- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - https://llh.hessen.de -

EU-Öko-VO: Ökologische Schweinehaltung

Anforderungen EU-Öko-VO „Ökologische Schweinehaltung“

Diese Anforderungen stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der EU-Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) 2018/848 u. weitere Ergänzungen) dar. Sie sollen Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen.

Allgemeine Anforderungen an den ökologischen Landbau

Zusätzliche Anforderungen nach den HALM 2-Richtlinien

Pflanzenbau

Umstellungsdauer Status nach Ablauf
Grünland 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Grünland 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Ackerfutter (mehrjährig) 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Ackerfutter (mehrjährig) 24 Monate vor der Ernte Öko-Futter
Getreide, Körnerleguminosen 12 Monate vor der Ernte Umstellungsfutter
Getreide, Körnerleguminosen 24 Monate vor der Aussaat Öko-Futter, Öko-Ware

Saat- und Pflanzgut

Fruchtfolge, Düngung und Pflanzenschutz

Haltung und Ausläufe

Für Schweine sind folgende Mindeststall- und Auslaufflächen erforderlich:

Eber Sau Ferkel Mastschweine kg LG
m²/Tier tragend säugend ≤ 30 kg ≤ 50 ≤ 85 ≤ 110 > 110
Stall 6,0/10,0* 2,5 7,5 0,6 0,8 1,1 1,3 1,5
Auslauf** 8,0 1,9 2,5 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2

*) Wenn die natürliche Paarung in Buchten erfolgt, **) Maximal 50 % der Auslauffläche dürfen überdacht sein

Fütterung

Tierhaltungspraktiken

Tiergesundheit

Herkunft der Tiere bei Zukauf

Unter anderem aufgrund der Vermarktungsmöglichkeiten kann es sinnvoll sein, sich einem der Öko-Verbände anzuschließen. Dabei sind die zum Teil weitergehenden Vorschriften des jeweiligen Verbandes zusätzlich zur Öko-Verordnung anzuwenden.

Einen Link zur EU-Öko-Verordnung finden Sie unter www.oekolandbau.de/service/rechtsgrundlagen/.