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GAP-Prämienrechner 2024: Mit aktuellen Inhalten wieder verfügbar

Anpassungen für das Jahr 2024 vorgenommen

Vor Beginn der Antragsphase des Gemeinsamen Antrags 2024, die voraussichtlich Mitte März starten wird, bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) auch in diesem Jahr den GAP-Prämienrechner an, der aus einer Zusammenarbeit der LLH-Fachgebiete „Ökonomie & Markt“ und „Fachinformation Pflanzenbau“ entstanden ist.

Wie auch in der Vorgängerversion des Jahres 2023 sind erneut die Fördermaßnahmen der 1. Säule, wie die gekoppelte Tierprämie für Mutterkühe, -schafe und –ziegen, die Öko-Regelungen, die Prämie für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und die Basisprämie, enthalten. Die neuen HALM 2-Maßnahmen (Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen) in der 2. Säule wurden ergänzt und können nun ebenfalls zur Berechnung herangezogen werden. Im Gegensatz zur Version des Prämienrechners 2023 wird nun jedoch auf eine vergleichende Darstellung zu den Förderbeträgen in 2022 (alte GAP-Regelung) verzichtet. In der untenstehenden Tabelle 1 werden die jeweiligen Änderungen für 2024 den bisherigen Inhalten der betreffenden Öko-Regelungen (ÖR) gegenübergestellt. Eine Übersicht über die Änderung der Inhalte von HALM 2 findet sich im zughörigen Beitrag auf der LLH-Seite in der entsprechenden Tabelle.

Tabelle 1: Anpassungen bei einzelnen Öko-Regelungen in 2024.
Dargestellt werden nur die Änderungen gegenüber dem Vorjahr.

Bezeichnung Auszug des bisherigen Inhalts 2023 Auszug des geänderten Inhalts ab 2024
1a) Quantitative Brachenerweiterung min. 1 % bis max. 6 % der Ackerfläche stilllegen.
Förderung je nach Prozentsatz: 1 % 1.300 €; bis 2 % 500 €, bis 6 % 300 €.
Betriebe ab 10 ha bis 100 ha Ackerland können immer 1 ha zu 1.300 € stilllegen, auch wenn dies 6 % der Ackerfläche übersteigt.
1b/c) Blühflächen auf Brachen in Acker- und Dauerkulturen Fördersatz 150 €/ha. Unterscheidung zwischen Blühstreifen (Breite 20 – 30 m) und Blühflächen (max. 1 ha) Fördersatz 200 €/ha. Unterscheidung zwischen Blühstreifen und –flächen entfällt. Mindestbreite 5 m und Höchstgröße 3 ha.
2) Vielfältige Kulturen Fördersatz 45 €/ha. Fördersatz 60 €/ha.
3) Beibehaltung Agroforst Fördersatz 60 €/ha Baumstreifen. Fördersatz 200 €/ha Baumstreifen.
4) Extensivierung des DGL Durchschnittlicher Viehbesatz von 01. Januar bis 30. September wird berücksichtigt. RGV von 0,3 kann 40 Tage unterschritten werden. Ganzjähriger durchschnittlicher Viehbesatz wird berücksichtigt. 40 Tage-Regelung fällt weg. Lämmer von Schafen und Ziegen sind bei den zugehörigen RGV mitumfasst.
6) Verzicht auf chem.-synth. PSM auf Ackerland und in Dauerkulturen Fördersatz 130 €/ha für Sommerungen (außer Ackerfutter). Fördersatz 150 €/ha für Sommerungen (außer Ackerfutter).

Gewohnte Struktur und Darstellung des Vorjahres beibehalten

Die eigentlichen Berechnungen werden im Prämienrechner auf drei Tabellenblättern durchgeführt, vorangestellt sind zwei Einleitungsseiten, am Ende des Rechners findet sich eine druckbare Übersicht. Eingegebene Werte auf der jeweils vorherigen Seite werden in die nachfolgenden übernommen, sodass keine doppelte Eingabe erforderlich ist.

Die Eingabe erfolgt in zweierlei Form: in den roten Kästchen als Zahl (selten als Wort) und über die blauen Kästchen über eine Dropdown-Liste, in der bereits Werte vorgegeben sind.

Abb. 1: Beispielansicht der Seite Basisprämie

Auf allen drei Tabellenblättern sind Plausibilitätsprüfungen vorhanden, die eine Meldung anzeigen, falls eine Eingabe gewisse Werte über- oder unterschreitet oder die Eingabe an anderer Stelle zu Konflikten führt. Sollten noch offene Plausibilitäts­prüfungen vorhanden sein, erscheint im letzten Tabellenblatt „Übersicht“ ein rotes Ausrufezeichen hinter dem errechneten Fördersatz und die Schrift wird grau und kursiv dargestellt.

Auf dem ersten Berechnungsblatt „Basisprämie“ (Abbildung 1) können grundlegende Betriebsdaten, wie die Wirtschaftsform, die Flächenausstattung, der Status Junglandwirt/in und auch der Viehbestand an Raufutterfressern, eingegeben werden. Aus letzteren Angaben werden sowohl die Raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) als auch die eventuelle Förderhöhe für die gekoppelte Tierprämie berechnet. Auch wird anhand der Flächeneingaben berechnet, ob Betriebe zur Ausweisung einer Brache nach GLÖZ 8 verpflichtet sind.

Die Prämien für die freiwillig zu beantragenden Öko-Regelungen (ÖR) können im zweiten Tabellenblatt berechnet werden (Abbildung 2). Hier muss überwiegend der geplante Flächenumfang in Hektar eingetragen werden. Bei der ÖR 2 „Vielfältige Ackerkulturen“ und ÖR 4 „Extensivierung des gesamten DGL“ muss hingegen nur angegeben werden, ob teilgenommen wird, da sich diese ÖR bei Teilnahme auf die gesamte Fläche des Betriebs beziehen.

Abb. 2: Beispielansicht der Seite Öko-Regelungen

Schließlich bietet dann das dritte Berechnungsblatt „HALM 2“ die Möglichkeit, die aktuelle Förderung über die derzeit angebotenen HALM 2-Maßnahmen mit den Fördermaßnahmen der ersten Säule zu kombinieren und zu berechnen. Kern dieses Tabellenblatts ist die Verrechnung der Förderhöhen, wenn z.B. ÖR mit ähnlichem Inhalt gleichzeitig mit HALM 2-Maßnahmen beantragt werden bzw. bei unterschiedlichen HALM 2-Maßnahmen nur der jeweils höhere Fördersatz auf einer Fläche gezahlt wird. Die Verrechnungen erfolgen hier zum Teil automatisiert unter „Verrechnungen mit Öko-Regelungen“ oder „Verrechnungen mit HALM 2-Maßnahmen“. Eine Eingabe in den roten Feldern muss hier nur vorgenommen werden, wenn Öko-Regelungen und HALM 2-Maßnahmen auf derselben Fläche beantragt wurden. Nach Möglichkeit sollte dies vermieden werden, da hierdurch die HALM 2-Fördersätze teilweise stark abgesenkt werden.

Die aktuellen HALM 2-Richtlinien können auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums (HMLU) heruntergeladen werden.

Ein Excelrechner für die detaillierte Planung der HALM 2 Maßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ bzw. der Öko-Regelung 2 „Vielfältige Kulturen“ ist im Beitrag zur Veröffentlichung der neuen HALM 2-Richtlinien zu finden.

Ansprechpersonen

Wünschen Sie eine tiefergehende Beratung zur Prämienkalkulation oder der gezielten Maßnahmenumsetzung Ihres Betriebes, so stehen Ihnen gern unsere Beratungsteams Ökonomie & Verfahrenstechnik, Ökologischer Landbau und die Biodiversitätsberatung zur Verfügung. Links zu den einzelnen Beratungskräften finden Sie auf dem ersten Tabellenblatt des Prämienrechners. Für inhaltliche und technische Fragen zur Handhabung des Prämienrechners können Sie sich auch an Klaus Wagner und Manuel Fränzke vom LLH wenden.

Darüber hinaus informieren die zuständigen Bewilligungsstellen bei den jeweiligen Landkreisen (i. d. R. die Fachdienste Landwirtschaft bzw. ländlicher Raum) gern zu den Inhalten der neuen Förderungsregelungen ab 2024.

Bitte beachten:

Der Prämienrechner wurde nach bestem Wissen erstellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass nicht korrekte Angaben enthalten sind oder es noch zu Änderungen der Förderungsvoraussetzungen kommt. Daher erfolgen alle Berechnungen ohne Gewähr.

Aktuelle Version 3.3 vom 9. April 2024

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