25
Erdbeeren, Pflanzung 0 60 0 – 30 0
Erdbeeren, Frühjahr 140 60 0 – 30 0
Erdbeeren, nach Ernte 140 60 0 – 30 0
Feldsalat 80 85 15 5
Feldsalat, großblättrig 130 110 15 5
Gemüseerbse 80 85 60 65
Grünkohl 400 200 60 35
Gurke, Einleger 800 210 30 50
Knollenfenchel 400 200 60 45
Kohlrabi 450 230 30 30
Kürbis 400 140 60 50
Mairüben (mit Laub) 650 170 30 15
Möhren, Bund- 600 115* 60 10
Möhren, Industrie 900 165** 90 45
Möhren, Wasch- 700 125** 60 30
Pastinake 400 140* 60 50
Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt 240 160* 60 10
Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt 160 100 60 10
Petersilie, Wurzel- 400 130** 60 45
Porree 600 250 60 55
Radies 300 110 30 5
Rettich, Bund- 500 140 30 10
Rettich, deutsch 550 175 60 30
Rettich, japanisch 1 000 230 60 45
Rhabarber 1. Standjahr 0 130 30
Rhabarber 2. Standjahr Austrieb 100 100 30
Rhabarber 3. Standjahr Austrieb 200 120 60
Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb 350 140 60
Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte 150 60
Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte 170 90
Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte 140 90
Rosenkohl 250 310 90 130
Rote Rüben 600 250 60 50
Rotkohl 600 260 60 60
Rucola, Feinware 175 150 30 20
Rucola, Grobware 300 210 30 20
Salate, Baby Leaf Lettuce 140 90 30 0
Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul) 350 130 30 10
Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul) 300 115 30 10
Salate, Eissalat 600 175 30 15
Salate, Endivien, Frisée 350 150 60 15
Salate, Endivien, glattblättrig 600 190 60 20
Salate, Kopfsalat 500 150 30 10
Salate, Radicchio 280 140 60 30
Salate, verschiedene Arten 450 150 30 10
Salate, Romana 450 140 60 10
Salate, Romana Herzen 300 150 30 15
Salate, Zuckerhut 600 190 60 20
Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt 300 210** 60 10
Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt 200 180 60 25
Schnittlauch, Anbau für Treiberei 280 240** 60 55
Schwarzwurzel 200 75** 90 25
Sellerie, Bund- 600 205 30 10
Sellerie, Knollen- 650 220 60 40
Sellerie, Stangen- 500 230 30 40
Spargel 1. Standjahr 0 140 60
Spargel 2. Standjahr 20 160 90
Spargel 3. Standjahr 80 160 90
Spargel ab 4. Standjahr 100 80 90
Spinat, Blatt-, FM, Baby 100 100 30 10
Spinat, Blatt-, Standard 250 190 30 30
Spinat, Hack, Standard 300 205 30 30
Stangenbohne, Standard 250 100 60 70
Teltower Rübchen (Herbstanbau) 150 110 60 30
Weißkohl, Frischmarkt 700 260 60 75
Weißkohl, Industrie 1 000 320 90 75
Wirsing 400 285 60 80
Zucchini 650 250 60 85
Zuckermais 200 160 90 60
Zwiebel, Bund- 680 210* 30 15
Zwiebel, Trocken- 600 155** 60 30

 

Tabelle 8: Vor- und Zwischenfrucht Abschl. kg N/ha

Vorfrucht Abschlag in kg N/ha
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen 20
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung 10
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse 10
Feldgras 10
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten 0
Zwischenfrucht
Nichtleguminosen, abgefroren 0
Nichtleguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet 20
– im Herbst eingearbeitet 0
Leguminosen, abgefroren 10
Leguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet 40
– im Herbst eingearbeitet 10
Futterleguminosen mit Nutzung 10
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung 0

Zweitkulturen, Grassamen etc.

In vielen landwirtschaftlichen Betrieben stellt sich in den letzten Jahren vermehrt die Frage nach dem Zweitfruchtanbau. Wer die zusätzlichen Vegetationstage des Septembers nun mit einer zweiten Kultur noch effektiv nutzen möchte, muss zuvor eine Düngebedarfsermittlung (DBE) durchführen. Dabei ist eine Zweitkultur definiert als eine Frucht, die im Ansaatjahr auch beerntet wird.

Diese DBE kann mit dem gleichen Formular wie im Frühjahr angefertigt werden. Die Höhe der Düngung richtet sich nach dem Bedarf der angebauten Kultur. Hierzu werden Richtwerte in Vorlage 1  aufgeführt. Von den hier dargestellten Ertragsmittelwerten müssen die betrieblichen erzielten Ertragsmittelwerte der letzten Jahre abgezogen werden. Die dann vorzunehmenden Ertragskorrekturen der Bedarfswerte sind mit den dafür vorgesehenen Zu- und Abschlägen aus der nachfolgenden Tabelle vorzunehmen.

Tabelle 12: Düngebedarf Zweitkulturen im Ackerbau

Durchschnittsertrag (dt/ha) N Bedarfswert

(kg/ha)

Ertrags-differenz Zuschläge/Abschläge kg N/ha
Hafer GPS 80 100 +/- 10 +/- 10
So Gerste GPS 60 80 +/- 10 +/- 10
Hirse 80 100 +/- 10 +/- 10
Mais GPS 80 100 +/- 10 +/- 10
Feldgras 40 90 +/- 5 +/- 5
Kleegras 40 40 +/- 5 +/- 5

Die in der Tabelle genannten Erträge sind bei optimalen Aussaat- und Wachstumsbedingungen erreichbar. Bei verspäteter Aussaat im September sind Abschläge zu berücksichtigen. Bei der Düngebedarfsermittlung sollten daher realistische Werte hinterlegt werden, um eine angemessene Bedarfsermittlung anfertigen zu können. Da für diese Zweitkulturen vorwiegend organische Dünger verwendet werden, müssen die entsprechenden Mindestverfügbarkeiten berücksichtigt werden.

Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung der DBE und Dokumentation

Die folgenden Betriebe haben die Möglichkeit, sich von der Dokumentationspflicht und der Verpflichtung der Erstellung einer Düngebedarfsermittlung befreien zulassen: 

a) Betriebe mit weinbaulich genutzten Flächen in belasteten (N) oder eutrophierten (P) Gebieten mit…

und

b) Betriebe in nicht-belasteten (N) und nicht-eutrophierten (P) Gebieten mit…

und

c) Betriebe in belasteten (N) oder eutrophierten (P) Gebieten mit…

und


Zusätzliche Regelungen in den N/P-belasteten Gebieten finden Sie unter N/P-belastete Gebiete