Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Düngung

Düngebedarfsermittlung (DBE) und Dokumentation – Was ist zu beachten?

Seit dem Jahreswechsel müssen sich landwirtschaftliche Betriebe mit neuen Regelungen bei der Düngung befassen.

Achtung:

Bitte nutzen Sie aus Gründen der Rechtssicherheit immer nur die aktuelle Version der Excel-Anwendung, nicht die der Vorjahre.
Die aktuelle Version lautet: DBE Doku42, Version 22.3 vom 04.04.2022

Düngebedarfsrechner Frühjahr 2022, Version 4.0 (19.01.22)
DBE Doku42 Version 22.5 (02.05.22)
Druckvorlage zur DBE Ackerland
Druckvorlage zur DBE Grünland

Dies betrifft vor allen Dingen die Düngung in dem mit Nitrat belasteten und Phosphor eutrophierten Gebieten, die mit der Landesdüngeverordnung in Hessen (mit Ablauf des 31.12.2020 in Kraft getreten) ausgewiesen wurden. Nicht neu sind jedoch die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation rund um den Themenkomplex Düngung. Diese gelten seit dem Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung, also seit dem 28.04.2020. Diese sollen im Folgenden näher betrachtet werden.

Übersicht über die Regelungen der Dokumentation

Düngebedarfsermittlung

Die Düngebedarfsermittlung war seit Anbeginn der Düngeverordnung auch immer deren Bestandteil. Seit 1996 fristete die den Düngebedarf kalkulierende Betrachtungsweise eher ein Schattendasein in der Regelungswelt der Düngeverordnung. Aus Sicht der Pflanzenernährung ist jedoch die, den Nährstoffbedarf der angebauten Kultur, abschätzende Tätigkeit wohl die allererste und wichtigste Tätigkeit. Anders als in der Düngeverordnung vorgebende Kalkulation des Düngebedarfs vor dem ersten Düngungstermin gehört für den Landwirt auch die Bestandesbeurteilung im Verlauf der Vegetation zur „Bedarfsermittlung“ mit hinzu. Seit der im Jahr 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung wird nun auch die Dokumentation der Ermittlung des Düngebedarfs geordnet. Erstmals muss am 31.03.2021 der ermittelte Düngebedarf des vergangenen Jahres zu einer betrieblichen Gesamtsumme zusammengefasst werden (siehe Tabelle 1: Erfassung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes). In den mit Nitrat belasteten Gebieten ist der Gesamtstickstoffbedarf aller betroffenen Flächen um 20 Prozent zu reduzieren. Die Düngebedarfsermittlung kann hier helfen, den Stickstoffeinsatz möglichst effizient zu planen. Die hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung fordert darüber hinaus, dass diese Daten in eine elektronische Datenbank einzugeben sind. Allerdings wird diese Datenbank derzeit aufgebaut und steht vermutlich erst im nächsten Jahr zum Einsatz bereit.

Tabelle 1: Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffeinsatz

Eindeutige Bezeichnung des Betriebes
Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche
Beginn und Ende des Düngejahres
Datum der Erstellung
Gesamtbetrieblicher Düngebedarf
Stickstoff (in kg N):
Phosphat (in kg P2O5):

Dokumentation der Düngung

Seit dem Inkrafttreten der Düngeverordnung 2020 müssen alle durchgeführten Düngungsmaßnahmen spätestens zwei Tage nach deren Durchführung dokumentiert werden. Diese Auszeichnungen müssen die folgenden Informationen enthalten:

  1. Eindeutige Bezeichnung des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder zusammengefassten Fläche,
  2. Größe des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder zusammengefassten Fläche,
  3. die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,
  4. die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat,
  5. bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff.
  6. bei der Weidehaltung muss die Anzahl der Tiere, die Anzahl der Weidetage und die Beendigung der Weidehaltung dokumentiert werden

Diese Informationen können grundsätzlich rein schriftlich dokumentiert werden (siehe Tabelle: Düngebedarfsermittlung Ackerland und Grünlanddokumentation). Allerdings ist die Arbeit nach der Dokumentation nicht vorbei. Da die Gesamtsumme des gedüngten Gesamtstickstoffes, verfügbaren Stickstoffes und Phosphat für mineralische und organische Dünger zu ermitteln ist, dürften rein schriftliche Dokumentationen sehr schnell an ihre Grenzen stoßen. Um elektronische Hilfsmittel wird man ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr herumkommen. Die Tabelle 2 zeigt auf, welche Positionen zu ermitteln und dokumentieren sind. Die Tabelle 2 ist der Anlage 5 der Düngeverordnung nachempfunden worden und stellt damit auch die Grundlage für die betrieblichen Kontrollen dar. Diejenigen Landwirtinnen und Landwirte, die bereits mit unterschiedlichen Schlagkarteien arbeiten, sollten daher darauf achten, dass genau diese Angaben aus dem jeweiligen System ausgegeben werden können.

Tabelle 2: Erfassung der im Betrieb aufgebrachten Nährstoffe

StickstoffPhosphat
kg Nkg P2O5
 1.Mineralische DüngemittelMineralische Düngemittel
 2.Wirtschaftsdünger tierischer HerkunftWirtschaftsdünger tierischer Herkunft
 3.davon verfügbarer StickstoffWeidehaltung
 4.WeidehaltungSonstige organische Düngemittel
 5.Sonstige organische DüngemittelBodenhilfsstoffe
 6.davon verfügbarer StickstoffKultursubstrate
 7.BodenhilfsstoffePflanzenhilfsmittel
 8.KultursubstrateAbfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2 oder 3 KrWG)
 9.PflanzenhilfsmittelSonstige
10.Abfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2 oder 3 KrWG)
11.Stickstoffbindung durch Leguminosen
12.Sonstige
13.Summe Gesamtstickstoff Summe Phosphat 
14.Summe Gesamtstickstoff in kg N pro ha landwirtschaftlich genutzter Fläche nach § 6 Absatz 4
15.Summe verfügbarer Stickstoff

Übersicht über die Hilfsmittel

Düngebedarfsermittlung

Mittlerweile gibt es einige Hilfsmittel, mit der die Ermittlung des Düngebedarfs vorgenommen werden kann. Neben den Herstellern von Ackerschlagkarteien bieten sich einige Sonderlösungen an. Der Landesbetrieb Landwirtschaft bietet einige Excel-basierte Möglichkeiten an (siehe Abbildung 1).

Um den Düngungsbedarf vor der ersten durchgeführten Düngungsmaßnahme zu ermitteln, steht seit Anfang des Jahres auch das SBA-Verfahren zur Verfügung. Die Stickstoff-Bedarfs-Analyse bietet neben der rechnerischen Ermittlung der Düngungshöhe und der Verteilung der Düngergaben die Möglichkeit, den Nmin Wert auf die Standortbedingungen anzupassen. Was ist darunter zu verstehen? Neben der Bodenprobe werden bestimmte Standortfaktoren abgefragt (siehe Tabelle 3). Das Ergebnis zeigt den Wert für den pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt in der durchwurzelbaren Zone an.

Tabelle 3: Berücksichtigung von Standortparametern im SBA Verfahren

N-Tiefenverteilung
Ackerzahl
Gehalt an Steinen in der Krume
Gehalt an Steinen im Unterboden
Durchwurzelbare Tiefe
Bodennachlieferungspotential
Humusgehalt

Eine auf dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel basierte Lösung stellt die Düngebedarfsermittlung Version 3.1 dar. Sowohl für Ackerbaukulturen, Grünland und Sonderkulturen kann der Stickstoff- und der Phosphorbedarf ermittelt und kalkuliert werden. Diese Excel-Anwendung stellt die Weiterführung der Excel-Lösungen für die Düngebedarfsermittlung der letzten Jahre seitens des LLH dar.

Um sowohl den Anforderungen der Düngebedarfsermittlung und der Schlagdokumentation Rechnung zu tragen, bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft eine Excel basierte Anwendung an. Mit DBEdoku42_Version21.1 wird sowohl die Düngebedarfsermittlung gerechnet aber auch die Schlagdokumentation vorgenommen. Die Komplexität der Berechnungen der Bedarfsermittlung in Zusammenspiel mit der Schlagdokumentation geht allerdings mitunter zu Lasten der Bedienerfreundlichkeit. Da insbesondere in den mit Nitrat belasteten Gebieten der Düngebedarf um 20 % gesenkt wurde und nur noch 130 kg Gesamtstickstoff pro Hektar  aus wirtschaftseigenen Düngern aufgebracht werden können, wird die Düngerplanung für viele Betrieb komplexer. Gleichzeitig niedrigere Stickstoffdüngermengen und möglichst hohe Erträge mit stabilen Qualitäten erfordern eine optimierte Nutzungseffizienz der eingesetzten Nährstoffe. Um eine höhere Effizienz zu erreichen, muss sowohl die organische, wie auch die mineralische Düngung optimiert ausgebracht werden. Der im Rahmen der Düngeverordnung gegebene Spielraum (§ 13a Absatz 2) sollte daher sinnvoll genutzt werden. Eine entsprechende Düngeplanung kann diesem Anliegen nur nützlich sein. Die dabei geltenden rechtlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen. Das erstellen der frist- und sachgerechten Düngebedarfsermittlung und der Schlagdokumentation gehört dazu.

Die folgenden Betriebe haben die Möglichkeit sich von der Dokumentationspflicht und der Verpflichtung der Erstellung einer Düngebedarfsermittlung befreien zulassen:

a) Betriebe mit weinbaulich genutzten Flächen in belastete (N) oder eutrophierte (P) Gebiete mit…

  • weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • nicht mehr als maximal 1 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
  • einem jährlichen Nährstoffanfall von nicht mehr als 500 kg Gesamtstickstoff aus wirtschaftseigenen Düngern tierischer Herkunft je Betrieb

und

  • ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

b) Betriebe in nicht belasteten (N) und nicht eutrophierten (P) Gebieten mit…

  • weniger als 30 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • nicht mehr als maximal 3 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
  • einem jährlichen Nährstoffanfall von weniger als 110 kg Gesamtstickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft des eigenen Betriebes

und

  • ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

c) Betriebe in belasteten (N) oder eutrophierten (P) Gebieten mit…

  • weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • nicht mehr als maximal 2 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren,
  • einem jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von weniger als 750 kg Gesamtstickstoff je Betrieb

und

  • ohne Aufnahme, Aufbringung und Übernahme von betriebsfremden organischen und organisch-mineralischen Düngern oder Wirtschaftsdüngern.

 


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