Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Herdenschutz

„Richtlinie Weidetierschutz“ wurde überarbeitet

Das hessische Förderprogramm für Investitionen in den erweiterten Herdenschutz und die Förderung laufender Kosten sowie die Regelung zur Entschädigung von Kosten durch Wolfsübergriffe auf Nutztiere wurde überarbeitet (siehe dazu die Pressemitteilung der Landesregierung zum Vorgang).

Die Neuauflage der „Richtlinie Weidetierschutz“ ist seit dem 3. November 2022 in Kraft. Hierdurch ergeben sich einige Veränderungen für die hessischen Weidetierbetriebe. Neben der Neufassung der Fördervoraussetzungen für Rinder- und Pferdehaltungen wurden einige Pauschalierungen in das Förderverfahren eingefügt, die die Inanspruchnahme und die Abwicklung der Förderverfahren für antragstellende Betriebe und die zuständigen Behörden vereinfachen soll. Die Bedingungen für eine Förderung der Anschaffung und die Bedingungen für eine Förderung von laufenden Kosten für Herdenschutzhunde wurden genauer gefasst und teilweise erweitert.

Auf der Website des Wolfszentrums Hessen finden sich unter dem Menüpunkt „Herdenschutz und Förderung“ wichtige Informationen zum Programm, ebenso auf der Website der WIBank.


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