Agrarpolitik & Förderung
HALM-Zwischenfrucht
Seit 2015 gibt es das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM). Eine der förderfähigen Maßnahmen ist die Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter.
Es können hierbei Flächen gefördert werden, die zu mindestens 5 % in einer der Maßnahmenkulissen für Gewässer- und Bodenschutz liegen (siehe HALM-Viewer). Zusätzlich können Betriebe des ökologischen Landbaus eine Förderung für Zwischenfrüchte erhalten.
Rechtliche Grundlage | Zu den HALM-Richtlinien C.2. (PDF des HMUKLV) |
Fläche | Ackerland; kein Natur- oder Wasserschutzgebiet in dem Düngemittel oder Pflanzenschutz verboten sind |
weitere Vorgaben | gezielte Aussaat; bodendeckender Bestand 01. Okt bis 31. Jan; Maßnahmenkulisse nach Anlage 5 HALM-Richtlinien; Teilnahme an einer qualifizierten Beratung wenn in der Maßnahmenkulisse „C2.a Zwischenfrüchte“ |
Mischungszusammensetzung | Alle als Zwischenfrüchte zulässigen Arten oder Mischungen. Bei „bienengerechten Zwischenfruchtmischungen“: mind. 4 Arten aus Anlage 6d HALM-Richtlinien; bis 3 Arten aus Anlage 6a; keine Art >50%“ |
spätester Saattermin bienengerechte Zwischenfruchtmischung |
15. August |
Mindestsaatstärke | keine |
Pflegemaßnahmen | Mulchen vor Aussamen zulässig |
Düngung | ja (Zustimmung zur Beprobung des Wirtschaftsdüngers sowie Bodenbeprobung) |
Pflanzenschutzmittel | nein (ab Maßnahmenbeginn bis nach Beseitigung der Zwischenfrucht) |
Nutzung des Aufwuchses | ja (wenn Bodendeckung von 01. Okt bis 31. Jan sichergestellt) |
Wechsel der Fläche erlaubt | ja (anschließend Hauptkultur oder Brache) |
Dokumentation in Schlagkartei | ja |
Nachweis für Kontrolle | Einkaufsbeleg oder Saatgutprobe bei eigener Mischung |
Verpflichtungszeitraum | 5 Jahre |
Förderhöhe je Hektar und Jahr | 150,- € (Maßnahmenkulisse C.2.a) |
100,- € (Maßnahmenkulisse C.2.b) | |
50,- € (ökolgischer Landbau) | |
+ 10,- € für bienenberechte Zwischenfrüchte (lt. HALM-Richtlinien Anlage 6d) |
Hinweis:
Alle Texte und Darstellungen auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen erstellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass nicht korrekte Angaben enthalten sind oder es zwischenzeitlich zu Änderungen der Förderungsvoraussetzungen kam. Daher erfolgen alle Ausführungen ohne Gewähr.