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Tipps für den Anbau von Ackerbohnen und Körnererbsen

Körnerleguminosen, zu denen Ackerbohnen und Körnererbsen gehören, können insbesondere bei optimalen Verwertungswegen dazu beitragen, Anbausysteme im landwirtschaftlichen Betrieb langfristig pflanzenbaulich aber auch ökonomisch gesund zu erhalten.

Werden konservierende Bodenbearbeitungssysteme praktiziert, für die sich beide Kulturarten gut eignen, liefern Ackerbohne und Körnererbse einen wichtigen Beitrag zur Fruchtfolgeerweiterung, welche einen der Grundsteine für dieses Bearbeitungssystem darstellt.

Vergleicht man die „Nischenkulturen“ Ackerbohne und Körnererbse auf Deckungsbeitragsebene mit den gängigen Ackerfrüchten, stehen über die Jahre relativ geringen und schwankenden Erlösen auch niedrige Direktkosten gegenüber, woraus ein eher unattraktiver Deckungsbeitrag resultieren kann. Bei diesem Bewertungsmaßstab unberücksichtigt bleiben aber Veränderungen in der betrieblichen Festkostenstruktur, welche sich bei der ernsthaften Integration dieser Kulturen in das Betriebssystem mittelfristig ergeben können: Durch die Entzerrung von Arbeitsspitzen, einem geringeren Bodenbearbeitungsbedarf sowie einem geringeren Arbeitskraftbedarf kann Zeit und Maschinenkapital eingespart werden. Zur Bewertung von Anbausystemen mit und ohne Körnerleguminosen sollte daher eher auf die direkt- und arbeitserledigungsfreie Leistung (DAL) zurückgegriffen werden, welche diese Effekte besser abbildet. Außerdem können diese heimischen Körnerleguminosen in der zunehmend geforderten gentechnikfreien Fütterung unserer Nutztiere, unter Berücksichtigung von Höchsteinsatzgrenzen, sinnvoll innerbetrieblich verwertet werden. Bei Preisen für LP-Soja von über 450 €/t und von konventionellem Futtergetreide jenseits von 200 €/t ist eine Preiswürdigkeit, vor allem bei zwischenbetrieblichen Zukauf der Körnerleguminose, schnell erreicht. Außerdem lassen sich durch die stickstofffixierenden Leguminosen, welche keinen N-Mineraldünger benötigen, Düngerkosten sowie Energieinput aus fossilen Quellen reduzieren. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die betriebliche Klimabilanz aus. Um nun einen möglichst erfolgreichen Anbau realisieren zu können müssen jedoch einige Grundsätze beachtet werden, welche im Folgenden für die jeweilige Sommerform erläutert werden:

Standortansprüche

Ackerbohnen (AB) bevorzugen tiefgründige, mittelschwere und nährstoffreiche Böden mit guter Wasserversorgung. Zu tonige Böden, Schadverdichtungen und Staunässe behindern ihr Wurzelwachstum und führen in der Regel zu Mindererträgen. Da AB, wie viele Leguminosen, eher eine neutrale Bodenreaktion benötigen, sollte der pH-Wert in einem Bereich zwischen 6,0 und 7,0 liegen. Wenn das Wassernachlieferungsvermögen der Böden weniger gut ausgeprägt ist, muss der hohe Wasserbedarf, insbesondere in der Blüte bis zur Kornfüllung, durch ausreichende und gleichmäßig verteilte Niederschläge (>100 mm in dieser Wachstumsphase) sichergestellt werden.

Körnererbsen (KE) gedeihen gut auf milden und humosen Böden und eignen sich auch für den Anbau auf eher leichten und flachgründigen Böden. Sie reagieren sehr empfindlich auf verdichtete und staunasse Bodenschichten. Die Bodenreaktion sollte in einem Bereich von pH 5,8 bis 7,0 liegen. Aufgrund der früheren Abreife tolerieren KE Sommertrockenheit besser als AB.

Fruchtfolge

Wie viele Körnerleguminosen sind auch AB nicht selbstverträglich und sollten in einem Anbauabstand von mindestens vier, besser fünf Jahren in der Fruchtfolge stehen. Auch zu Futterleguminosen muss ausreichend Anbauabstand eingehalten werden, im Optimalfall drei bis vier Jahre. Als Vorfrüchte bieten sich i.d.R. Winter- sowie Sommergetreidearten an. Ausnahmen bilden hier Roggen und Hafer, da diese Wirtspflanzen für Stängelälchen (Nematoden) sind. Als Nachfrüchte eignen sich Wintergetreidearten oder N-konservierende Zwischenfrüchte mit nachfolgender Sommerung. Grundsätzlich sollten Vorfrüchte möglichst wenig Reststickstoff und einen geringen Unkrautdruck hinterlassen. Nachfrüchte sollten in der Lage sein vor Vegetationsende möglichst viel N aufzunehmen. Von den Wintergetreidearten bietet sich diesbezüglich die Wintergerste am ehesten an.

KE sind, was die Anbauhäufigkeit angeht, noch kritischer zu sehen als AB. Je nach Gesundheitszustand der Bestände werden 5 bis 9 Jahre Anbauabstand empfohlen. In Erbsenfruchtfolgen sollte der Anbau von Rotklee nach Möglichkeit vermieden, bzw. mindestens 4 Jahre Abstand zur Erbse eingehalten werden. Bezüglich Vor- und Nachfrüchten verhalten sich KE ähnlich wie AB. Da die KE – wie Körnerraps, Sonnenblumen und Sojabohnen – auch eine Wirtspflanze für Sklerotina sein kann, muss dies in der Fruchtfolgeplanung beachtet werden.

Wenn nach der Körnerleguminosenernte genügend Vegetationszeit zur Verfügung steht, also insbesondere nach Körnererbsen, kann auch vor einem z.B. später gesäten Winterweizen eine Zwischenfrucht angebaut werden. Diese kann die gute Bodengare nutzen und konserviert den im Boden schon zur Körnerleguminosenernte vorhandenen Reststickstoff im Optimalfall bis zu deren Mineralisierung im folgenden Frühjahr. Der Winterweizen kann bei entsprechender Technik und Erfahrung auch direkt in den Zwischenfruchtbestand gesät werden.

Bodenbearbeitung

Je nach vorhandener Technik und Bodenbearbeitungsphilosophie können AB und KE in Pflug- oder Mulchsaat bestellt werden. AB eignen sich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, sogar für die Direktsaat (Abbildung 1). Wichtiger als die Art der Bodenbearbeitung ist das Vermeiden von Verdichtungen und Strukturschäden des Bodens, um eine gute Durchwurzelbarkeit sowie Durchlüftung zu gewährleisten. Sind nach der Vorfruchternte Verdichtungen bzw. Strukturschäden vorhanden, sollten diese durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. einer krumentiefen Bodenlockerung plus Zwischenfruchtsaat, behoben werden. Bei einer Bodenbearbeitung im Frühjahr sollte möglichst wassersparend und die N-Mineralisation wenig anheizend gearbeitet werden. Ebenso empfiehlt es sich, nach der Körnerleguminosenernte möglichst wenig in den Boden einzugreifen, sollte der vorhandene Unkrautdruck dies erlauben. Zum einen hinterlassen AB und KE i.d.R. einen sehr garen Boden. Zum anderen verursacht eine zu starke Bodenbearbeitung wiederum hohe Mengen an mineralisiertem Stickstoff, welcher im Winter der Auswaschung ausgesetzt sein kann. Auch eine chemische Unkrautbekämpfung in Kombination mit der Direktsaat der Folgekultur ist denkbar.

Aussaat

Für beide Arten gilt die Regel Befahrbarkeit vor frühem Aussaattermin. Insbesondere KE reagieren sehr empfindlich auf Nässe und Bodenverdichtungen. Bei schlechten Aussaatbedingungen steigt automatisch auch das Risiko des Befalls mit Fußkrankheiten, was sich negativ auf Ertragsentwicklung und realisierbare Anbauhäufigkeit von KE auswirkt.

Bei AB ist eine Aussaat ab Ende Februar (auch bei leichtem Bodenfrost) möglich, da deren Keimlinge eine Frosttoleranz von -5° C aufweisen. So besteht die Chance den Blühzeitpunkt etwas zu verfrühen und dadurch mehr Wasser zur Verfügung zu haben. Das Aussaatfenster schließt sich Anfang bis Mitte April. Um den hohen Keimwasserbedarf sicherzustellen haben sich je nach Bodenart Aussaattiefen zwischen 6 und 8 cm bewährt. Beim Einsatz von Herbiziden können als Aussaatstärke 40-45 keimfähige Körner/m² angestrebt werden. Wird zur Unkrautregulierung mechanisch, also mit Striegel und Hacke, gearbeitet, sollte ein Zuschlag von ca. 10 % gegeben werden.

Da KE weniger frosttolerant sind, sollten diese erst später gesät werden. Je nach Region haben sich Aussaattermine ab Anfang bis Mitte März bewährt. Abgeschlossen werden sollte die Aussaat spätestens Ende April. Sowohl Ackerbohnen als auch Körnererbsen reagieren bei Spätsaat mit einem verstärkten vegetativen Wachstum, wodurch die (generative) Ertragsbildung reduziert wird sowie die Lagergefahr steigt. Als Aussaatstärke können zwischen 70 und 80 keimfähigen Körnern/m² auf besseren Böden bzw. zwischen 80 und 90 keimfähigen Körnern/m² auf leichten Böden (jeweils + 10 % bei mechanischer Unkrautregulierung) bei einer Ablagetiefe von 4 bis 6 cm empfohlen werden. Letzten Endes muss sich die Ablagetiefe bei beiden Kulturen an der verfügbaren Keimfeuchtigkeit orientieren. Ist genügend Wasser im Boden bzw. über Niederschläge in Aussicht, können auch flachere Ablagetiefen genügen. Gerade unter so schwierigen Aussaatbedingungen wie im Frühjahr 2020 (erst zu nasse Böden, dann wochenlang kein Niederschlag) ist aber die Beschaffenheit des Saathorizontes wichtiger als nur die absolute Aussaattiefe. Wenn kein Niederschlag in Aussicht ist, sollte dort genügend Feinerde vorhanden sein, um das Saatkorn gleichmäßig einzubetten. So wird eine ausreichende Keimwasserversorgung aus dem darunterliegenden (rückverfestigten) Boden – und damit ein gleichmäßiger Feldaufgang – sichergestellt. Dies ist besonders wichtig, wenn die maximal mögliche Ablagetiefe der vorhandenen Saattechnik beschränkt ist und muss dann durch eine entsprechende Vorarbeit gewährleistet werden. Wird ein gleichmäßiger Feldaufgang mit guter Bestandesdichte erreicht, ist einer der wichtigsten beeinflussbaren Grundsteine für gute Erträge, gelegt.

Beim Einsatz von Bodenherbiziden sowie bei trockener Witterung sollten sowohl AB als auch KE nach der Saat gewalzt werden. Steinige Böden sind beim Anbau von Erbsen zur Ernteerleichterung in jedem Fall zu walzen bzw. auch abzusammeln, um Schäden am Mähdrescher zu vermeiden.

Düngung

AB und KE bedürfen als Leguminosen keiner N-Düngung. Da die Nährstoffe Phosphor, Kalium und Schwefel auch wichtig für die Prozesse der N-Fixierung sind, sollten Gehaltsklassen im Bereich „C“ angestrebt werden. Bei Bedarf ist eine Düngung zur Saat, auch im Unterfußverfahren, möglich. In Tabelle 1 sind die Nährstoffgehalte im Erntegut und Stroh dargestellt, anhand derer die zu ersetzende Nährstoffabfuhr berechnet werden kann.

Tabelle 1: Nährstoffgehalte Ackerbohne und Körnererbse in kg/dt bei 86% TM

N P2O5 K2O MgO S
AB Korn 4,1 1,2 1,4 0,2 0,2
AB Stroh 1,5 0,3 2,6 0,3 0,4
KE Korn 3,6 1,1 1,4 0,2 0,2
KE Stroh 1,5 0,3 2,6 0,3 0,4
Ernteentzüge in kg/ha
bei 45 dt/ha AB 185 54 63 9 9
bei 45 dt/ha KE 162 50 63 9 9

Unkraut- und Ungrasregulierung

Aufgrund der relativ langsamen Jugendentwicklung von AB und KE müssen i.d.R. in beiden Kulturen Unkräuter sowie ~gräser reguliert werden. Eine chemische Bekämpfung von Unkräutern ist in AB nur im Vorauflauf möglich. In KE kann auch im Nachauflauf nachreguliert werden. Aufgrund der Wirksamkeit sollte der Fokus aber auf die Vorauflaufmaßnahmen gelegt werden (Tabelle 2).

Tabelle 2: Aufwandmengen und Wirkungsspektren der Vorauflaufherbizide in AB und KE

Präparat Aufwandmenge l/kg/ha Wirkungsspektrum
Futter-
erbsen
Acker-
bohnen
Melde/
Gänse-fuß
Ka-
mille
Kletten-lab-kraut Winden-knö-terich Floh-/
Vogel-
knö-
terich
Nacht-schat-ten Ehren-
preis
Vogel-
miere
Taub-
nessel
Aus-fall-
raps
Acker-fuchs-
schwanz
Stomp Aqua
3,0 – 4,4 3,0 – 4,4 ++
+(+)
++
+
+
++
+++
+++
+++
(+)
+
Bandur 3,5 – 4,0 3,5 – 4,0 +++ +++ +++ +(+) ++ +++ +++ +++ +++ ++
Centium 36 CS 0,25 0,25 + +++ +++ ++ + ++ +++ +++
Boxer 4,0 – 5,0 4,0 – 5,0 + +++ (+) + ++ +++ +++ +++ ++ +
Spectrum Plus 3,0 – 4,0 3,0 – 4,0 ++ ++(+) ++ + + +++ ++(+) +++ +++ (+) +
Boxer 3,0 3,0 ++ +(+) +++ + + ++ +++ +++ +++ ++ k.A.
+ Stomp Aqua + 2,0 + 2,0
Centium 36 CS 0,2 0,2 +++ ++(+) +++ +++ ++ + +++ +++ +++ ++ +
+ Bandur + 3,0 + 3,0
Novitron 2,4 2,4 +++ ++ +++ ++ ++ + +++ +++ +++ ++ +

Anwendungsauflagen beachten! Quelle: Ratgeber Frühjahr 2022 PSD Hessen/LLH

Zur Ungrasbekämpfung im Nachauflauf stehen Präparate aus der WSSA Gruppe 1 (ehemals HRAC A), den ACCase-Hemmern, zur Verfügung. Da in dieser Wirkstoffgruppe auf einigen Standorten schon Resistenzen bestehen, bzw. sich entwickeln können, ist deren Einsatz aus Gesichtspunkten des Resistenzmanagements gut abzuwägen. Ist mit einem hohen Ungrasdruck zu rechnen, empfiehlt sich der Einsatz von Vorauflaufpräparaten die bei geringerer Resistenzgefahr auch eine recht gute Wirksamkeit gegen Fuchsschwanz aufweisen, wie z.B. dem Wirkstoff Aclonifen (WSSA 32, ehemals HRAC S), enthalten beispielsweise in Bandur. Bietet sich die Möglichkeit des Vorschaltens eines falschen Saatbettes, sollte diese Möglichkeit der mechanischen Bekämpfung in Erwägung gezogen werden. Dabei muss aber bedacht werden, dass hierdurch weiteres Wasser verloren geht.

Alternativ kann die Unkraut-/grasregulierung in AB und KE auch komplett mechanisch erfolgen. Beide Kulturen haben eine hohe Verträglichkeit gegenüber mechanischer Belastung. Durch die tiefe Ablage sind ein bis zwei Blindstriegelgänge (also im Vorauflauf) möglich und in den meisten Fällen auch angebracht. Hierbei kann der Striegel sehr aggressiv eingestellt werden. Selbst während der Auflaufphase kann gestriegelt werden, ein behutsames und langsames Arbeiten des Striegels vorausgesetzt. Ab der Entwicklung von zwei Blattpaaren ist der empfindlichste Abschnitt überwunden, und es kann wieder aggressiver gefahren werden. Bei AB ist das Striegeln bis zu einer Wuchshöhe von ca. 15 cm, bei KE bis zum Verranken der Pflanzen möglich

Wichtig für alle Varianten der Regulierung ist eine möglichst gleichmäßige Ablagetiefe des Saatgutes, bzw. ein gleichmäßiger Feldaufgang sowie eine ebene Bodenoberfläche

Schädlinge

Abb. 2: Blattrandkäfer auf Ackerbohne
Abb. 3: Blattrandkäferfraß an Ackerbohne
Abb. 4: Blattrandkäferlarve an Erbsenwurzel

Während der Auflaufphase von AB und KE kommt es regelmäßig zu einem durch den Blattrandkäfer (Abbildung 2) verursachten „Buchtenfraß“ (Abbildung 3). Dabei kann sowohl der Verlust an Blattfläche bei sehr starkem Fraßschaden, sowie der Befall der sich gerade entwickelnden Knöllchenbakterien (N-Fixierung) durch die Larven des Käfers (Abbildung 4) schädlich für die Pflanze sein. Es ist nur eine Bekämpfung des Käfers, nicht aber der Larven möglich. Ab einer Schadschwelle von mehr als 50 % befallener Pflanzen ist der Einsatz pyrethroidhaltiger Insektizide in Erwägung zu ziehen. Anzumerken ist hier allerdings, dass kein direkter Zusammenhang zwischen Befallsgrad der oberirdischen Pflanze und dem Befall der Knöllchen durch Blattrandkäferlarven hergestellt werden kann. Daher sollte eine Bekämpfung der Käfer nur dann erfolgen, wenn starker Blattfraß mit für die AB/KE-Pflanze ungünstigen Witterungsbedingungen (also kaltes, nicht wüchsiges Wetter) einhergeht, da durch den Pyrethroideinsatz auch Nützlingspopulationen in Mitleidenschaft gezogen werden

Weitere relevante Schädlinge in beiden Kulturen sind die grüne Erbsenblattlaus sowie die schwarze Bohnenblattlaus. Vor allem durch Blattläuse verursachte Saugschäden (relevant vor allem in trockenen Jahren) können als Grund für den Einsatz von Insektiziden gesehen werden. Für die grüne Erbsenblattlaus gilt ab der Knospenbildung eine Schadschwelle von 15 bis 20 Läusen/Trieb. Die schwarze Bohnenlaus an Ackerbohnen ist bekämpfungswürdig ab 10% befallener Pflanzen mit Koloniebildung (Kolonie > 20 Tiere). Zur Verfügung stehen das nützlingsschonendere Pirimor Granulat, allerdings in 2022 zum letzten Mal (Zulassungsende: 31.10.2020, Aufbrauchfrist: 30.04.2022), sowie die zuvor erwähnten Pyrethroide.

In Reaktion auf das Auftreten von Blattläusen können sich relativ schnell Nützlingspopulationen von z.B. Marienkäfern aufbauen. So ist in „nicht-Blattlausjahren“ die chemische Bekämpfung von Blattläusen nicht zwingend erforderlich.

Abb. 5: Ackerbohnenkäfer auf Ackerbohnenknospe
Abb. 6: Ackerbohne mit Schlupfloch des Ackerbohnenkäfers

Ein weiterer, vor allem in AB vorkommender Schädling, ist der Ackerbohnenkäfer (Abbildung 5). Dieser legt Eier auf die frisch gebildeten Hülsen. Die Larven entwickeln und verpuppen sich im Korn und verlassen dieses ca. zur Erntereife der Ackerbohnen (Abbildung 6). Bekämpft werden kann der Käfer nur mit mäßigen Erfolgschancen. Am erfolgversprechendsten ist eine Maßnahme zu Beginn der Blüte in einer Warmwetterphase (Temperaturen über 20°C). Als Insektizide zugelassen sind die bereits zuvor erwähnten Pyrethroide. Auf die innerbetriebliche Verwertbarkeit als Futter hat der Lochfraß, abgesehen von dem Verlust an Kornmasse, keinen Effekt. Ebenso wird die Keimfähigkeit der AB bei Nachbau nicht zwingend verschlechtert. Beim Verkauf als Marktfrucht, insbesondere zum Zwecke der Humanernährung, ist der Befallsgrad der Bohnen jedoch ein Qualitätskriterium.

In KE verursacht vor allem der Erbsenwickler ertragsrelevante Schäden. Sein Zuflug, welcher mittels Pheromon-Fallen überwacht werden kann, beginnt meist zur Monatswende Mai-Juni zum Ende der Knospenbildung. Auch seine Bekämpfung ist nicht so einfach, da es zu mehrfachen Zuflugwellen kommen kann. Eine Bekämpfungsmaßnahme ist nur dann wirksam, wenn sie unmittelbar vor dem Schlupf der Larven stattfindet. Dieser erfolgt i.d.R. fünf bis sieben Tage nach dem Zuflughöhepunkt. Zur Bekämpfung sind auch hier die bereits erwähnten Pyrethroide zugelassen. Der Schädling spielt für die innerbetriebliche Verwertbarkeit des Erntegutes keine Rolle. Prinzipiell sollten zuerst vorbeugende Maßnahmen genutzt werden: Möglichst großer räumlicher Abstand zu Vorjahresflächen, einjährige Anbaupausen im kompletten Betrieb (z.B. abwechselnder Anbau von KE und AB) sowie Schaffung von Lebensraum für Fressfeinde. Mit dem Entscheidungshilfesystem „CYDNIGPRO“ steht in Zukunft ein Hilfsmittel zur Verfügung, mit dem bereits in der Anbauplanung das schlagspezifische Befallsrisiko eingeschätzt sowie bei Bedarf der optimale Bekämpfungszeitpunkt des Erbsenwicklers prognostiziert werden kann.

Tabelle 3: Bekämpfungsschwellen Körnerleguminosenschädlinge

Schädling Schadschwelle
Blattrandkäfer 50% der Pflanzen mit Fraßsymptomen bis BBCH 16
Schwarze Bohnenlaus 10% befallene Pflanzen mit Koloniebildung
Grüne Erbsenblattlaus 15-20 Blattläuse/Trieb ab Knospenbildung
Erbsenwickler 10 Falter je Tag und Falle (Pheromonfalle)
Ackerbohnenkäfer 1 Käfer/10 Pfl. (Bestandeskontr. mittels Klopfmethode)

Krankheiten

Abb. 7: Ackerbohnenblatt mit Mischinfektion, Ackerbohnenrost und Schokoladenflecken

Die wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheitsbefall in AB und KE sind die Einhaltung von Anbaupausen, Abstand zu Vorjahresflächen, die Aussaat unter optimalen Bedingungen sowie das Verwenden von gesundem Saatgut (Brennfleckenkrankheit bzw. Ascochyta). Zur aktiven Bekämpfung von Pilzkrankheiten stehen in AB und KE in erster Linie die systemischen Fungizidwirkstoffe Tebuconazol (z.B. Folicur) sowie Azoxystrobin (z.B. Ortiva) zur Verfügung, wobei azoxystrobinhaltige Präparate in erster Linie protektiv wirken, also nur nicht befallene Pflanzen geschützt werden. Dafür haben sie einen länger anhaltenden Effekt.

Neben einigen, weniger relevanten Pilzkrankheiten können in AB vor allem der Bohnenrost sowie die Schokoladenfleckenkrankheit, welche im feuchten Sommer 2021 regional verstärkt aufgetreten ist (Abbildung 7), wirtschaftlich relevante Ertragsminderungen verursachen. Eine weitere im Anbaujahr 2021 vereinzelt aufgetretene Krankheit ist eine bestimmte Fusariumart (Abbildung 8 und 9). Ungewöhnlicher Weise war auf einigen Schlägen ein verstärkter Stängelbefall des Erregers feststellbar, welcher i.d.R. eher im Wurzelbereich zu finden ist. Daraus resultierte bei verstärktem Befall eine erhöhte Lagerneigung. Im Rahmen von Untersuchungen auf Mykotoxine (DON) des Erntegutes konnten allerdings keine erhöhten Werte nachgewiesen werden, weswegen eine Verfütterung unbedenklich sein sollte. Beim Auftreten der beschriebenen Krankheit sollten die bekannten Grundsätze zur Vermeidung von Fusarienbefall berücksichtigt werden. Zu nennen wäre hier die Wahl widerstandsfähiger Folgefrüchte (anfälliger Weizensorten und Mais vermeiden), Verzicht auf pfluglose Bodenbearbeitung usw.

Abb. 9: Fusarium an Ackerbohnenstängel, Detail
Abb. 8: Fusarium an Ackerbohnenstängel

In Körnererbsen gibt es für die Bekämpfung der Brennfleckenkrankheit, Grauschimmel (Botrytis Cinerea) und Mehltau Zulassungen für einige azoxystrobinhaltige Präparate. Erfolgt eine Behandlung damit, wird auch Erbsenrost vorbeugend miterfasst. Ist bereits Erbsenrost im Bestand, kann dieser mit dem Wirkstoff Tebuconazol bekämpft werden. Grundsätzlich gehört die Körnererbse auch zu den Wirtspflanzen der Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum), was problematisch in engen Rapsfruchtfolgen sein kann. Diesbezüglich sollte zuerst die Einhaltung von Anbaupausen überprüft werden. Als direkte Maßnahme können Contans WG nach der jeweiligen Wirtspflanzenernte sowie der Einsatz von Kalkstickstoff in der Vorfrucht Abhilfe schaffen. Gerade in Körnererbsen können samenbürtige Krankheiten zu großen Problemen führen. Die reguläre Zulassung des einzigen verfügbaren Beizmittels Wakil XL ist zwar aktuell vom BVL ausgesetzt, für das Frühjahr 2022 gibt es aber eine Notfallzulassung für das Produkt in Körnererbsen. Diese gilt allerdings nur für den Zeitraum vom 01. März bis zum 28 Juni 2022 und für eine begrenzte Menge an Saatgut. Außerdem müssen weitere Anwendungsauflagen berücksichtigt werden.

Die vom Pflanzenschutzdienst Hessen empfohlenen Präparate und Aufwandmengen zur Bekämpfung von Unkräutern und ~gräsern, Schädlingen sowie Krankheiten können beim Pflanzenschutzdienst des RP Gießen eingesehen werden. Bei allen Maßnahmen sind die Anwendungsauflagen zu beachten!

Ernte

AB werden in der Regel bei Kornfeuchten zwischen 14 und 20 % gedroschen. Dabei sollten mindestens 90 % der Hülsen schwarz, sowie die Stängel nicht mehr grün sein. Bei Feuchtegehalten unter 16 % steigt die Gefahr von erhöhtem Bruchkornanteil. Unter hessischen Bedingungen findet die Ernte zwischen Mitte August und Anfang September statt.

KE reifen i.d.R. relativ gleichmäßig Ende Juli bis Anfang August ab. Auch deren Feuchtegehalt sollte zwischen 14 und 20 % liegen.

Je trockener das Erntegut von AB und KE ist, desto höher ist die Aufplatzneigung der Hülsen. Unter solchen Bedingungen können AB in den Morgen- oder Abendstunden gedroschen werden, da die Hülsen so durch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit etwas elastischer werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein entsprechend geringer Unkrautbesatz im Bestand sowie ein möglichst geringer Anteil grüner Stängel, da es sonst zu Verstopfungen im Mähdrescher kommen kann. Was die Einstellungen des Mähdreschers betrifft, kann allgemein gesagt werden, dass die Drehzahl des Dreschorgans im niedrigen Bereich liegt sowie die Trommel sehr weit eingestellt wird. Das Gebläse kann auf voller Leistung laufen. Insbesondere bei dem Produktionsziel Nachbausaatgut sollten alle weiteren Aufbereitungs- und Einlagerungsmaßahmen behutsam, also mit möglichst geringer mechanischer Belastung, erfolgen. So wird der Bildung von Haarrissen und damit einer verringerten Keimfähigkeit entgegengewirkt.

Fazit

Durch die Möglichkeit in 2020 und 2021 das Agrarumweltprogramm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ (HALM C1) in Anspruch zu nehmen, hat sich die Anbaufläche von Körnerlegumiosen in Hessen weiter vergrößert. Dabei ist die Fläche seit 2014, vor der Einführung des HALM C1 Programms und den Greeningauflagen, von ca. 3.500 ha Körnerleguminosen schon auf ca. 16.000 ha in 2021 angewachsen. Auch wenn die Vermarktungsmöglichkeiten von Körnerleguminosen in der großen Breite sicher noch nicht zufriedenstellend sind, entwickeln sich langsam vielversprechende Alternativen, insbesondere im Bereich der Humanernährung. Diese dürften zukünftig auch den Absatz als Marktfrucht interessanter werden lassen. Außerdem ist absehbar, dass die Rahmenbedingungen der zukünftigen gemeinsamen Agrarpolitik eine stärkere Einbindung von Leguminosen in die Anbausysteme vorsehen. Daher ist es sicher eine Überlegung wert, jetzt schon in den Anbau von Ackerbohnen oder Körnererbsen einzusteigen um frühzeitig Erfahrungen zu sammeln.