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EU-Öko-VO: Ökologischer Pflanzenbau

Anforderungen der EU-Öko-VO „Ökologischer Pflanzenbau“

Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

Allgemeine Anforderungen an den ökologischen Landbau

Zusätzliche Anforderungen nach den HALM2-Richtlinien (B1)

Umstellung der Flächen

Umstellungsdauer Status nach Ablauf
Grünland 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Grünland 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Ackerfutter (mehrjährig) 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Ackerfutter (mehrjährig) 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Getreide, Körnerleguminosen 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Getreide, Körnerleguminosen 24 Monate vor der Aussaat Öko-Futter, Öko-Ware

Fruchtfolge

Die Fruchtbarkeit und biologische Aktivität des Bodens sind zu erhalten bzw. durch eine geeignete weitgestellte Fruchtfolge zu steigern.

Saat- und Pflanzgut

Düngung

Die Fruchtbarkeit der Böden ist neben der Fruchtfolgegestaltung durch den Einsatz von aus ökologischer Produktion stammenden Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft oder anderen vergleichbaren Substanzen zu erhalten.
Die Gesamtmenge des im Betrieb ausgebrachten Wirtschaftsdüngers tierischer Herkunft darf 170 kg N/ha und Jahr nicht überschreiten.

Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn bereits im Vorfeld die zur Verfügung stehenden vorbeugenden (pflanzenbaulichen) Maßnahmen ergriffen wurden.
Krankheiten, Schädlinge und Unkräuter sollen dabei durch die ganzheitliche Anwendung folgender Maßnahmen reguliert werden:

Werden Pflanzenschutzmittel im Öko-Betrieb eingesetzt, muss

Eine Übersicht von zahlreichen zugelassenen Pflanzenschutz-, Dünge-, Futter-, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln enthält die Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland (Herausgeber: FiBL)
Bitte beachten Sie:
Die Richtlinien der Öko-Verbände können die Verwendung von Pflanzenschutz- und  Düngemitteln in Art und Menge einschränken!
Einen Link zur EU-Öko-Verordnung finden Sie unter www.oekolandbau.de/service/rechtsgrundlagen/.