Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Agrarpolitik & Förderung

Investitionsprogramm Landwirtschaft – Beantragung bei der Rentenbank

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 17.03.2021 im Rahmen einer Pressemitteilung die neuesten Änderungen in der Antragsstellung für das Investitionsprogramm Landwirtschaft mitgeteilt. Wichtigste Änderung ist, dass die Beantragung vom Wind-Hund-Verfahren auf ein Interessenbekundungsverfahren mit Zufallsauslosung (Losverfahren) umgestellt wird.

Interessenten können sich derzeit bereits auf der Website der Rentenbank registrieren. Im Anschluss an diese Registrierung wird die Rentenbank jeden Interessenten per E-Mail einladen an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, dies wird voraussichtlich im April erfolgen. Hierbei müssen die Unternehmen angeben, um welche Art von Investition es sich handelt (Maschinenanschaffung, Lagerstätte für Wirtschaftsdünger oder Separierungsanlangen). Des Weiteren wird angegeben, an welcher oder ab welcher Antragsrunde an dem Verfahren teilgenommen werden soll. Zudem werden in diesem Verfahren die ungefähren Kosten abgefragt.

Die Bearbeitung des Interessenbekundungsverfahren wird über mehrere Tage ohne großen Zeitdruck möglich sein.

Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren werden die Anträge per Zufallslosung in eine Reihenfolge gebracht. Anschließend werden die Antragssteller der Reihe nach aufgefordert, den Zuschussantrag zu vervollständigen.

Die Bearbeitung des Zuschussantrages wird wie bereits bei der ersten Antragsphase Anfang 2021 im Portal der Rentenbank möglich sein. Im Anschluss an die Bearbeitung kann der Zuschussantrag ausgedruckt werden. Gemeinsam mit Kreditantrag sowie den weiteren benötigten Unterlagen wird der Antrag von der Hausbank bei der Rentenbank eingereicht.

Allgemeine Hinweise:

Die Laufzeit des Förderprogramms ist auf vier Jahre bis 2024 begrenzt. Nach derzeitigem Stand sollen die Fördermittel auf zwei Termine pro Jahr aufgeteilt werden. Außerdem werden die Mittel in den einzelnen Zeiträumen anteilig auf die drei Förderungsblöcke Maschinen, Gülle- und Festmistlagerstätten sowie Separationsanlagen verteilt. Im ersten Beantragungsfenster, welches am 11.01.2021 gestartet wurde, waren die Mittel für Maschinen in Höhe von 72 Mio. Euro innerhalb weniger Stunden vollständig abgerufen. Auch die etwas später freigeschaltete Beantragung zur Förderung von Gülle- und Festmistlagerstätten war innerhalb kürzester Zeit nicht mehr möglich. Die Beantragung von Separationsanalgen ist derzeit noch nicht freigeschaltet.

Förderfähig im Rahmen des Programmes sind Pflanzenschutzspritzen, Düngersteuer, Gülleausbringtechnik, Güllebehälter, Festmistlagerstätten und Anlagen zur Separation von Gülle die auf der Positivliste vermerkt sind. Der Fördersatz für landwirtschaftliche Unternehmer beträgt 40 %, landwirtschaftliche Dienstleister erhalten einen Fördersatz von 10 bis 20%. Förderfähig sind bei pauschalierenden Betrieben die Bruttoinvestitionskosten. Optierende Betriebe erhalten die Förderung auf die Nettoinvestitionssumme. Die Förderung ist an die Aufnahme eines Darlehens bei der landwirtschaftlichen Rentenbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60 % der förderfähigen Kosten betragen.

Nähere Informationen, eine Positivliste der Maschinen sowie die Richtlinien des Programmes finden Sie auf der Internetseite der Rentenbank .

Bei größeren Investitionskosten kann es hilfreich und notwendig sein, dass Sie der Bank ein Investitionskonzept mit vorlegen. Zur Erstellung eines Konzeptes oder bei Fragen zur Beantragung der Förderung sprechen Sie gerne die betriebswirtschaftlichen Beratungskräfte des LLH an.

zeitlicher Ablauf des Förderantrages Investitionsprogramm Landwirtschaft

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