Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Gewässerschutz

LLH-Zwischenfruchtmischungsfinder aktualisiert

Noch auf der Suche nach der richtigen Zwischenfrucht?
Die Aussaat der Zwischenfrüchte hat an einigen Standorten schon begonnen oder steht in den Startlöchern.

Der Anbau von Zwischenfrüchten bietet viele Vorteile
In den vergangen Jahren hat der Zwischenfruchtanbau immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dies ist u.a. auf die vielfältigen Vorzüge der Zwischenfrüchte, aber auch auf die Greening-Maßnahmen zurückzuführen. Besonders für den Gewässerschutz sind die Zwischenfrüchte überaus wichtig, da sie den auswaschungsgefährteten Stickstoff nach der Ernte der Hauptfrucht über die Wintermonate binden und der Folgekultur im Frühjahr nach Umsetzungsprozessen wieder zur Verfügung stellen.
Der Zwischenfruchtmischungsfinder des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) wurde aktualisiert und bietet einige Neuerungen, die Ihnen die Entscheidungsfindung bei der Zwischenfruchtwahl erleichtern sollen.
Zu Verfügung stehen jetzt ca. 60 Greening-fähige Zwischenfrucht-Mischungen, sowohl Mischungen aus Züchterhäusern als auch Eigenmischungen des LLH. Auf der Startseite können Sie verschiedene Angaben machen, um die Rahmenbedingungen festzulegen. Sie können Ihre Fruchtfolgegestaltung festlegen und gegebenenfalls vorhandene Fruchtfolgekrankheiten angeben, wie z.B. vermehrtes Auftreten von Nematoden bei Zuckerrüben oder Eisenfleckigkeit bei Kartoffeln. Weiterhin können Sie auswählen, ob Sie eine abfrierende oder eine winterharte Mischung suchen. Zusätzlich können Sie durch Angaben des Aussaatzeitpunktes und ~technik sowie die Durchführung einer organischen Düngung die potenziellen Mischungen weiter eingrenzen. Zu den einzelnen Mischungen erhalten Sie weiterführende Informationen u.a. welche Arten enthalten sind und die Samenanteile an Leguminosen, Kreuzblütlern und Gräsern soweit diese Informationen verfügbar sind.

Um die Vorgaben des Greening zu erfüllen, werden diese im folgend kompakt zusammengefasst.

  • Jeder Betrieb muss 5 % der Gesamtfläche als ökologische Vorrangsfläche (öVF) bereitstellen.
  • Die Zwischenfrüchte werden mit einem Faktor von 0,3 (1 ha ZF = 0,3 ha öVF) gewertet.
  • Die ZF-Mischung muss aus mindestens 2 zulässigen Arten bestehen.
  • Es dürfen maximal 60 % einer Art sowie maximal 60 % Gräser in der Mischung enthalten sein.
  • Sowohl Fertig- als auch Eigenmischungen sind erlaubt.
  • Wichtig ist auch die Aufbewahrung der Kaufbelege und einer Rückstellprobe, letztere allerdings nur bei Eigenmischungen.
  • Um die Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangfläche nutzen zu können, muss die Aussaat bis spätestens 15. September abgeschlossen sein.
  • Eine organische Düngung ist zulässig, Pflanzenschutzmaßnahmen sind dagegen nach der Ernte der Hauptfrucht nicht zulässig.
  • Für die organische Düngung gelten die Vorgaben, dass max. 60 kg Gesamt-N/ha mit einem Höchstanteil von 30 kg Ammonium-N/ha bis zum 1. Oktober ausgebracht werden dürfen.
  • Weiterhin darf keine organische Düngung bei einem Leguminosenanteil über 75 % verwendet werden, da Leguminosen in der Regel keinen N-Bedarf aufweisen.

Wasserbedarf von Zwischenfrüchten

Eine ackerbauliche Frage, die immer wieder zur Sprache kommt und auch die diesjährige Aussaat der Zwischenfrüchte begleitet, ist: „Wie viel Wasser brauchen Zwischenfrüchte und hat der Anbau negative Auswirkungen auf die Folgekultur?“
Es konnte durch mehrere Untersuchungen an unterschiedlichen Standorten gezeigt werden, dass abfrierende Zwischenfrüchte der Folgekultur die selben Voraussetzungen wie die Schwarzbrache bieten. Demgegenüber stehen die winterharten Zwischenfrüchten, die den Wasserhaushalt insbesondere in Frühjahr deutlich stärker beanspruchen. Wenn Sie sich für die Thematik Wasserverbrauch von Zwischenfrüchten interessieren, können Sie sich in unserem letzten Wasserrahmenrichtlinien-Newsletter Nr. 3/2019 „Unter Trockenstress erfolgreich Zwischenfrüchte anbauen“ informieren.


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