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Video zur Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten

Seit diesem Jahr können sich hessische Landwirtinnen und Landwirte die erfolgreiche Erhaltung und Pflege wertvoller Grünlandstandorte honorieren lassen: Über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ kann eine jährliche Förderung von 240 €/ha beantragt werden.

In einem neuen Video zeigen Ihnen die LLH Beratungskräfte Katharina Weihrauch und Alexandra Rupprecht die einheitliche Methode der Erfassung und die Dokumentation der regionalen Kennarten in Hessen. Dazu greifen Sie die aktuellen Fragen aus der Praxis auf und geben einen Einblick in die Bestimmungshilfe „Kennart? Erkenn ich!“.

Zum Video

Weitere Infos finden Sie hier:

Bestimmungshilfe zu Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5) jetzt erhältlich

Anforderungen an die neue Flächenförderung

Bitte dringend beachten:

Für alle Flächen, auf denen die Öko-Regelung 5 beantragt wurde, muss ab dem 31. Mai 2023 ein ausgefüllter Erfassungsbogen vorliegen, der bei einer Flächenkontrolle vorgezeigt werden kann. Neben den Angaben zu der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter und der Schlagnummer sollten ebenfalls bereits vorgefundene und zu erwartenden Kennarten je Abschnitt eingetragen werden.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle muss der jeweilige Erfassungsbogen mindestens 4 angekreuzte Kennarten je Abschnitt enthalten. Kennarten, die bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf der Fläche nicht vorgefunden werden, werden nicht mitgezählt und die Fläche ggf. für die Förderung aberkannt.

Ist ein Erfassungsbogen nicht vorhanden, wird für den jeweiligen Schlag keine Zahlung für die Öko-Regelung 5 geleistet. Der eigentliche Erfassungszeitraum für die Kennarten endet aber nicht mit Ablauf des 31. Mai.