Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Tier

Neue Unfallverhütungsvorschrift in der Tierhaltung

Seit dem 1. April 2021 gilt die novellierte Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung. In die neue Vorschrift, die zum Ziel hat, Tierbetreuende noch besser zu schützen, sind Unfallanalysen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit eingeflossen.

So ist in der Milchviehhaltung ab 1. April 2021 ein mitlaufender Deckbulle im Laufstall verboten. Wenn ein Deckbulle gehalten werden soll, ist eine separate Deckbullenbucht in stabiler Bauweise erforderlich. Diese muss über geeignete Fluchtmöglichkeiten und mindestens eine Fixiereinrichtung verfügen. Für die notwendigen Umbauten gilt eine dreijährige Übergangsfrist, die bis 1. April 2024 abzuschließen sind.

Weitere Änderungen, andere Tierarten betreffend, finden Sie u.a. auf der Seite „Unfallverhütungsvorschriften“ der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) oder in dieser PDF (externe PDF der SVLFG).

Zusammenfassung der Änderungen für Rindvieh-Betriebe (Verlinkung zu einer externen PDF der SVLFG)

 

 


Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag