Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Agrarpolitik & Förderung

Informationen zu Kennarten im Grünland (Öko-Regelung 5) jetzt erhältlich

Artenreiche Grünlandflächen stellen wichtige Lebens- und Nahrungsgrundlagen für vielerlei Insekten dar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Landwirtinnen und Landwirte können sich in diesem Jahr erstmals bundes- und damit auch hessenweit die Erhaltung und Pflege ihrer wertvollen Grünlandstandorte über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ fördern lassen.

Blick in eine artenreiche Grünlandfläche

Das Besondere an dieser Maßnahme ist, dass sie ergebnisorientiert ausgerichtet ist. Zusätzliche Anforderungen, die über das Fachrecht oder die Konditionalitäten hinausgehen, fordert die Öko-Regelung 5 nicht, sondern der Nachweis von vier der sogenannten „Kennarten“ ist für eine Förderung der Flächen ausreichend. Demzufolge sind die Bewirtschaftenden selbst in der Verantwortung, ihre Flächen so zu nutzen und zu pflegen, dass ihr Artenreichtum erhalten bleibt oder sogar gefördert wird.

Der Nachweis über die vorhandenen Kennarten wird in 2023 über einen Nachweisbogen erbracht, der am Ende dieses Beitrages zu finden ist oder im Downloadbereich des hessischen Agrarportals heruntergeladen werden kann. Dazu muss nach dem Anmelden auf den Personenident rechts oben geklickt werden und dann unter „Meine Dokumente“, „Allgemeine Dokumente“ und schließlich „Öko-Regelung 5 – Erfassungsbogen für das Antragsjahr 2023“ ausgewählt werden. Der Bogen enthält alle in Hessen relevanten Kennarten und Kennartengruppen für die Öko-Regelung 5.

Berechnete Begehungslinien im Agrarportal

Zur Erhebung der Kennarten muss je Schlag eine Begehungslinie abgeschritten werden, die automatisch im Flächen- und Nutzungsnachweis des Agrarportals berechnet wird, wenn auf einer Grünlandfläche unter „Interventionen“ die Öko-Regelung 5 ausgewählt wird (Abbildung 2).
In seltenen Fällen werden im Agrarportal keine Begehungsstreifen angezeigt. In diesem Fall sollte umgehend mit der zuständigen Bewilligungsstelle in Kontakt getreten werden, damit die Linie ggf. manuell ergänzt werden kann. Vorgenommene Änderungen müssen dann bis 31. Mai der zuständigen Bewilligungsstelle mitgeteilt werden.

Wertvolle Details zu den einzelnen Kennarten sowie zur Erhebung im Feld und zur Bewirtschaftung der Flächen finden sich in den neu veröffentlichten und reich bebilderten Informationen „Kennart? – Erkenn ich! – Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“. Diese Informationen sind das Ergebnis einer Kooperation zwischen dem Hessischen Landesamts für Naturschutz (HLNUG) mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) gemeinsam mit dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel. Sie kann unterhalb dieses Beitrags heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Förderung und Erhaltung von artenreichem Grünland finden sich im Beitrag Biodiversität im Grünland fördern und erhalten auf der Website des LLH. Auf der Website finden Sie ebenfalls weitergehende Informationen zur Agrarförderung.
Das Team der Biodiversitätsberatung steht Ihnen sehr gerne bei Fragen zur Erhaltung und Förderung wertvoller Lebensräume in der Agrarlandschaft zur Verfügung.

Bitte dringend beachten:

Für alle Flächen, auf denen die Öko-Regelung 5 beantragt wurde, muss ab dem 31. Mai 2023 ein ausgefüllter Erfassungsbogen vorliegen, der bei einer Flächenkontrolle vorgezeigt werden kann. Neben den Angaben zu der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter und der Schlagnummer sollten ebenfalls bereits vorgefundene und zu erwartenden Kennarten je Abschnitt eingetragen werden.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle muss der jeweilige Erfassungsbogen mindestens 4 angekreuzte Kennarten je Abschnitt enthalten. Kennarten, die bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf der Fläche nicht vorgefunden werden, werden nicht mitgezählt und die Fläche ggf. für die Förderung aberkannt.

Ist ein Erfassungsbogen nicht vorhanden, wird für den jeweiligen Schlag keine Zahlung für die Öko-Regelung 5 geleistet. Der eigentliche Erfassungszeitraum für die Kennarten endet aber nicht mit Ablauf des 31. Mai.

Hier geht’s zum Video: Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten

Informationen zur Bedeutung der Weideverträglichkeit von Grünlandarten


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