Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Rinder

Neues EU-Tiergesundheitsrecht

Ab 21. April 2021 soll das neue EU-Tiergesundheitsrecht gelten. Viele der nationalen Gesetze und Verordnungen, welche die Tiergesundheit betreffen werden durch das EU-Tiergesundheitsrecht ersetzt.

In Vorbereitung dafür müssen die EU-Mitgliedsstaaten, bzw. in Deutschland z.T. auch die Bundesländer bezüglich verschiedener Tierseuchen bei der EU Anträge stellen, damit einzelne Regionen den Status „frei“ erhalten. Dies erfolgt grundsätzlich durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Für Tierseuchen, die in einzelnen Bundesländern auftreten bzw. auftraten, ist das Ländersache.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) muss diese Anträge für alle hessischen Landkreise stellen, die aktuell nicht bezüglich der Tierseuchen Blauzungenkrankheit (BT) und Bovine Virusdiarrhoe (BVD) unter Restriktionen stehen bzw. betroffen sind. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Blauzungenkrankheit/BT

Für die nördlichen Landkreise in Hessen, die bisher nicht von den BT-Restriktionszonen betroffen waren, kann ein solcher Antrag auf freien Status gestellt werden. Hierfür ist es wichtig, dass in Hessen, vor allem in der Restriktionszone, eine hohe Impfdecke erzielt wird, um eine weitere Ausbreitung von BT zu verhindern. Weil der südliche und mittlere Teil Hessens zur BT-Restriktionszone zählt, ist ein Antrag für die betroffenen Landkreise nicht möglich.

Bovine Virusdiarrhoe/BVD

Durch die Einführung der Ohrstanzprobe bei Kälbern und anschließende Merzung der positiv getesteten Kälber konnte die Tierseuche BVD in Hessen weitestgehend bekämpft werden.

Für die hessischen Landkreise (ausgenommen Fulda) strebt das HMUKLV an, von der EU den Status „Seuchenfrei“ zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass in den Landkreisen in den letzten 18 Monaten kein positiver Fall von BVD aufgetreten ist. Damit verbunden muss nach zukünftig geltendem EU-Recht ein Impfverbot für Rinder zur Immunisierung gegen Infektionen mit BVD ausgesprochen werden. Geimpfte Rinder dürfen in BVD-freien Betrieben zukünftig nicht mehr eingestellt werden.

Des Weiteren ist es wichtig, dass alle Rinder haltenden Betriebe über die HI-Tier Datenbank ihren betriebseigenen Status bezüglich BVD überprüfen. Derzeit gibt es in Hessen viele Betriebe, die diesbezüglich Auffälligkeiten aufweisen. Die Ursache sind häufig einzelne Rinder, für die kein BVD-Antigenergebnis in der Datenbank eingetragen ist oder fehlerhafte Lebensläufe. Erforderliche Nachuntersuchungen oder Korrekturen in der Datenbank sollten baldmöglichst durch den Tierhalter vorgenommen werden.


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