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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Klarheit über zukünftige Haltung von Sauen im Deckzentrum

Seit Juli 2020 stehen die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bereits fest. Nun schafft die Bekanntgabe der Ausführungshinweise Klarheit über die Ausgestaltung der Haltungsbedingungen. Vor allem die zukünftige Haltung der Sauen im Deckzentrum wird für die Betriebe endlich planbar. Für bestehende Ställe ist eine Übergangsfrist von 8 Jahren vorgesehen. Da die neuen Haltungsbedingungen in den meisten Betrieben mit umfangreichen Umbaumaßnahmen verbunden sein werden, sollte mit der Planung frühzeitig begonnen werden.

Die wesentlichen Punkte für die Haltung der Sauen im Deckzentrum bzw. vom Absetzen bis zur Belegung gestalten sich wie folgt:

Grundsätzlich können auf verschiedenen Wegen die oben genannten Haltungsbedingungen umgesetzt werden. Die baulichen Gegebenheiten jedes Einzelbetriebs werden dabei die entscheidende Rolle spielen.

In kombinierten Deck-/Wartesystemen kann die Fress-Liegebucht, wenn sie auch nicht als klassische Rückzugsmöglichkeit anerkannt wird, den rangniederen Tieren Schutz und einen sicheren Zufluchtsort bieten. Die Anerkennung der Liegefläche in diesen Buchten bei entsprechender Größe ist zudem ein Zugewinn für viele Betriebe. Wird die Variante eines kombinierten Deck-/Wartebereichs mit Fress-Liegebuchten gewählt, erfolgen viele der Rangkämpfe der Sauen im Aktivitätsbereich zwischen den Ständen. Die Mindestfläche von 2 m bei zweireihiger Aufstallung zeigte sich in Praxiserprobungen bereits als nicht ausreichend. Wird die Fläche zwischen den Ständen auf ein Maß erweitert, welches den Tieren insgesamt 5 m² pro Sau zur Verfügung stellt, entsteht ein enormer Raumbedarf. Ein separater Raum als Arena zur Gruppierung der Sauen kann dabei für einige Betriebe das Mittel der Wahl werden.

Als deutliche Herausforderung wird die Fixierung der Tiere lediglich für den Besamungsvorgang auf die Sauenhalter zukommen. Aus Praxiserprobungen ist bekannt, dass eine kurzzeitige Fixierung über 48 Stunden machbar ist für Tier und Anwender. Eine Fixierung nur für den Besamungsvorgang konnte sich bisher in der Praxis nicht bewähren und wird eine Anpassung des Managements unumgänglich machen.

Auf der Seite www.openagrar.de finden Sie die aktuellen Ausführungshinweise (Stand 10.03.2021).