Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Boden & Gewässerschutz

Hessisches Wassergesetz (HWG): Welche Gewässer sind betroffen?

Langersehnte Regelung

Feldspritze
Das hessische Wassergesetz wurde 22.08.2018 novelliert. Die Änderungen umfassten neue Abstandsregelungen zu Gewässern in Bezug auf Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung. Zur Erinnerung die in 2018 beschlossenen Änderungen.

Änderungen:

  • An Oberflächengewässern ist der Einsatz und die Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln innerhalb der ersten 4 m ab der Böschungsoberkante verboten.
  • Das Pflügen ist in einem Bereich von 4 m ab der Böschungsoberkante ab dem 1. Januar 2022 verboten.
  • Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlichen Nutzung des 4 m breiten Gewässerstreifens kann ab dem Januar 2022 ein angemessener Geldausgleich gewährt werden.
  • Bei mehr als 10 % Hangneigung innerhalb der ersten 20 m zur Böschungsoberkante vergrößert sich der Abstand auf 5 m.

Bisher fehlte eine Definition, was als relevantes Gewässer betrachtet werden muss. Das sorgte für große Verunsicherungen unter den Landwirten. Seit gestern liegt der Beschluss zu den betroffenen Gewässern vor. Gewässer von wasserwirtschaftlich nicht untergeordneter Bedeutung können über die parzellenscharfe Darstellung des hessischen Wassernetzes im Geoportal Hessen
http://www.geoportal.hessen.de identifiziert werden. Dafür wurde eine Kartenzusammenstellung unter dem Begriff „Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung“ erstellt.

Über den folgenden Link http://www.geoportal.hessen.de/portal/karten.html?WMC=2272 gelangt man direkt zu der Kartenzusammenstellung.

Alternativ kann der QR-Code für Smartphone oder Tablet genutzt werden um die relevanten Gewässer einzusehen.

QR-Code zum Geoportal Hessen

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag