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GAP: Mit wie viel Förderung kann ich rechnen?
GAP-Prämienrechner des LLH gibt Auskunft
Bitte beachten:
Der Prämienrechner wurde nach bestem Wissen erstellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass nicht korrekte Angaben enthalten sind oder es noch zu Änderungen der Förderungsvoraussetzungen kommt. Daher erfolgen alle Berechnungen ohne Gewähr.
Wichtige Änderungen in der Version 2.7 (Mai 2023):
- Anpassung der RGV-Berechnung bei der ÖR 4 an die nun bekannten Vorgaben
- HALM H.2-Maßnahmen können nun eingetragen werden
- Anpassung der Berechnung bei der ÖR 1d
Komplexität in der Agrar-Förderung erhöht sich ab 2023
Viele, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 beschäftigt haben, haben sicher das Gefühl: einfacher wird es im kommenden Jahr wahrscheinlich nicht.
Neue Regelungen zur Junglandwirt/innen- und Umverteilungsprämie, eine abgesenkte Basisprämie, teils wiedereingeführt gekoppelte Tierprämie für Mutterkühe, -schafe und –ziegen, einjährige Öko-Regelungen / Eco Schemes und mehrjährige HALM 2-Maßnahmen sind nur eine Auswahl der Themen, mit denen sich Landwirtinnen und Landwirte auseinandersetzen müssen, wenn Sie für das kommende Jahr ihre Fördergelder beantragen wollen. Dazu kommt noch die erweiterte Konditionalität mit teils neuen GLÖZ-Standards (Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand), wie der Flächenstilllegung von 4 % der Ackerfläche, die zuvor in ähnlicher Form als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) in den Greeningvorgaben enthalten war.
Für landwirtschaftliche Betriebe ist es aktuell nicht immer einfach, zu überblicken, mit welchen Förderungen sie ab 2023 rechnen können und wie die betriebsindividuelle Fördersumme gegenüber 2022 ausfällt.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde von Kollegen der LLH-Fachgebiete „Ökonomie & Markt“ und „Fachinformation Pflanzenbau“ ein Prämienrechner entwickelt, mit dem die vergangen Fördersätze aus 2022 den aktuellen ab Januar 2023 geltenden Förderbeträgen gegenübergestellt werden können. Bei Bekanntwerden neuer Sachverhalte, ist eine zeitnahe Ergänzung der Rechners vorgesehen.
Struktur und Darstellung des Prämienrechners
Die eigentlichen Berechnungen werden im Prämienrechner auf drei Tabellenblättern durchgeführt, vorangestellt sind zwei Einleitungsseiten, am Ende des Rechners findet sich eine druckbare Übersicht. Eingegebene Werte auf der jeweils vorherigen Seite werden in die nachfolgenden übernommen, sodass keine doppelte Eingabe erforderlich ist.
Die Eingabe erfolgt in zweierlei Form: in den roten Kästchen als Zahl (selten als Wort) und über die blauen Kästchen über eine Dropdown-Liste, in der bereits Werte vorgegeben sind.
Auf allen drei Tabellenblättern sind Plausibilitätsprüfungen vorhanden, die eine Meldung anzeigen, falls eine Eingabe gewisse Werte über- oder unterschreitet oder die Eingabe an anderer Stelle zu Konflikten führt. Sollten noch offene Plausibilitätsprüfungen vorhanden sein, erscheint im letzten Tabellenblatt „Übersicht“ ein rotes Ausrufezeichen hinter dem errechneten Fördersatz und die Schrift wird grau und kursiv dargestellt.
Auf der Seite „Basisprämie“ (Abbildung 1) können grundlegende Betriebsdaten, wie die Wirtschaftsform, die Flächenausstattung, der Status Junglandwirt/in und auch der Viehbestand an Raufutterfressern, eingegeben werden. Aus letztere Angaben werden sowohl die Raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV), als auch die eventuelle Förderhöhe für die gekoppelte Tierprämie berechnet. Auch wird anhand der Flächeneingaben berechnet, ob Betriebe zur Ausweisung einer Brache nach GLÖZ 8 verpflichtet sind. Am Ende des Tabellenblatts werden dann die Prämien aus 2022 und den aktuellen seit 2023 gegenübergestellt.
Die Prämien für die freiwillig zu beantragenden Öko-Regelungen (ÖR) können im folgenden Tabellenblatt berechnet werden (Abbildung 2). Hier muss überwiegend der geplante Flächenumfang in Hektar eingetragen werden. Bei der ÖR 2 „Vielfältige Ackerkulturen“ und ÖR 4 „Extensivierung des gesamten DGL“ muss hingegen nur angegeben werden, ob teilgenommen wird, da sich die ÖR bei Teilnahme auf die gesamte Fläche des Betriebs beziehen. Die voraussichtlichen Fördervoraussetzungen zu den ÖR sind u.a. der aktuellen Fassung des GAP-Direktzahlungen-Verordnung im Anhang 5 (S. 158) zu entnehmen.
Das Tabellenblatt „HALM“ bietet die Möglichkeit HALM-Förderungen aus der bisherigen Förderperiode von 2015 bis 2022 der kommenden HALM 2-Förderung ab 2023 gegenüberzustellen. Auf der linken Seite ist die aktuelle Förderperiode mit allen derzeitigen Maßnahmen zu finden. Rechts die noch in 2023 angebotenen HALM 2-Maßnahmen ohne z.B. die Vielfältigen Kulturen im Ackerbau (HALM C.1) oder die einjährigen Blühflächen (HALM C.3.1), die aufgrund der Überschneidungen mit den ÖR nicht fortgeführt werden können oder ausgesetzt wurden. Kern dieses Tabellenblatts ist zudem die Verrechnung der Förderhöhen, wenn z.B. ÖR mit ähnlichem Inhalt gleichzeitig mit HALM 2-Maßnahmen beantragt werden bzw. bei unterschiedlichen HALM 2-Maßnahmen nur der jeweils höhere Fördersatz auf einer Fläche gezahlt wird. Die Verrechnungen erfolgen hier zum Teil automatisiert unter „Verrechnungen mit Öko-Regelungen“ oder „Verrechnungen mit HALM 2-Maßnahmen“. Eine Eingabe in den roten Feldern muss hier nur vorgenommen werden, wenn Öko-Regelungen und HALM 2-Maßnahmen auf derselben Fläche beantragt wurden. Nach Möglichkeit sollte dies vermieden werden, da hierdurch die HALM 2-Fördersätze teilweise stark abgesenkt werden.
Die aktuellen HALM 2-Richtlinien können auf der Seite des Umweltministeriums heruntergeladen werden.
Ansprechpersonen
Wünschen Sie eine tiefergehende Beratung zur Prämienkalkulation Ihres Betriebes, so stehen Ihnen gern unsere Beratungsteams Ökonomie & Verfahrenstechnik und Ökologischer Landbau zur Verfügung. Links zu den einzelnen Beratungskräften finden Sie auf dem ersten Tabellenblatt des Prämienrechners. Für inhaltliche und technische Fragen zur Handhabung des Prämienrechners können Sie sich auch an Klaus Wagner und Manuel Fränzke vom LLH wenden.
Darüber hinaus informieren die zuständigen Bewilligungsstellen bei den jeweiligen Landkreisen (i. d. R. die Fachdienste Landwirtschaft bzw. ländlicher Raum) gern zu den Inhalten der neuen Förderungsregelungen ab 2023.
Prämienrechner Version 2.7 11.05.2023