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Hessisches Wassergesetz: Pflugverbot im 4 m-Streifen an Gewässern

Das hessische Wassergesetz (HWG) regelt seit der Aktualisierung am 22.08.2018 die Bewirtschaftung des 4 m breiten Streifens entlang von wasserwirtschaftlich relevanten Gewässern. In den Auflagen steht geschrieben, dass:

Somit ist darauf zu achten, dass der 4 m breite Streifen entlang von wasserwirtschaftlich relevanten Gewässern nicht mehr mit dem Pflug bearbeitet werden darf.

Weiterführend gelten nach dem HWG folgenden Punkte:

Gewässer, an welchen die Auflagen eingehalten werden müssen, können auf der Website des Geoportals Hessen eingesehen werden. Alle blau eingezeichneten Gewässer sind als wasserwirtschaftlich relevant eingestuft. An diesen Gewässern müssen die entsprechenden Auflagen eingehalten werden.

Weitere Infos finden Sie hier: Bewirtschaftungsauflagen für Flächen an oberirdischen Gewässern