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Überwinterung von Blühflächen

Blühflächen haben sich in den letzten Jahren in unserer Kulturlandschaft deutlich vermehrt; doch ist Blühfläche längst nicht gleich Blühfläche! So gibt es gibt einjährige, überjährige und mehrjährige Blühflächen. Je nachdem, welchen Zweck man mir der Anlage einer Blühfläche oder eines Blühstreifens verfolgt, variiert die Zusammensetzung der Pflanzenarten ganz erheblich. Auch entscheidet das möglicherweise in Anspruch genommene landwirtschaftliche Förderprogramm sowie die geplante, weitere landwirtschaftliche Fruchtfolge und die Möglichkeiten der Saatbettbereitung deutlich über die Zusammensetzung der ausgesäten Arten. Noch unübersichtlicher wird es, schaut man sich die am Markt angebotenen Blühmischungen und deren Zusammensetzungen genauer an.

Inzwischen werden Blühflächen und Blühstreifen längst nicht mehr nur von Landwirten und Jägern angebaut, sondern haben sich neben privaten Gärten auch auf vielen öffentlichen Flächen wie in Stadtparks, entlang von Straßen, Wegen und auf Verkehrsinseln und Kreiseln etabliert. Bei aller Vielfalt der Motivation, der Anbauer, Standorte und Artenzusammensetzungen ist aber eines allen diesen Flächen gemein: Sie sollen bunt und artenreich blühen und somit blütenbesuchenden Insekten vielfältige Nahrung in Form von Pollen und Nektar bieten.

Blühflächen sind mehr als „nur“ bunt blühender Futterplatz für Insekten

Blühflächen haben auch im Winter ihren Reiz und sollten ungestört durch die kalte Jahreszeit gehen dürfen
Sobald man sich etwas näher mit den Arten der Bestäuber und anderen blütenbesuchenden Insekten beschäftigt, fällt schnell auf, dass viele dieser Arten recht spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum haben und somit nicht nur genügend Nahrung, sondern auch die Möglichkeit zur Brut gegeben sein muss – allein Nahrung bereit zu stellen, ist zwar gut gemeint, hilft vielen Arten aber nicht unbedingt sehr viel weiter, denn sie brauchen unbedingt auch einen geeigneten Brutplatz. Diese Möglichkeit zur Brut können viele Insekten aufgrund ihrer geringen Flugweite nur in unmittelbarer Nähe ihrer Futterpflanzen finden. In vielen Fällen findet sich der geeignete Brutplatz schon ohne weiteres Zutun direkt in oder an der jeweiligen Blühfläche, besonders wenn die Bodenbedeckung der Pflanzen auch Platz für lückige, unbewachsene Bereiche lässt, welche wiederum kleinklimatische Nischen entstehen lassen – wir Menschen müssen nur zulassen, dass diese Brutplätze auch tatsächlich erfolgreiche Brutplätze sein können und nicht durch unser Handeln zu einer tödlichen Falle für die folgende Insektengeneration wird.

Der richtige Zeitpunkt der Flächenpflege entscheidet über die nächste Insekten-Generation

Viele Wildbienen-Arten legen ihre Eier in oder an den trockenen Pflanzenstängeln direkt in den Blühflächen ab. So können sich aus den Eiern bereits im gleichen Jahr Larven entwickeln, welche nach der Verpuppung als schlupfbereites, fertiges Insekt im Pflanzenstängel auf den kommenden Frühling warten, um bei entsprechend geeigneter warmer Witterung schlüpfen zu können.

Kommt nun vorm Winter der Mensch mit einem Mulchgerät daher und möchte seine trocken und braun wirkende, unansehnliche Blühfläche wieder schön ordentlich machen, zerstört er, ohne es wirklich zu wollen, die zukünftige Insekten-Generation. Dieser menschliche Ordnungsgedanke trifft nicht nur ungeschlüpfte Insekten, sondern raubt auch vielen Vögeln und anderen Wildtieren die Winternahrung und Versteckmöglichkeiten. Lässt man also ausgeblühte Blühflächen über den gesamten Winter „ungepflegt“ stehen, fördert man automatisch die kommende Insektengeneration sowie Vögel, Wildtiere und das Bodenleben. Somit können sich neben den Wildbienen auch eine Vielzahl für die Landwirtschaft besonders nützlicher Insekten wie z.B. Schwebfliegen oder Marienkäfer vermehren, deren Larven durch das Fressen von Blattläusen in Ackerkulturen biologische Schädlingsbekämpfung betreiben.

Wie und wann sollten Blühflächen gepflegt werden?

Phacelia on ice
Spätestens nach der Ernte der Hauptkulturen sind Blühstreifen und -flächen sehr gut sichtbar, da sie mit ihren hohen Pflanzenstängeln deutlich gegenüber den Stoppelfeldern und frisch bestellten Äckern hervorragen. In dieser Zeit bieten sie vielerorts die einzigen Strukturen in der Agrarlandschaft und stellen somit wichtige Rückzugsräume und Deckung für eine Vielzahl an Lebewesen dar.

Im Frühherbst scheinen die einst bunten Flächen verblüht, doch schaut man genauer hin, so kommt es doch häufig in der unteren Schicht nahe am Boden noch zu einer reichlichen Nachblüte vieler Pflanzen – häufig bis zu den ersten Frostnächten. In dieser Zeit fallen bereits die ersten Schwärme von Distelfinken und Goldammern auf, welche gezielt die jetzt Samen tragenden Flächen aufsuchen. Eine Flächenpflege zu dieser Zeit würde viel Nahrung, Deckung und Insekten-Brutplätze zerstören, dabei aber nur wenig Positives für den menschlichen Ordnungssinn beitragen.

Vielmehr sollten diese Flächen möglichst ungestört durch den Winter gehen und erst nach den ersten warmen Tagen (ab Mitte März) hoch gemäht oder abgeschlegelt werden.

Einjährige Blühflächen

Während mehrjährige Blühmischungen neben Kulturpflanzenarten auch eine Vielzahl Wildpflanzenarten enthalten, finden sich in einjährigen Blühmischungen ausschließlich einjährige Kulturpflanzenarten. Einjährige Blühflächen sind als biodiversitätsförderndes Fruchtfolgeglied Teil der landwirtschaftlichen Fruchtfolge; ausgesäte Blühpflanzen und evtl. auftretende Unkräuter dürfen in den hierauf folgenden Fruchtfolgegliedern nicht zu pflanzenbaulichen Problemen führen.

Folgt in der Fruchtfolge eine Winterung auf die einjährige Blühfläche, ist die Standzeit der Blühfläche mit wenigen Monaten ausgesprochen kurz; soll eine Sommerung folgen, verlängert sich die Standzeit immerhin über ein Winterhalbjahr bis zur Aussaat der Folgekultur.

Was tun bei starker Verunkrautung?

Sollte bereits im Frühsommer eine Verunkrautung der Blühfläche festgestellt werden, welche das tolerierbare Maß überschreitet, können die Unkrautbereiche vor deren Samenreife partiell ausgemäht oder geschröpft werden; der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kommt auf Blühflächen nicht in Frage. Sollte eine Blühfläche komplett verunkrautet sein, kann es sinnvoll sein, die Fläche streifenweise oder sogar komplett neu einzusäen.

Bei allen Pflegemaßnahmen müssen unbedingt die rechtlichen Vorgaben und Fristen eingehalten werden, welche sich beispielsweise aus der Agrarzahlungsverpflichtungsverordnung oder HALM- und Greening-Auflagen ergeben. Es wird dringend empfohlen, geplante Pflegemaßnahmen vorab mit der zuständigen Bewilligungsstelle zu klären.

Fazit

Mehrjährige Blühflächen haben eine höhere ökologische Wertigkeit als einjährige Blühflächen. Durch gezielte Pflegemaßnahmen auf Teilflächen kann durch eine Strukturierung die Wertigkeit weiter erhöht werden; der richtige Zeitpunkt ist entscheidend.

Blühflächen sollten ungestört das Winterhalbjahr überdauern können, so bieten sie Brutmöglichkeit, Nahrung und Versteckmöglichkeit für eine Vielzahl von Lebewesen und werden nicht zur ökologischen Falle.

Im „Notfall“ können stark verunkrautete Teilbereiche im Frühjahr hoch geschröpft oder ausgemäht werden.

Unbedingt die jeweiligen rechtlichen Vorgaben beachten und bei Problemen mit Verunkrautung rechtzeitig Rücksprache mit der zuständigen Bewilligungsstelle halten.

Blühflächen werden längst nicht mehr nur durch Landwirte oder Jäger angelegt, sondern auch häufig auf privatem und öffentlichem Gelände – somit kann jeder durch gezieltes Handeln oder gezieltes Unterlassen zur heimischen Artenvielfalt beitragen.