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Tierzuchtrechtliche Überwachung

Mit Inkrafttreten der EU-Tierzuchtverordnung wurden Regelungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen eingeführt, mit denen die Einhaltung der Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung überprüft werden sollen.

Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die amtlichen Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durchzuführen. Um dies zu ermöglichen, hat die Arbeitsgruppe Tierzuchtrecht des Verbandes der Landwirtschaftskammern (VLK) ein Handbuch „Tierzuchtrechtliche Überwachung“ erarbeitet. Dieses Handbuch soll den zuständigen Behörden als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen sowie einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern leisten.

Gleichzeitig können sich die Akteure, die der tierzuchtrechtlichen Überwachung unterliegen, wie z.B. Zuchtorganisationen, Zuchtbetriebe, Besamungsstationen und Embryo-Entnahme-Einheiten, über die Durchführung der amtlichen Kontrollen informieren. Damit wird ein hohes Maß an Transparenz sichergestellt.

Das Handbuch wird laufend ergänzt, die aktuelle Fassung ist hier abrufbar:

Handbuch „Tierzuchtrechtliche Überwachung“