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Düngung: Einschränkungen beim Einsatz von Breitverteilern ab 2020

Ab dem 01. Februar 2020 darf bei der Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln auf bestelltem Ackerland kein Schwenkverteiler mehr eingesetzt werden. Ab dem Zeitpunkt der Aussaat gilt eine Ackerfläche als bestellt, mit der Folge, dass die angebaute Kultur mit den o. g. Düngemitteln nur noch mit einer streifenförmigen Aufbringungstechnik gedüngt werden darf!
Streifenförmige, bodennaher Aufbringtechniken sind z. B. Schleppschlauch, Schleppschuh oder Schlitzverteiler.

Auf unbestellten Ackerflächen ist eine Breitverteilung weiterhin möglich. In diesem Fall ist die unverzügliche Einarbeitungspflicht, spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Beginn des Aufbringens einzuhalten.

Beim RP Kassel können Ausnahmegenehmigungen für die Ausbringung mit dem Prallteller für hängige Flächen beantragt werden.

Auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbau gilt das Pralltellerverbot ab 01. Februar 2025.