Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

N/P-belastete Gebiete

Nmin Untersuchung vor Winterraps in den mit Nitrat belasteten Gebieten

Im Herbst dürfen in mit Nitrat belasteten Gebieten keine Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung aufgebracht werden (§ 13a Absatz 2 Nr. 5 DüV). Dies gilt im Fall von Winterraps nicht, wenn durch eine repräsentative Bodenprobe auf dem jeweiligen Schlag oder der jeweiligen Bewirtschaftungseinheit nachgewiesen wird, dass die im Boden verfügbare Stickstoffmenge 45 Kilogramm Stickstoff je Hektar nicht überschreitet.

Die repräsentative Bodenprobe muss aus einer Tiefe von 0 bis 60 cm gezogen werden. Die in unseren Breitengraden termingerecht ausgesäte Rapspflanze entwickelt eine Pfahlwurzel mit mehreren kräftigen langen Seitenwurzeln, die bogenförmig in die Tiefe wachsen. Bis Anfang November vermag die Rapspflanze ihre Wurzeln bis in eine Tiefe von 40 bis 90 cm voranzutreiben[1]. Die Rapspflanze reagiert allerdings empfindlich auf Bodenverdichtungen. Treten diese auf, weichen die Wurzeln aus, um gegebenenfalls an einer anderen Stelle weiter in die Tiefe zu wachsen.

In den letzten Jahren war aufgrund der Witterung (Trockenheit) eine Bodenprobenentnahme auf 60 cm Tiefe nicht immer möglich. Auf Standorten mit hoch anstehenden Gesteinen (Verwitterungsböden) ist der Wurzelraum ehedem oft auf 30 cm Tiefe begrenzt. In diesen Ausnahmefällen reicht die Entnahme der Bodenprobe auf 0-30 cm Tiefe aus, um den Bodenstickstoffgehalt zu bestimmen. Wird die Obergrenze von 45 kg N/ha unterschritten, ist eine Düngung mit der Beschränkung auf 30 kg Ammoniumstickstoff oder 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar zulässig.

Sollten die zu beprobenden Rapsschläge in dem mit Nitrat belasteten Gebiet mit vergleichbaren Standortverhältnissen und einheitlicher Bewirtschaftung zur Bestellung vorgesehen werden, können diese zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden, so dass sich die Anzahl der Untersuchungen vermindert.

Die Probennahme sollte unmittelbar nach der Ernte und vor der ersten Stoppelbearbeitung gezogen werden. Bei den hohen Temperaturen im Sommer muss ein besonderes Augenmerk auf einer ununterbrochenen Kühlkette, auf dem Weg von der Probenahme bis zum Untersuchungslabor, liegen. Werden die Proben in den Beuteln warm, setzt die Mineralisierung ein, so dass die zu erwartenden Ergebnisse verfälscht sind. Die Bodenanalyse muss entsprechend den Vorgaben des VDLUFA-Methodenbuches (Band 1: Die Untersuchung von Böden) durch Extraktion des Nitrates und Ammoniums mit 0,0125 molarer Calciumchloridlösung vorgenommen werden. Diese Bestimmung des mineralisierten Stickstoffes im durchwurzelbaren Bodenprofil kann nicht durch anderweitige Schnellbestimmungsmethoden ersetzt werden.

Das eingangs beschriebene Düngeverbot gilt im Übrigen nicht im Fall von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung, wenn es sich bei den aufgebrachten Düngemitteln um Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte handelt und nicht mehr als 120 kg Gesamtstickstoff pro Hektar aufgebracht werden.


[1] Siehe z. B. Einfluss von N-Düngung und Bodenbearbeitung auf Wurzelwachstumsdynamik, 14C-Assimilatverteilung und Rhizodeposition von Winterraps, J. Max, Kiel 2004


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