CC & Dokumentation
Cross Compliance
Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Das heißt, sie sind an Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz gebunden. Diese Auflagen werden Cross-Compliance (CC)-Regelungen genannt. Sie sind im EU-Recht verankert und sind ein wichtiges Werkzeug zur Integration von Umwelt-, Tierschutz- und Gesundheitsanforderungen in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
Den CC-Verpflichtungen unterliegen EU-weit alle Betriebe, die landwirtschaftliche Direktzahlungen, Beihilfen für Agrarumwelt- oder Tierschutzmaßnahmen, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete oder Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinbereich beziehen. Ausgenommen von den CC-Regelungen sind Betriebe, die die Kleinerzeugerregelung für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen in Anspruch nehmen.
Mit Hilfe einer vom LLH erstellten Eigenkontrollcheckliste können Sie schnell überblicken, welche CC-Verpflichtungen für Ihren Betrieb einzuhalten sind, welche Sie bereits erfüllt haben und welche gegebenenfalls noch nicht. Die Checkliste gibt die CC-Anforderungen nach Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Artikel 93 sowie nach Anhang II wieder.
Die nationalen Umsetzungsbestimmungen für Deutschland finden Sie in dem Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung.
Ausführliche Informationen über die Anforderungen, die Sie im Rahmen von Cross-Compliance einhalten müssen, erhalten Sie in der Informationsbroschüre 2022 des HMUKLV.
Bitte beachten Sie: Die LLH-Checkliste bildet nicht die Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts ab!
Cross Compliance-Informationsbroschüre 2022 03.02.2022 Cross-Compliance - Checkliste 2022 17.06.2022