Projekte
AG-Blühflächen
- Projekttitel
- Innovative Maßnahmen zur Steigerung der Flächenerträge im Ökolandbau durch Einzelkornsaat (EIKSA)
- Inhalt
- Blühflächen sollen zahlreichen Bienenarten und anderen Insekten Nahrung und Lebensraum bieten und gleichzeitig dem Landwirt keine pflanzenbaulichen Probleme bereiten. Mit dieser Zielsetzung arbeiten seit 2017 Experten unterschiedlicher Disziplinen in der AG-Blühflächen beim Landesbetrieb Landwirtschaft zusammen. Aus Sicht der Insektenforschung ist eine Blühfläche besonders wertvoll, wenn viele verschiedene Blühpflanzen über einen langen Zeitraum blühen und gleichzeitig Nistmöglichkeiten geboten werden. Für den Landwirt wiederum ist wichtig, dass die Blühpflanzen nach der Saat zügig auflaufen und sich gegenüber hartnäckigen Unkräutern wie z.B. dem Weißen Gänsefuß, der Ackerkratzdistel, dem Ampfer oder der Quecke rasch durchsetzen. Zudem sollen Blühflächen auch künftig ackerbaulich gut zu bewirtschaften sein. Manche Blühpflanzen können Krankheiten auf Kulturpflanzen übertragen, andere können zu Ertragseinbußen in Folgekulturen führen, wenn sie schwer zu regulieren sind. Um die richtige Mischung der Blühpflanzen zusammenzustellen sind daher die Kenntnisse des Insektenkundlers sowie des Pflanzenbaues zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die Anlage von Demonstrationen und Versuchen notwendig, um zielgerichtete Anbauhinweise zu erarbeiten.
- Gesamtkoordination
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
- Projektpartner
- Fachdienst für Agrarumwelt und Landschaftspflege der Landkreise
- Hessischer Pflanzenschutzdienst
- Hessischer Bauernverband
- Landesverband Hessischer Imker
- Institut für Tierökologie der Universität Gießen
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH):
Bieneninstitut Kirchhain, Fachinformation Pflanzenbau, Pflanzenbau- und Biodiversitätsberatung
- Kontakt beim LLH
- Martina Behrens
- Stephan Brand
Manuel Fränzke
- Laufzeit
- Seit 2017
- Projektseite
- AG Blühflächen
Projektbeiträge (Bereich: Umwelt)
Projektbeiträge (Bereich: Unternehmen)
Titel |
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Blühflächen in 2023: Förderung über Öko-Regelungen 1b, 1c und HALM 2 |