Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Biodiversität

AG Blühflächen: Erkenntnisse aus zwei Jahren Praxis-Umfrage

Aus den rückläufigen Blühflächen-Fragebögen der Jahre 2019 und 2020 konnten erste Erkenntnisse gewonnen werden, die wir innerhalb der AG Blühflächen bereits diskutiert haben und die wir hier vorstellen wollen.

Bei der Interpretation der Daten muss allerdings beachtet werden, dass es sich nicht zwingend um repräsentative Stichproben handeln muss: die persönliche Motivation und Erfahrung kann einen großen Einfluss auf die Teilnahme an der Umfrage haben, auch sind die Stichproben aufgrund ihrer stark unterschiedlichen Anzahl an auswertbaren Fragebögen (96 in 2019 gegenüber 215 in 2020) nur bedingt vergleichbar. Vielmehr sollten die Umfrageergebnisse für sich selbst im aktuellen Jahr gesehen werden, die räumlich und zeitlich kein allumfassendes Bild liefern können. Mit dem Übergang zur den , und der damit deutlich erleichterten Datenerfassung und Auswertung, könnten umfassendere Aussagen künftig möglich sein. Beim Ausfüllen der Fragebögen durch die Teilnehmenden wurden nicht immer alle Fragen vollständig beantwortet, was sich in einem teils unterschiedlichen Stichprobenumfang (n) je Fragestellung niederschlägt. Um zu verdeutlichen, wie viel Antworten sich hinter einer Fragestellung verbergen, ist der Stichprobenumfang bei jeder Abbildung mit angegeben.

Standzeiten der Blühflächen

Abbildung 1: Standzeit der Blühflächen

Bei der Sichtung der Fragebögen fiel auf, dass die Anzahl an einjährigen und mehrjährigen Blühflächen verhältnismäßig dicht beieinanderlag: In 2019 gaben 53,1 % der Teilnehmenden an, dass sie einjährige Blühflächen und 42,7 %, dass sie mehrjährige Blühflächen angelegt hatte (Abb. 1). Dieser Trend kehrt sich mit dem etwas größeren Stichprobenumfang in 2020 leicht um: 40,4 % einjährige und 54,3 % mehrjährige Blühflächen. Betriebe, die sowohl einjährige als auch mehrjährige Blühflächen angelegt hatte und an der Umfrage teilnahmen, lagen recht stabil im mittleren einstelligen Bereich.

Aussaattermine der Blühflächen

Abbildung 2: Aussaattermine der Blühflächen

Die gemeldeten Aussaattermine der beiden Jahre zeigten, dass das wahrgenommene Aussaatfenster für Blühflächen am häufigsten Mitte bis Ende April ist (Abb. 2). Das mag einerseits an den zu dieser Zeit häufig günstigen Aussaatbedingungen bzw. an den Vorgaben der Saatguthändler zu Aussaat liegen. Andererseits werden Blühflächen in Hessen häufig über die erste Säule als Honigbrachen oder über die zweite Säule über das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) gefördert, die spezielle Termine vorgeben, bis wann eine Blühfläche angelegt sein muss. Bei der Honigbrache wäre dies spätestens der 31. Mai und im HALM der 30. April bzw. ebenfalls der 31. Mai, sofern eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Bei den genannten Blühflächen, die bis Ende März gesät wurden, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ÖVF-Brachen mit Einsaat einer Blühmischung handelt. Diese müssen bis zum 31.03. angelegt sein. Die Herbstaussaat von Blühflächen wurde ebenfalls genannt (siehe Abb. 2), spielte sich in beiden Jahre eher im niedrigen einstelligen Bereich ab.

Größen der gemeldeten Blühflächen

Abbildung 3: Größenkategorien der Blühflächen

Von allen gemeldeten Blühflächen finden sich die meisten in der Größenkategorie 0,5 – 1 ha wieder (Abb. 3). 44,2 % der Befragten gaben in 2019 an, dass sich die Blühflächen ihres Betriebs in dieser Größenordnung bewegen. In 2020 lag diese Kategorie mit 36,1 % ebenfalls an der Spitze. Die nächstgrößere Kategorie (1,0 – 2,5 ha) wurde in beiden Jahre am zweihäufigsten genannt. Blühflächen mit einer Größe von mehr als 2,5 ha wurden in 2019 von 8,4 % und in 2020 von 14,2 % der Teilnehmenden gemeldet.

Vorfrüchte vor Blühflächen

Abbildung 4: Vorfrüchte vor Blühflächen

Die Vermutung liegt recht nahe, dass Blühflächen häufig wiederholt auf sogenannten „Eh-da-Flächen“ angelegt werden, die sich z.B. aufgrund ihrer Flächengeometrie oder Bodenbeschaffenheiten nur bedingt für eine intensivere Bewirtschaftung eigenen. Die Antworten der Fragebögen bestätigten dieses Bild zwar zum Teil, aber nicht vollständig. In 2019 gaben 26,1 % der Befragten an, dass ihre Blühfläche einer vorherigen Blühfläche folgte (Abb. 4). Allerdings sollen auch 52,3 % auf eine Getreidevorfrucht gefolgt sein. In 2020 hatten 46,2 % der gemeldeten Blühflächen eine weitere Blühfläche als Vorfrucht und 38,2 % standen nach einem Sommer- oder Wintergetreide. Andere Kulturen spielten hier eher eine untergeordnete Rolle. Dies könnte entweder darauf hindeuten, dass angepasst gemanagte Blühflächen langsam ihren Weg in Fruchtfolgen finden könnten oder, dass sich hierin nur der Trend zu einem verstärkten Anbau von Blühflächen zeigt, der den Getreideanbau auf ungünstigen Flächen ablöst. Umfragen in Folgejahren könnten hier wahrscheinlich aufschlussreich sein.

Negative Einflüsse auf die Blühflächenentwicklung

Abbildung 5: Negative Einflüsse auf die Blühflächenentwicklung

Die Entwicklung und Artenzusammensetzung einer Blühfläche kann maßgeblich von biotischen und abiotischen Faktoren beeinflusst werden. Im Fragebogen war deshalb eine Frage enthalten, in der nach Einflüssen gefragt wurde, die nach Ansicht der Teilnehmenden die Entwicklung ihrer Blühflächen negativ beeinflusst haben könnten. Kaum verwunderlich ist, dass sowohl in 2019 und 2020 dem Einfluss der Trockenheit ein maßgeblicher Anteil zugeordnet wurde (Abb. 5). Ebenso prominent wie die Trockenheit ist ebenfalls ein starker Unkrautdruck, der in den Blühflächen auch zu einer Artenverarmung führen kann. Hier wurden besonders häufig Disteln und der Weiße Gänsefuß als Problemunkräuter genannt. Letzterer trat in 2020 teils massiv auf Blühflächen in Hessen auf. Tierische Schädlinge spielen ebenfalls eine Rolle, wobei hier häufig Schäden durch Wildschweine genannt werden.


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