Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Biorohstoffnutzung

Verbot von Einweg-Kunststoffen – Wie steht es um Alternativen?

Im Jahr 2017 fielen allein in Deutschland rund 350.000 t Abfall aus Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen an (Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung). Der stetig steigende, ressourcenineffiziente Verbrauch von Einwegkunststoffen und die damit zunehmende Vermüllung der Umwelt hat zur Einführung der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) geführt.

To-Go-Behälter; Foto: Adobe-Stock

Seit dem 3. Juli 2021 sind deutschlandweit einige Einweg-Kunststoff-Produkte verboten. Dies betrifft z.B. Trinkhalme, Wattestäbchen, Essbesteck sowie To-Go-Getränkebecher und To-Go-Essensbehälter aus Styropor (EPS/Expandiertes Polystyrol). Aber auch Wegwerfgeschirr aus Biokunststoff und aus mit Kunststoff überzogener Pappe fallen – mit Ausnahme von Bechern – ebenso unter die neuen Bestimmungen.

Einweggetränkebecher aus Kunststoff (nicht EPS) und mit Kunststoff beschichteter Pappe sind z.B. weiterhin erlaubt, weil laut Bundesumweltministerium für dieses Produkt noch nicht ausreichend und flächendeckend geeignete Alternativen zur Verfügung stünden.

Das vorläufige Verbot der Biokunststoffe im o.g. Einweg-Segment wird – aus verschiedenen Perspektiven betrachtet – durchaus unterschiedlich bewertet. Es ist seitens der Biokunststoffbranche nicht nachvollziehbar, wieso beispielsweise ein Biokunststoff wie PHA (Polyhydroxyalkanoat), verboten ist, selbst wenn er nur für die Beschichtung von Pappbehältnissen eingesetzt wird. PHA ist biologisch abbaubar, kommt überall in der Natur in Bakterien vor und wird aus solchen gewonnen. Zudem steht die Gewinnung nicht in (Flächen-)Konkurrenz zum Nahrungsmittelanbau. Hier könnte ein Markt im Sinne der Bioökonomie entwickelt werden.

Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass es keine allgemein anerkannten technischen Standards gäbe, mit denen nachgewiesen werden könne, dass ein bestimmter […] Kunststoffartikel innerhalb kurzer Zeit und ohne Schädigung der Umwelt komplett biologisch abbaubar sei.

Welche Alternativen gibt es?

Das Ziel, Einwegprodukte und damit Abfallmengen zu reduzieren, ist zweifelsohne der richtige Weg. Dennoch gibt es Bereiche (besonders zur Pandemiezeit mit einhergehenden Hygienekonzepten), in denen To-Go-Behältnisse sinnvoll bzw. notwendig sind. Welche Optionen gibt es?

Die Alternative zum Einweg-Geschirr ist das Mehrweg-Geschirr, dessen Einsatz und Nutzung je nach Art und Ort natürlich einige Überlegungen hinsichtlich Materialbeschaffenheit, Pfandsystem, Reinigung etc. erforderlich macht.

Bei manchen der nun verbotenen Produkte sind z.T. die Hersteller bereits im Laufe des vergangenen Jahres auf alternative Materialien umgestiegen. Sie bieten Essbesteck oder Rührstäbchen aus Holz, essbare Eislöffel aus Reststoffen wie Kakao- oder Haferschalen, Wattestäbchen aus Pappe und Baumwolle an. Als Holzarten für Essbesteck kommen auch heimische Laubhölzer wie Birke, Buche oder Pappel in Betracht.

Der Ansatz, fossil basierte Kunststoffe durch Holz zu ersetzen, erhöht – neben positiven Effekten für die Umwelt – allerdings auch den ohnehin wachsenden Druck auf die hiesigen Wälder. Der – auch in anderen Wirtschaftsbranchen – steigende Bedarf nach Holz kann nur über Importe gedeckt werden. Man denke hier auch an den steigenden Zellstoffbedarf für z.B. mit Öl oder Wachs beschichtete Pappprodukte, sofern diese nicht aus Recyclingmaterial hergestellt werden.
Eine Alternative können Einwegbehälter aus Bagasse sein, ein Abfallprodukt (Pressrest), das bei der Verarbeitung von Zuckerrohr entsteht.

Andere nicht heimische holzige oder faserige Rohstoffe, die im Einweggeschirr auch Verwendung finden, sind Palmblätter (aus dem Bethelnussanbau) und Bambus. Getränkebecher aus Bambus sind 2019 nach Auffinden von gesundheitsschädlichen Stoffen durch die Stiftung Warentest in Kritik geraten.

Ein Markt für die Landwirtschaft?

Die hiesige Landwirtschaft birgt ein großes Potenzial für die Bereitstellung von schnellwachsendem Holz (z.B. Pappel), das auf Kurzumtriebsplantagen (KUP) oder auch auf Anbauflächen mit längerem Umtrieb angebaut und welches für alternative Catering- bzw. Einwegprodukte genutzt werden kann.

Solche Agroforstsysteme vereinen gleich mehrere Vorteile: Sie fördern die Biodiversität und die Humusbildung, mindern Bodenerosion und Verdunstung, binden über Jahre Kohlendioxid und steigern auf minderwertigen Ackerböden die Produktivität. Im Fachgebiet Biorohstoffnutzung berät und forscht der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bereits seit längerem zu den Feldhölzern, was künftig auch auf andere Agroforstsysteme ausgeweitet wird.

Einsatz von Biokunststoffen: Neubewertung in 2027 geplant

Biokunststoffe sind zwar in der o.g. Verordnung im Einweg-Segment verboten, aber grundsätzlich haben wir es hier mit einem sich sehr dynamisch entwickelnden Bereich bzw. Markt zu tun. Dem trägt auch die Europäische Kommission Rechnung: Für 2027 ist eine Überarbeitung der Leitlinien geplant. Man will den „wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in Bezug auf Kriterien oder eine Norm für die biologische Abbaubarkeit von Einwegkunststoffartikeln in der Meeresumwelt“[1] neu bewerten.

Das ist auch dringend geboten, denn vor dem Hintergrund knapper werdender Erdölreserven, klimaschädlicher Auswirkungen und dem zunehmenden Eintrag von (Mikro-)Plastik in die Umwelt werden biobasierte Kunststoffe die fossilbasierten Kunststoffe peu à peu ersetzen.

Die Rohstoffe für die neue Kunststoffgeneration sind erneuerbar und stammen derzeit überwiegend aus der Landwirtschaft: Stärke, Zucker und Pflanzenöl. Künftig werden die Rohstoffe stärker aus Reststoffen (z.B. Lignin aus der Papierherstellung oder Bio-Monoethylenglykol aus Buchenrestholz) sowie aus biotechnologischen Prozessen (z.B. durch Bakterien) gewonnen werden. Im landwirtschaftlichen Anbau spielen Biokunststoffe auf Stärke- oder Zuckerbasis in Gestalt von biologisch abbaubaren Silage- und Mulchfolien eine zunehmende Rolle.

Der BioKunststoff-Koffer des LLH greift die Thematik der Kunststoffe und Biokunststoffe auf und stellt sie in Form einer Materialsammlung für den allgemeinschulischen Bildungsbereich zur Verfügung.

Hintergrund

Hintergrund der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) ist der weiterhin steigende, nicht ressourceneffiziente Verbrauch von Einwegkunststoffen (besonders im To-Go-Bereich), der bei unsachgemäßer Entsorgung zunehmend die Umwelt und besonders die Meere mit Plastikmüll belastet. Außerdem sollen Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger bewirtschaftet werden – wie es in der zugrundeliegenden EU Richtlinie heißt – was neben anderen Maßnahmen auch durch Verbote erreicht werden soll.

Ziel der Verordnung ist, nicht nur konkret z.B. das Aufkommen von Mikroplastik und die jährliche Abfallmenge von rund 350.000 Tonnen Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen in Deutschland zu reduzieren, sondern auch die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals / SDGs) und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen. Das heißt, einen Beitrag zu leisten, natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten, global Verantwortung zu übernehmen, nachhaltige Alternativen zu fördern und die Konsumentinnen und Konsumenten zum Verzicht auf Einwegprodukte und zur Nutzung von Mehrwegalternativen zu animieren.

[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_21_2709


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