CC & Dokumentation
Neue Eigenkontrollcheckliste 2020 erschienen
Diese CC-Checkliste 2020 gibt die Cross-Compliance-Anforderungen nach der EU-Verordnung Nr. 1306/2013 für den diesjährigen Gemeinsamen (Agrar-) Antrag 2020 wieder.
Die CC-Eigenkontrollcheckliste 2020 auch als Sonderbeilage im „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ Nr. 22 veröffentlicht
Sie dient als Eigenkontrollhilfe für die Antragsteller, ersetzt jedoch nicht die amtlichen Kontrollen. Grundlage für die amtlichen Kontrollen ist die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Informationsbroschüre 2020 für die Empfänger von Direktzahlungen über die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance).
Die Inhalte dieser CC-Checkliste sind keine verbindlichen Rechtsauskünfte. Zu diesen sind ausschließlich die Bewilligungsbehörden bei den landwirtschaftlichen Fachdiensten der Landkreisbehörden berechtigt.
Eine umfassendere Beratung und Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle und Dokumentation bietet der GQSHe Hof-Check „Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Hessen“. Hier sind neben den CC-Bestimmungen auch darüber hinaus gehende fachrechtliche Vorgaben sowie Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z. B. QS, QM-Milch, GLOBAL G.A.P.) aufgearbeitet.
Die CD GQSHe Hof-Check 2020 ist ab Juli 2020 beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, dem Hessischen Bauernverband und dem HVL erhältlich.
Kontakt: crosscompliance@llh.hessen.de
-
Cross Compliance-Checkliste 2020 25.05.2020 953.11 KB