Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Direktzahlungen

Online-Antragstellung startet voraussichtlich Anfang April

Der Gemeinsame Antrag in Hessen kann online über das hessische Agrarportal abgegeben werden.

Der Antragszeitraum für den Gemeinsamen Antrag läuft in der Regel vom März bis zum 15. Mai des aktuellen Jahres. In 2023 können die Antragsdaten voraussichtlich ab Anfang April (03.04.2023) eingegeben werden.

Bei weiteren Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Sachbearbeitungskräfte der jeweils zuständigen Bewilligungsstellen gerne zur Verfügung.

Über das  hessische Agrarportal können Direktzahlungen, die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete, die Auszahlung der HALM-Förderung und die Weinbauförderung für das Antragsjahr 2023 beantragt werden. Zusätzlich werden dort wichtige Merkblätter, Richtlinien, Formulare usw. zum Herunterladen angeboten.

Abb. 1: Neue Navigation im Agrarportal

Für die Anmeldung in das Agrarportal werden als Benutzername die Betriebssitznummer (BNR) und als Passwort das ZID-Kennwort (Zentrale InVeKoS Datenbank) verwendet. Die BNR für hessische Betriebe kann wie folgt unter Zuhilfenahme des Personenident (PI) abgeleitet werden:

06000 (Länderkennung Hessen) + 7-stellige PI-Nummer = BNR

Eine Hilfestellung für die Ermittlung von außerhessischen BNRs ist auf einer Infoseite der ZID zu finden.

Wenn das Passwort für die ZID-Umgebung nicht mehr bekannt ist, können es hessische Antragsteller auf der Seite des Agrarportals zurücksetzen lassen. Das vorübergehende Passwort wird dann an die bei der jeweiligen Bewilligungsstelle hinterlegte E-Mailadresse versendet. Dieses Passwort hat eine Gültigkeit von 29 Tagen. Für ein Passwort mit längerer Gültigkeit muss über die ZID-Umgebung ein neues angelegt werden. Sollte keine E-Mailadresse bei der zuständigen Bewilligungsstelle hinterlegt sein, kann ein Passwort beim HVL in Alsfeld angefordert werden, welches dann per Post zugesendet wird.

Betriebe mit einem Betriebssitz in einem anderen Bundesland müssen sich für eine Passwortrücksetzung an die jeweils zuständige Landesstelle wenden.

Für das Arbeiten im Agrarportal sind die Browser Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge erforderlich. Weitere Browser werden derzeit nicht unterstützt. Für die GIS-Anwendung im Agrarportal wird eine Internetverbindung mit 2 MBit/s empfohlen, bei weniger schnellen Verbindungen kann es zu Übertragungsverzögerungen kommen.

Gegenüber dem Vorjahr wurde die Nutzerführung im Agrarportal überarbeitet. Die Antragstellenden werden nun Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt und bekommen angezeigt, ob alle nötigen Daten bereits erfasst wurden. Zu den einzelnen Abschnitten des Antrags existieren ein oder mehrere Schritte, die es zu bearbeiten gilt. Im oberen Bereich wird eine Fortschrittsleiste angezeigt, die sich grün färbt, wenn alle benötigen Angaben erfasst wurden (Abbildung 1). Nach vollständiger Eingabe der Daten kann der Gemeinsame Antrag online abgegeben werden.

Der Abgabetermin für den Gemeinsamen Antrag 2023 fällt in diesem Jahr auf Montag den 15. Mai.

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