Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Geflügel

Geflügelpest: Stallpflicht in den Landkreisen Schwalm-Eder, Kassel sowie im Stadtgebiet Kassel

Der Schwalm-Eder-Kreis hat in einer Pressemitteilung vom 02.02.2024 den ersten Vogelgrippefall in Hessen bei in einem Geflügelbestand in Edermünde bestätigt.

Um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern, wurde eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von 10 Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen muss jegliches Geflügel aufgestallt werden.

Neben dem Schwalm-Eder-Kreis sind die angrenzenden Kreise Landkreis Kassel und Stadt Kassel betroffen. Welche Ortschaften sich komplett oder anteilig in der Schutzzone befinden, kann in den untenstehenden Links auf die Allgemeinverfügungen nachgeschaut werden. Auch die vollständigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

In allen drei Kreisen wurde inzwischen eine Aufstallungspflicht sowie das Verbot von Veranstaltungen bzw. der Verbringung von Tieren zu Veranstaltungen erlassen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen finden Sie ebenfalls in den untenstehenden Links auf der Seite des jeweiligen Landkreises oder auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt:

https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest

Schwalm-Eder-Kreis

Allgemeinverfügung Schutz- und Überwachungszone

Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht

Landkreis Kassel

Allgemeinverfügungen vom 02.02.2024 zur Schutz- und Überwachungszone und vom 12.02.2024 zur Aufstallungspflicht

Stadt Kassel

Allgemeinverfügung Schutz und Überwachungszone

Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht unter Punkt 03 Stallpflicht


Bereits im November wurden in Deutschland acht Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAIV H5) bei Hausgeflügel festgestellt. Im Dezember 2023 kamen 13 Ausbrüche hinzu. Und im Januar 2024 wurden in Deutschland weitere 9 HPAIV H5-Ausbrüche bei Hausgeflügel festgestellt. Betroffen waren Legehennenbetriebe (4); Privathaltungen (4) sowie ein Putenmastbestand (Tab. 1, Abb. 1).

Bei Wildvögeln wurde im Januar 2024 im gesamten Bundesgebiet 31 Fälle von HPAIV H5 gemeldet.

Das Risiko für den Eintrag in Geflügelbestände steigt stetig an und wird vom FLI weiterhin als hoch eingestuft. Es wird derzeit von einem moderaten Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen innerhalb Deutschlands ausgegangen, da die Anzahl der Ausbrüche rückläufig ist. In den betroffenen Gebieten empfehlen wir besonders vorsichtig zu sein und unnötigen Kontakt zu vermeiden.

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Aktueller Bericht des FLI vom 09.02.2024:

FLI-Risikoeinschätzung

Hier können die aktuell gemeldeten Fälle im Tierseuchen Informationssystem (TSIS) eingesehen werden:

TSIS - TierSeuchenInformationsSystem

Aktuelle Entwicklungen in Hessen und weitere Informationen zum Umgang mit der Geflügelpest finden sich auf folgender Webseite:

https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest

FLI: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

Für den Fall der Fälle geben wir hier Tipps, was bei einer Stallpflicht zu tun wäre:

Merkblatt zur Aufstallungspflicht

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