Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Pflanzenschutz

Kornkäfer-Bekämpfung mit Lagererzwespen

Kornkäfer sind weit verbreitete Getreideschädlinge, die in den Lagern das Erntegut befallen. Wer die Schädlinge biologisch bekämpfen will, dem seien Lagererzwespen ans Herz gelegt.

Lariophagus distinguendus und Anisopteromalus calandrae sind bekannt als Larvenparasitoide verschiedener Käferarten – auch der Kornkäfer wird gern als Wirt genutzt.
Die Erzlagerwespen sind schwarz gefärbt und nur etwa drei Millimeter lang. Die Kornkäferlarve wird durch einen Stich paralysiert und das Ei direkt neben die Käferlarve ablegt. Die gelähmte Käferlarve stoppt sofort ihre Fresstätigkeit und dient der Schlupfwespe nun als Nahrung. Nach der Verpuppung geht die neu geschlüpfte Schlupfwespe auf die Suche nach weiteren Kornkäferlarven. Dieser Zyklus kann sich ständig wiederholen, solange die Schlupfwespen Käferlarven finden.
Die Nützlinge sind ungefährlich für Mensch und Tier. Man braucht keine Schutzkleidung, um sie auszubringen und es gibt kein Risiko von Rückständen oder Resistenz.

Die Aktivität und Effektivität der Nützlinge wird durch die Temperatur beeinflusst, d.h. die Raumtemperatur sollte mind. 16°C betragen. Bei diesen Temperaturen sind die Nützlinge besonders aktiv. Zudem ist der Einsatz der Lagererzwespen am wirksamsten, wenn man präventiv arbeitet. Ein präventiver Einsatz erfolgt in der Regel durch Freilassungen in drei Schritten:

  • Leerraum-Behandlung (wenn keine chemische Behandlung durchgeführt wird) und bei der Getreideeinlagerung (ein bis vier Freilassungen mit zwei Wochen Abstand zwischen zwei Freilassungen).
  • Im Herbst nochmal, kurz bevor die Temperaturen zu niedrig sind (ein bis drei Freilassungen mit zwei Wochen Abstand).
  • Im Frühling, sobald die Temperaturen im Lager hoch genug sind (ein bis drei Freilassungen mit zwei Wochen Abstand).

In der Regel wird beim Einsatz von Lagererzwespen die folgende Menge bei einer präventiven Behandlung (Befalls Beginn oder präventiver Einsatz) empfohlen: 1 Einheit / 10 – 25 m² auf Ware; 1 Einheit / 40-50 m² in leerem Raum.

Die genauen Mengen und Anzahl der Freilassungen sind abhängig von der Raumgestaltung und der Art des Lagergutes.

Wichtig: Die Nützlinge sollten möglichst bald nach der Ankunft ausgebracht werden. Eine Lagerung könnte die Wirksamkeit der Nützlinge reduzieren. Die Nützlinge sind ungefährlich für Menschen und Tiere. Man braucht keine Schutzkleidung, um sie auszubringen und es gibt kein Risiko von Rückständen oder Resistenz. Eine Kombination von Nützlingseinsatz mit chemischen oder physikalischen Maßnahmen ist nicht möglich!

Bei Fragen können Sie sich gern an die Pflanzenbau-Beratungskräfte des LLH wenden.


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