Biorohstoffnutzung
Heizungstausch
Viele ältere Heizungsanlagen und Öfen müssen nach und nach außer Betrieb genommen werden.
Dem geplanten neuen, sogenannten Gebäudeenergiegesetz (Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude) folgend, sollen Öl- und Gasheizungen die ab dem 01.01.1990 eingebaut wurden nur noch 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Anlagen, die vor dem 01.01.1990 eingebaut wurden, sind außer Betrieb zu nehmen. Es gelten verschiedene Ausnahmen. Unter anderem für Brennwert- und Niedertemperaturkessel.
Außerdem soll der Einbau von Ölheizungen ab 2026 verboten werden. Auch hier wird es verschiedene Ausnahmen geben.
Um die Einführung umweltfreundlicher Heizsysteme zu fördern gibt es ab 01.01.2020 ein umfangreiches Paket an Förderangeboten.
Nach den neuesten Richtlinien des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können je nach Projekt bis zu 45 % der Anlage- Einbau- und Umfeldkosten übernommen werden. Dabei wird unterschieden zwischen Neubau, Bestandsgebäuden und dem Ersatz für alte Ölheizungen.
Hier helfen wir Ihnen verschiedene Fragen zurUmrüstung oder dem Neubau vorab zu klären:
Fragen
1. Wer bietet Förderung an?
- Die Bundesagentur für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA
Detaillierte Infos unter www.bafa.de
Direkte finanzielle Förderung bis 45 % Fördersatz - Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Detaillierte Infos unter www.kfw.de
Vergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse - Hessische Förderung über die WiBank www.wibank.de
Detaillierte Infos unter www.wibank.de - Weitere kleinere, z.T. lokale Förderprogramme verfügbar.
2. Welche Heizungsanlagen werden gefördert?
- Solarthermieanlagen
– hierzu zählen: Flachkollektoren, Vakuumröhrenkollektoren und Luftkollektoren
– Mindestestgrößen und Pufferspeichervolumina lt Bafa-Listen - Biomasseheizanlagen
Hierzu zählen: Hackschnitzelanlage, Pelletskessel, Scheitholzvergaserkessel, Kombinationskessel für Pellets und Scheitholz, Pelletöfen mit Wassertaschen - Wärmepumpenanlagen
- Erneuerbare Energie Hybridheizungen und Gashybridheizungen
Kombination eines Wärmeerzeugers mit Erneuerbaren Energien und einer Gas-Heizung oder eines weiteren Wärmeerzeugers aus erneuerbaren Energien - Gas-Hybridheizungen bei denen zu einem späteren Zeitpunkt ein Energierzeuger mit erneuerbaren Energien nachgerüstet werden kann (Renewable Ready)
- Nachrüstung von Biomasseanlagen mit einem Partikelfilter oder einer Komponente zur Brennwertnutzung
3. Wie hoch ist die Förderung und was wird genau gefördert?
Gebäudebestand | Neubau | ||
---|---|---|---|
Art der Heizung | Fördersatz | Fördersatz mit Austausch der Ölheizung | Fördersatz |
* Hybridheizungen bestehen aus einer Gasbrennwerttherme in Kombination mit einer Biomasseheizung oder Wärmepumpe. | |||
Solarthermie | 30 % | 30 % | 30 % |
Biomasseheizung oder Wärmepumpe | 35 % | 45 % | 35 % |
EE Hybridheizung* | 35 % | 45 % | 35 % |
Nachrüstung Partikelabscheider oder Brennwertnutzung für Biomasseheizung | 35 % | X | 35 % |
Gas-Hybridheizung: | |||
1. Mit EE Wärmeerzeugung* | 30 % | X | 40 % |
2. Späterer Einbindung der EE Wärmeerzeugung* | 20 % | X | X |
4. Wie funktioniert die Beantragung der Förderung?
Förderanträge müssen Online gestellt werden. Dies hat vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen. Für den Antrag muss ein Angebot über die geplante Heizanlage vorliegen.
Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Die Listen der jeweils förderfähigen Anlagen (pdf-Dateien bei BAFA) sind zu beachten, nur die aufgeführten Anlagen sind förderfähig.
Förderfähig sind:
- die Kosten für die Heizungstechnik
- die Kosten des Einbaus bzw. der Installation
- die Kosten für den Anschluss an die Wärmeverteilung
- Im Bestand sind teilweise noch weitere Kosten für Anpassungsarbeiten enthalten
Detaillierte Informationen und Anträge unter www.bafa.de