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EU-Öko-VO: Ökologische Pferdehaltung mit Futterbau

Anforderungen der EU-Öko-VO „Ökologische Pferdehaltung mit Futterbau“

Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

Allgemeine Anforderungen an den ökologischen Landbau

Zusätzliche Anforderungen nach den HALM2-Richtlinien (B.1)

Pflanzenbau

Umstellungsdauer Status nach Ablauf
Grünland 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Grünland 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Ackerfutter (mehrjährig) 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Ackerfutter (mehrjährig) 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Getreide, Körnerleguminosen 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Getreide, Körnerleguminosen 24 Monate vor der Aussaat Öko-Futter, Öko-Ware

Saat- und Pflanzgut

Fruchtfolge, Düngung und Pflanzenschutz

Haltung und Ausläufe

Für Pferde sind laut Öko-Verordnung folgende Mindeststall- und Auslaufflächen erforderlich:

Pferde kg LG
m²/Tier ≤ 100 kg ≤ 200 ≤ 350 > 350 je 100 kg LG
Stall 1,5 2,5 4,0 5,0 mindestens 1 m2 (Stall)
Auslauf 1,1 1,9 3,0 3,7* und 0,75 m2 (Auslauf)

Für Pferde, die im Sommer auf die Weide gehen und im Winter in einem Laufstall untergebracht sind, schreibt die Öko-Verordnung einen Winter-Auslauf nicht vor.

Die Kriterien der tiergerechten Pferdehaltung gehen mit 12 m² Stall- und 24 m² Auslauffläche je Großpferd weit über die Öko-VO hinaus (in Abhängigkeit von der Widerristhöhe)!

Fütterung

Tierhaltungspraktiken

Tiergesundheit

Herkunft der Tiere bei Zukauf

Bei Anschluss an einen der Öko-Verbände sind die zum Teil weitergehenden Vorschriften des jeweiligen Verbandes zusätzlich zur Öko-Verordnung einzuhalten.

Bitte beachten Sie:
Die Förderung nach „HALM – ökologischer Landbau“ erfordert die ökologische Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs. Das heißt, alle Pferde, auch Pensionspferde, oder solche mit Eintrag „Nichtschlachtung“ müssen gemäß der Öko-VO gehalten werden. Praktisch ist davon vor allem die Fütterung betroffen, Futter, das nicht auf dem Betrieb selbst wächst, muss zu 100 % in Öko-Qualität zugekauft werden.

Einen Link zur EU-Öko-Verordnung finden Sie unter www.oekolandbau.de/service/rechtsgrundlagen/.