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EU-Öko-VO: Ökologische Rinderhaltung mit Futterbau

Anforderungen der EU-Öko-VO „Ökologische Rinderhaltung mit Futterbau“

Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

Allgemeine Anforderungen an den ökologischen Landbau

Zusätzliche Anforderungen nach den HALM 2-Richtlinien (B.1)

Pflanzenbau

Umstellungsdauer Status nach Ablauf
Grünland 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Grünland 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Ackerfutter (mehrjährig) 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Ackerfutter (mehrjährig) 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Getreide, Körnerleguminosen 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Getreide, Körnerleguminosen 24 Monate vor der Aussaat Öko-Futter, Öko-Ware

Saat- und Pflanzgut

Fruchtfolge, Düngung und Pflanzenschutz

Haltung und Ausläufe

Für Rinder sind folgende Mindeststall- und Auslaufflächen erforderlich:

Rinder

Milch- Zucht- Zucht- und Mastrinder kg LG
m²/Tier Kühe Bullen ≤ 100 kg ≤ 200 ≤ 350 > 350
Stall 6,0 10 1,5 2,5 4,0 5,0*
Auslauf** 4,5 30 1,1 1,9 3,0 3,7*

*)min. 1 m2 (Stall) und 0,75 m2 (Auslauf) je 100 kg LG, **) Maximal 50 % der Auslauffläche dürfen überdacht sein

Fütterung

Tierhaltungspraktiken

Tiergesundheit

Herkunft der Tiere bei Zukauf

Unter anderem aufgrund der Vermarktungsmöglichkeiten kann es sinnvoll sein, sich einem der Öko-Verbände anzuschließen. Dabei sind die zum Teil weitergehenden Vorschriften des jeweiligen Verbandes zusätzlich zur Öko-Verordnung anzuwenden.

Einen Link zur EU-Öko-Verordnung finden Sie unter www.oekolandbau.de/service/rechtsgrundlagen/.