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Sachkunde im Pflanzenschutz – jetzt fortbilden!

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen bietet auch in diesen Winter- und Frühjahrsmo­naten Sachkunde-Fortbildungen in allen Regionen Hessens an.

Zielgruppe der Sachkunde-Fortbildungen

Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Personen, die bereits sachkundig sind. Alle Fortbildungsveranstaltungen dienen der Auffrischung von Basiswissen, beinhalten aktuelle Informationen zu Änderungen und Neuigkeiten zum Thema und schaffen Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Wie oft muss die Fortbildung aufgefrischt werden?

Graphik Fortbildungszeiträume für Altsachkundige
In welchem Turnus eine Fortbildungsveranstaltung aufgefrischt werden muss, richtet sich nach dem Datum an dem die Sachkunde erlangt wurde. Hierbei wird zwischen altsachkundigen und neusachkundigen Personen unterschieden. Altsachkundige (die Sachkunde wurde vor dem 14.02.2012 erlangt) müssen in jedem Fortbildungszeitraum mindestens eine Fortbildung besuchen.

Das Datum des ersten Fortbildungszeitraumes befindet sich auf der Rückseite des Sachkundenachweises.
Neusachkundige (die Sachkunde wurde nach dem 14.02.2012 erlangt) müssen ab dem Tag der Sachkundeprüfung bzw. Ausbildungsprüfung spätestens alle drei Jahre die Fortbildung auffrischen. Hierbei zählt das Datum der letzten Teilnahmebescheinigung.

Welche Themen werden in den Fortbildungsveranstaltungen angesprochen?

Neben den beiden Pflichtthemen „Rechtsgrundlagen“ und „Grundlagen des Integrierten Pflanzenschutz“, werden aktuelle Themen aus der Praxis aufgegriffen. Die jeweilige Themenauswahl orientiert sich dabei an regionalen Besonderheiten. Die Teilnehmer erhalten zudem ausführliche Infor­mationen zu aktuellen Neuzulassungen und geänderten Rahmenbedingungen in der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Neben den fachlichen Inhalten stehen die Beratungskräfte des LLH auch für darüber hin­aus gehende Fragen zur Verfügung.

Die Fortbildungsveranstaltungen schaffen unter anderem die Möglichkeit, möglichen Resistenzproblemen vorzubeugen und Inhalte, wie zum Beispiel das Verhalten bei entstandenen Abdriftschäden, ausführlich zu besprechen. Für fachliche Diskussionen und Anregungen rund um die Themen Pflanzenschutz und Pflanzenbau ist ebenfalls Gelegenheit.

Sachkunde-Basislehrgänge für nichtsachkundige Personen

Wer den Sachkundenachweis benötigt, aber auf Grund seiner abgeschlossenen Ausbildung nicht sachkundig ist, hat durch den Besuch eines Basislehrgangs die Möglichkeit, die Sachkunde im Pflanzenschutz zu erlangen. Die Lehrgänge vermitteln Grundlagenwissen aus den Bereichen Rechtsgrundlagen, Integrierten Pflanzenbau, Anwenderschutz, Anwendungsbereiche von Pflan­zenschutzmitteln, Pflanzenschutztechnik (inkl. Düsentechnik), Herbologie sowie zu den wichtigsten Krankheiten von Kulturpflanzen. Des Weiteren werden auch Grundlagen der Schadnagerbekämpfung und die Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelkanistern thematisiert. Die Lehrgänge finden in den Herbst-, Winter-, und Frühjahrsmonaten statt und umfassen ca. 16 Unterrichtsstunden. Diese richten sich jeweils an spezielle Zielgruppen, wie zum Beispiel Landwirte oder Gärtner. Die hierbei vermittelten Inhalte werden in der Prüfung abgefragt. Nach bestandener Prüfung kann mit dem ausgestellten Zeugnis der Sachkun­denachweis beim Regierungspräsidium Gießen – Abteilung Pflanzenschutzdienst – beantragt wer­den.

Hintergrund

Sachkundige im Pflanzenschutz, die seit November 2015 Pflanzenschutzmittel erwerben oder ver­kaufen, Beratungen über Pflanzenschutzmittel durchführen oder Auszubildende und Mitarbeiter im Pflanzenschutz anleiten und beaufsichtigen, können dies nur noch in Kombination mit dem Sach­kundenachweis im Scheckkartenformat. Durch die regelmäßige Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme behält der Ausweis seine Gültigkeit.

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