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Sachkunde – Fortbildung

Laut Pflanzenschutzgesetz ist jede im Pflanzenschutz sachkundige Person verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden.

Weitere Informationen finden Sie beim Pflanzenschutzdienst des RP Gießen.

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet dazu regelmäßig anerkannte  Veranstaltungen Online als eLearning oder in Präsenz an. Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender unter dem Thema Pflanze/Pflanzenschutz.

Die Fortbildungsveranstaltungen haben eine Gesamtdauer von 4 Stunden. Die Teilnahme an einer Sachkunde-Fortbildung kostet beim LLH 40,00 € unabhängig von der Form (Online oder Präsenz).

Wann muss ich mein Sachkundewissen auffrischen?

Bei den Fortbildungszeiträumen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob Sie „altsachkundig“ oder „neusachkundig“ sind.
Fortbildungszeiträume für Sachkundige im Pflanzenschutz

Ausführliche Informationen rund um den neuen Sachkundeausweis finden Sie auf den Seiten des RP Gießen!

FAQs

Muss ich an einer für meine Fachsparte (Landwirtschaft/Gartenbau) ausgerichtete Fortbildungsveranstaltung teilnehmen?

Was muss ich nach Erhalt der Teilnahmebescheinigung machen?

Was passiert, wenn ich die Teilnahmebescheinigung verliere?