Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Ökologischer Landbau

Mit System auf den Ökolandbau umstellen

Wer seinen landwirtschaftlichen Betrieb auf ökologischen Landbau umstellen möchte, begibt sich auf einen Weg der Veränderung und damit in das Spannungsfeld von Beratung, Förderung und Kontrolle.

Im Folgenden sollen Informationen zur besseren Orientierung auf diesem Weg gegeben werden.

Mit Kleegras fängt in der Regel. eine Öko-Fruchtfolge an, hier Aufwuchs dritter SchnittDie Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bedeutet nicht nur Verzicht auf bestimmte Zusätze oder Mittel, damit die Richtlinien erfüllt werden, sondern ist auch eine Einstellungssache. Eine genaue Beobachtung, was auf dem Acker und im Stall passiert, das Sammeln von Erfahrungen und der Austausch mit Beratern oder Kollegen sowie Denken und Handeln in komplexen Systemen sind dabei entscheidend. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Familie und das Umfeld diese Entscheidung zur Umstellung unterstützen.

Chancen und Risiken einer Umstellung sollten sorgfältig abgewogen werden. Ist Biovermarktung möglich? Rechnet sich die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise? Das sind Fragen, die unbedingt im Vorfeld beantwortet beziehungsweise durchgerechnet müssen, um eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können.

Es ist wichtig, bei einer Umstellung nicht alleine da zu stehen. Berufskollegen, die bereits Umstellungserfahrungen gemacht haben, können sehr hilfreich sein. Die Beratungskräfte des Öko-Teams beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bieten eine kompetente Begleitung (Beratung, Fachinformation, Veranstaltungen) bei der Umstellung an.

Grafik Dreieck Beratung, Förderung und Kontrolle

Zusätzlich bieten Bioverbände und Erzeugergemeinschaften betriebsindividuelle Beratung an, die man auch in Anspruch nehmen sollte. Der Erstbesuch ist in der Regel kostenfrei.

Kontrolle

Jährlich erfolgt eine Kontrolle der Öko-Betriebe. Grundlage dafür ist die europaweit gültige Öko-Verordnung inkl. Durchführungsbestimmungen (VO (EG) Nr. 834/2007 u. 889/2008). In Hessen ist die zuständige Stelle das RP Gießen. Bei dieser Kontrollbehörde können sich Unternehmen für verschiedene Kontrollverfahren in Hessen bewerben und nach einer Zulassung privatrechtliche Verträge mit landwirtschaftlichen Betrieben abschließen. Ähnlich wie TÜV und Dekra werden die Kontrollstellen auch „beliehen“, d.h. sie dürfen im Auftrag der Kontrollbehörde „Öko-Kontrollbescheinigungen“ ausstellen und Sanktionen etc. aussprechen.

Da es keinen einheitlichen Gebührensatz für die jeweiligen Leistungen der Kontrollstellen gibt, sollten vor Vertragsabschluss verschiedene Kontrollstellen kontaktiert werden. Das Vertragsdatum ist dann gleichzeitig auch der Beginn der Betriebsumstellung.

Ausführliche Informationen zur Umstellung inklusive der aktuellen Liste der privaten, in Hessen zugelassenen und beliehenen Kontrollstellen sowie Beratungsangebote finden Sie auf der folgenden Internetseite des LLH: Umstellung auf den Ökolandbau.

Es sollte geprüft werden, ob eine Mitgliedschaft in einem Bio- Anbauverband beziehungsweise einer Erzeugergemeinschaft gewünscht wird. Es lohnt sich, zeitnah Kontakt aufzunehmen. Eine Liste der in Hessen aktiven Verbände findet sich auf der Internetseite Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen (VÖL).

Die in der VÖL organisierten Verbände Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis und Gäa unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer regionalen Schwerpunkte, der Richtlinien für Anbau und Verarbeitung und der Produktionsschwerpunkte ihrer Mitgliedsbetriebe.

Förderung in Hessen im Rahmen des HALM

Um mit der Umstellung am hessischen Förderprogramm für den Ökologischen Landbau (HALM) teilnehmen zu können, muss der Betrieb als Ganzes mit allen Betriebszweigen ökologisch bewirtschaftet werden. Voraussetzung ist ein Vertrag mit einer in Hessen zugelassenen Kontrollstelle.

Generell dauert die Förderperiode bzw. der Verpflichtungszeitraum 5 Jahre.

  1. Teilnahmeantrag bis 1.Oktober 2018 für den Verpflichtungszeitraum bei den zuständigen Stellen im jeweiligen Landkreis stellen:
    (z. B.: B1 Ökolandbau, C2 Zwischenfrüchte, C3 Blühflächen/Ackerrandstreifen, D1 Grünlandextensivierung, E2 Streuobst)
  2. Der Antrag auf Auszahlung ist erstmals im Gemeinsamen Antrag des ersten Verpflichtungsjahres d.h. 2018 und dann jeweils jährlich zu stellen.
  3. Die Auszahlung erfolgt jeweils im 1. Halbjahr des Folgejahres, z.B. 190 €/ha Dauergrünland und 260 €/ha Ackerland

Außerdem gibt es noch zusätzlich einen jährlichen Kontrollkostenzuschuss von
50€/ ha, maximal 600 € pro Betrieb.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Verfahren und Prämienhöhe auf der Internetseite des Umweltministeriums und der WI Bank.


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