- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - https://llh.hessen.de -

EU-Öko-VO: Ökologische Schaf- und Ziegenhaltung mit Futterbau

Anforderungen der EU-Öko-VO „Ökologische Schaf- und Ziegenhaltung mit Futterbau“

Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

Allgemeine Anforderungen an den ökologischen Landbau

Zusätzliche Anforderungen nach den HALM 2-Richtlinien (B.1)

Pflanzenbau

Umstellungsdauer Status nach Ablauf
Grünland 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Grünland 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Ackerfutter (mehrjährig) 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Ackerfutter (mehrjährig) 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Getreide, Körnerleguminosen 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Getreide, Körnerleguminosen 24 Monate vor der Aussaat Öko-Futter, Öko-Ware

Saat- und Pflanzgut

Fruchtfolge, Düngung und Pflanzenschutz

Haltung und Ausläufe

Für Schafe und Ziegen sind folgende Mindeststall- und Auslaufflächen erforderlich:

Stall Auslauf*
Schaf/Ziege 1,5 2,5
Lamm/Zicklein 0,35 0,5

*) Maximal 50 % der Auslauffläche dürfen überdacht sein

Fütterung

Tierhaltungspraktiken

Tiergesundheit

Herkunft der Tiere bei Zukauf

Unter anderem aufgrund der Vermarktungsmöglichkeiten kann es sinnvoll sein, sich einem der Öko-Verbände anzuschließen. Dabei sind die zum Teil weitergehenden Vorschriften des jeweiligen Verbandes zusätzlich zur Öko-Verordnung anzuwenden.

Einen Link zur EU-Öko-Verordnung finden Sie unter www.oekolandbau.de/service/rechtsgrundlagen/.