Ökologische Tierhaltung
Entspricht mein Stall den Anforderungen der Öko-Verordnung?
Nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über Vorschriften, Verbote und Ausnahmen der Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007 u. 889/2008)
für Rinder- und Schweineställe – gültig bis 31.12.2021!
Checkliste Öko-Stall, barrierefreie Version 18.12.2020 Checkliste Öko-Stall 11.12.2020
1. Vorschriften (ohne Ausnahmen)
- Reichlich Tageslicht und natürliche Belüftung für die Tiere
- Ungehinderter Zugang zu Fressplatz, Tränke
- Trockener, eingestreuter Liegebereich
- Mindestens 50 % der (geforderten) Stallfläche muss planbefestigt sein
- Maximal 50 % der vorgeschriebenen Auslauffläche können überdacht sein (in Hessen)
- Sauen (außer hochtragende und säugende) sind in Gruppen zu halten
1. 1 Mindestgrößen von Stall- und Auslaufflächen (Anhang III)
Rinder | Milchkühe | Zuchtbullen | Zucht- und Mastrinder kg LG | |||
m²/Tier | ≤ 100 kg | ≤ 200 | ≤ 350 | > 350 | ||
Stall | 6,0 | 10 | 1,5 | 2,5 | 4,0 | 5,0* |
Auslauf | 4,5 | 30 | 1,1 | 1,9 | 3,0 | 3,7* |
*) mindestens 1 m2 (Stall) und 0,75 m2 (Auslauf) je 100 kg LG
Schweine | Eber | Sau | Ferkel | Mastschweine kg LG | ||||
m²/Tier | tragend | säugend | ≤ 30 kg | ≤ 50 | ≤ 85 | ≤ 110 | > 110 | |
Stall | 6,0/10,0* | 2,5 | 7,5 | 0,6 | 0,8 | 1,1 | 1,3 | 1,5 |
Auslauf | 8,0 | 1,9 | 2,5 | 0,4 | 0,6 | 0,8 | 1,0 | 1,2 |
*) wenn die natürliche Paarung in Buchten erfolgt
2. Verbote ohne Ausnahmen
- Ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ohne Auslauf, ohne Weide
- Anbindehaltung von Kälbern
- Unterbringung von Kälbern in Einzelboxen nach der 1. Lebenswoche
- Haltung von Tieren auf Vollspaltenböden
- Haltung von Ferkeln in Flatdecks oder Käfigen
3. Vorschriften mit Ausnahmen bzw. Übergangsregelungen
3.1 Anbindehaltung ist verboten
mit folgender Ausnahme
- Rinder in kleinen Betrieben
Das sind Betriebe mit maximal 20 Kühen (Milch- oder Mutterkühe) plus Nachzucht. Die Rinder können in Anbindung gehalten werden, vorausgesetzt, sie haben mindestens zweimal pro Woche Auslauf, gerade im Winter. Während der Weidezeit ist Weidegang vorgeschrieben
(zeitlich unbegrenzt; von Kontrollstelle zu genehmigen)
3.2 Weide-, Freigeländezugang oder Auslauf sind vorgeschrieben
Auslauf im Winter und Weidegang im Sommer ist für Rinder (Kühe, Kälber, Jung- und Mastvieh), Schafe und Ziegen grundsätzlich vorgeschrieben.
Ausnahmen:
- für Rinder, Schafe und Ziegen, die im Sommer auf die Weide gehen und im Winter in einem Laufstall untergebracht sind, ist der Auslauf bzw. Freigländezugang im Winter nicht zwingend erforderlich
- Die Endmast von Rindern im Stall ohne Auslauf ist möglich, wenn dieser Zeitraum maximal 1/5 Lebenszeit ausmacht, und keinesfalls mehr als 3 Monate
- Bullen > 1 Jahr kann alternativ zur Weide Auslauf angeboten werden
4. Beispiele für Haltungsformen, die der Verordnung entsprechen
Rinder
- Weidegang im Sommer, Laufstallhaltung im Winter
- Anbindehaltung mit Weidegang + Auslauf, nur bei kleinen Beständen
(unter Einhaltung der Mindestflächen für Stall und Auslauf, Anhang III) - ganzjährige Freilandhaltung für Robustrassen, bei geeigneten Winterflächen
Schweine
- Stallhaltung mit Auslauf, dieser zumeist teilüberdacht, befestigt, mit Einstreu
unter Einhaltung der Mindestflächen für Stall und Auslauf, Anhang III - Freiland- bzw. Hüttenhaltung in geeigneten Regionen
5. Möglichkeiten der Umgestaltung von Ställen
- befestigte und ständig zugängige Ausläufe können auf die Stallfläche angerechnet werden (Erreichung Mindestfläche, Einhaltung 50 % planbefestigt)
- in Verbindung mit einer eingestreuten Liegefläche kann der Vollspaltenboden am Fressgitter als Fressgang genutzt werden
- Fressen (und Melken) am alten Anbindeplatz, Laufhof mit Außenliegeboxen
Ab dem 01.01.2022 gilt die neue EU-Öko-VO, wir informieren im Laufe des Jahres 2021, sobald die Details bekannt sind.