- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - https://llh.hessen.de -

Gründe für den LLH

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes viele Vorteile wie z. B.

Im LLH wird ein respektvoller und vertrauensvoller Umgang gelebt. Wir arbeiten innerhalb der Behörde interdisziplinär, sowie nach innen und außen serviceorientiert. Unser Handeln zeichnet sich durch ein hohes Maß an Integrität und Loyalität aus.

Unter „Aufgaben & Organisation“ erfahren Sie mehr über den LLH oder schauen Sie sich doch unseren Image-Film an.

Das bietet Ihnen der LLH als Arbeitgeber

Familienfreundlicher Arbeitgeber

Der LLH legt auf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Freizeit und Beruf besonderen Wert. Wir bieten in vielen Aufgabenbereichen flexible Gleitzeit, individuelle Teilzeitmodelle und alternierende Telearbeit an. Diese Vorteile richten wir an den persönlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen unserer Beschäftigten aus, soweit es betrieblich möglich ist und die Tätigkeit es zulässt.
Seit April 2019 sind wir dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ des Landes Hessen ausgezeichnet.

Persönliche und berufliche Weiterentwicklung

Zunehmend gewinnen die Sinnhaftigkeit von Aufgaben, die Nachhaltigkeit von Ressourcen und die persönliche Weiterentwicklung an Priorität für unsere Beschäftigten und Bewerber*innen.  Neben individuellen, attraktiven Arbeitsplatzbedingungen bietet Ihnen der LLH interne und externe Fortbildungen zu breit gefächerten Themengebieten an und unterstützt bei der passgenauen Entwicklung von Arbeitsschwerpunkten, unabhängig vom Beschäftigungsumfang und der Betreuungssituation.

Transparente Bezahlung (Equal Pay)

Wir bezahlen nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) sowie für Auszubildende (TVA-H BBiG). Eine Besonderheit in Hessen ist der Familienzuschlag bzw. die Kinderzulage, die zusätzlich zum Kindergeld der Familienkasse geleistet wird. Zusätzlich gibt es bei uns ein Weihnachtsgeld und eine betriebliche Altersvorsorge.

Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs

Landesticket
Das Land Hessen bietet seit dem 01.01.2018 allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst das sogenannte Landesticket. Mit diesem Landesticket können die Mitarbeiter kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen und am Wochenende weitere Personen kostenfrei mitnehmen.